H2020: Ernährungssicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und Süßwasser- Forschung und die Biowirtschaft

2. Gesellschaftliche Herausforderung in Horizon 2020

Ziel dieses Programms ist die Gewährleistung der Versorgung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und anderen biogestützten Produkten. Es werden Projekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Nahrungsmittelproduktion bzw. Primärproduktion gefördert.

Das Programm wird in die folgenden fünf Förderlinien aufgeteilt:

 

1. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

 Kenntnisse, Instrumente, Dienste und Innovationen zur Unterstützung produktiverer, ressourcenschonenderer und widerstandsfähigerer agrar- und forstwirtschaftlicher Systeme werden benötigt.

1.1. Erhöhung der Produktionseffizienz und Bewältigung der Folgen des Klimawandels bei gleichzeitiger Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit

1.2. Bereitstellung von Ökosystemleistungen und öffentlichen Gütern

1.3. Stärkung ländlicher Gebiete, Unterstützung der Politik und der Innovation im ländlichen Raum

1.4. Nachhaltige Forstwirtschaft

 

2. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie für sichere und gesunde Ernährung

Die gesamte Lebensmittelkette von der Primärproduktion bis zum Verbrauch wird behandelt, wobei Aspekte wie Senkung des Wasser- und Energieverbrauches und Reduzierung der Lebensmittelabfälle um 50 % bis 2030 eine wichtige Rolle spielen.

2.1. Fundierte Verbraucherentscheidungen

2.2. Gesunde und sichere Lebensmittel und Ernährungsweisen für alle

2.3. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie

 

3. Erschließung des Potenzials aquatischer Bioressourcen

Übergreifendes Ziel ist die nachhaltige Nutzung aquatischer Bioressourcen, um den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen der europäischen Meere und Ozeane zu maximieren.

3.1. Entwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Fischerei

3.2. Entwicklung einer wettbewerbsfähigen europäischen Aquakultur

3.3. Förderung mariner Innovationen mit Hilfe der Biotechnologie

 

4. Tragfähige und wettbewerbsfähige biogestützte Industrien

Ziel ist die Beschleunigung der Umstellung der auf fossilen Brennstoffen beruhenden europäischen Industrie auf eine ressourcenschonende, nachhaltige Industrie mit niedrigen CO2-Emissionen.

4.1. Förderung der Bio-Wirtschaft für Bio-Industrien

4.2. Entwicklung integrierter Bio-Raffinerien

4.3. Unterstützung der Marktentwicklung für Bio-Produkte und -Prozesse

 

5. Besondere Durchführungsmaßnahmen

• Verbreitung von Forschungsergebnissen

• Wissensaustauch

• Unterstützung der Normung

• Vorausschauende Tätigkeiten
 

Im Rahmen der innovativen öffentlichen Beschaffung (PCP- und PPI-Cofund Actions) erhalten öffentliche Auftraggeber für die Entwicklung und Beschaffung von innovativen Produkten und Dienstleistungen eine Ko-finanzierung von der Europäische Kommission (EK).

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, KMU, Fachhochschulen, Gebietskörperschaften, NGOs
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ werden in Horizon 2020 mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ grundsätzlich mit 70 % der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (also auch bei Innovationsvorhaben). Die indirekten Kosten (Gemeinkosten) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz.
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2014 - 31.12.2020

Kontakt

Mag. Birgit STEININGER
Teamleiterin Life Sciences, ERC & Marie Curie
T 0043577554101
Simone JÄHRIG PhD
Simone JÄHRIG PhD
Nationale Kontaktstelle für Lebensmittel, Land- und Forstwirtschaft, Biotechnologie
T 0043577554106

Vergangene Veranstaltungen