H2020: Weltraum

Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien (LEIT)
Horizon 2020

Das Ziel der Weltraumforschung und -innovation ist die Förderung einer wettbewerbsfähigen und innovativen Raumfahrtindustrie und Forschungsgemeinschaft. Dabei sollen mit Hilfe der Entwicklung und Nutzung der Raumfahrtinfrastruktur künftige Bedürfnisse der EU-Politik und der Gesellschaft befriedigt werden.

Das Raumfahrtprogramm unterteilt sich in 4 Ziele:

  1. Grundlagen der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und Innovation im Weltraumsektor
    Um die Führungsrolle Europas und die Unabhängigkeit in der Weltraumtechnologie zu wahren, muss eine wettbewerbsfähige Raumfahrtindustrie und eine erstklassige Weltraumforschungsgemeinschaft gesichert und weiterentwickelt werden.
  2. Grundlagen für Fortschritte in den Weltraumtechnologien
    Ziele sind die Entwicklung fortgeschrittener Weltraumtechnologien und operativer Konzepte von der Idee bis zur Demonstration im Weltraum, sowie der Schutz der Weltraumsysteme vor Bedrohungen wie z.B. Weltraummüll oder Sonneneruptionen.
  3. Grundlagen für die Nutzung von Weltraumdaten
    Die Nutzung der Daten europäischer Satelliten soll durch Koordination von Verarbeitung, Validierung und Standardisierung der Weltraumdaten erhöht werden. Dies wird zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen, wie etwa im Rahmen des Erdbeobachtungsprogramms GMES/Copernicus oder des europäischen Satellitennavigationsprogramms Galileo.
  4. Beitrag und Zugang der europäischen Forschung zu internationalen Weltraumpartnerschaften
    Weltraumunternehmungen haben einen grundlegend globalen Charakter. Die Entwicklung modernster Weltraumtechnologien findet zunehmend innerhalb solcher internationalen Partnerschaften statt. Daher ist es für die europäische Forschung und Industrie ein wichtiger Erfolgsfaktor, sich den Zugang zu diesen Partnerschaften zu sichern.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Unternehmen inkl. KMUs, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige öffentliche Einrichtungen, alle anderen Organisationen
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ werden in Horizon 2020 mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ grundsätzlich mit 70 % der der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (also auch bei Innovationsvorhaben). Die indirekten Kosten (Gemeinkosten) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem*einer Begünstigten (Fördernehmer*in) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz.
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2014 - 31.12.2020

Kontakt

DI Hans ROHOWETZ
Nationale Kontaktstelle für intelligenten, umweltfreundlichen und integrierten Verkehr sowie Weltraum
T 0043577554303