H2020: Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung

Spreading excellence and widening participation

Diese Programmlinie (kurz Widening) soll zur Schließung der Kluft zwischen „Innovation-Leaders“ und „Modest Innovators“ auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Regionen beitragen. Dies dient auch der Stärkung des Europäischen Forschungsraumes (ERA) innerhalb der EU und bezieht sich auf die regionalen oder nationalen Smart Specialisation Strategies. Als Maßnahme dagegen soll die Exzellenzbasis in Forschung und Innovation verbreitert und die Beteiligung an exzellenten EU-Forschungs- und Innovationsaktivitäten ausgeweitet werden. Forschungseinrichtungen, InnovatorInnen ebenso wie Verantwortliche im Bereich FTI-Politik werden durch die in diesem Programm entwickelten Maßnahmen angesprochen.

Ziele der Widening-Maßnahmen in Horizon 2020

  • Die Forschungs- und Innovationskluft zwischen Mitgliedstaaten (sowie berechtigten zum Rahmenprogramm assoziierter Länder) und Regionen in Europa schließen.
  • Das in der gesamten Union vorhandene Potenzial für exzellente Forschung und Innovation nutzen.
  • Die Beteiligung an Horizon 2020 (im Vergleich zum 7. RP) in den Mitgliedstaaten ausweiten.
  • Zur Verwirklichung des ERA mit fairem Zugang für alle Akteure in Europa beitragen

Fokus der Widening-Maßnahmen

Der Schwerpunkt der Widening-Maßnahmen liegt auf weniger FTI-starken Mitgliedstaaten und Regionen. Diese sind Hauptzielgruppe. Durch die Partnerschaftsbildung mit exzellenten FTI-Einrichtungen spielt der gegenseitige Nutzen eine große Rolle, so dass ein echter europäischer Mehrwert vorhanden ist.

Im Fokus der Ausschreibungen zu Teaming, Twinning und ERA Chairs stehen die neuen EU13-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern) sowie Luxemburg und Portugal. Auch eine Reihe von Assoziierten Staaten sind für die unterschiedlichen Maßnahmen als Antragsteller berechtigt: Albanien, Armenien, Bosnien & Herzegowina, Färöer-Inseln, Georgien, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei und Ukraine.

Österreichische Partnerorganisationen sind bei den "Teaming"- und "Twinning"-Maßnahmen als exzellente FTI-Einrichtung teilnahmeberechtigt. Gleiches gilt für FTI-Einrichtungen aus allen Mitgliedsländern und Assoziierten Staaten.

Details

TEAMING

Partnerschaften zwischen exzellenten Forschungseinrichtungen und forschungs-, entwicklungs- und innovationsschwachen (FTI-schwachen) Regionen
Ziel von "Teaming“ ist die Schaffung neuer (oder das umfassende Upgrade bestehender) Exzellenzzentren in FTI-schwachen Mitgliedstaaten und Regionen. Der Schwerpunkt der Teaming-Maßnahme liegt auf der Vorbereitungsphase für den Auf- oder Ausbau und die Modernisierung solcher Einrichtungen, die durch einen Prozess der Teambildung (Partnerschaft) mit in Europa international führenden und exzellenten Forschungsinstitutionen unterstützt werden sollen. Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Geschäftsplans (Business Plan). Es wird ein eigener Beitrag der antragsberechtigten Organisation (eine Region oder ein Mitgliedstaat) erwartet, z.B. durch die ESI-Fonds.

In der Laufzeit von Horizon 2020 wird es keine offene Ausschreibung für Teaming mehr geben.

TWINNING

Ziel dieser Maßnahme ist es durch Partnerschaften einen bestimmten Forschungsbereich an einer aufstrebenden Einrichtung (Einheiten an Universitäten oder spezialisierte Forschungsinstitute) durch Verbindungen zu mindestens zwei international führenden Einrichtungen („Advanced Partner“) in diesem Themenbereich wesentlich zu stärken. Dabei wird ein umfassendes Set von Maßnahmen zur Festigung dieser Partnerschaft unterstützt, z. B.: Personalaustausch, Expertenbesuche, kurzfristige Schulungen vor Ort oder über Internet, Workshops, Teilnahme an Konferenzen, Organisation gemeinsamer Aktivitäten in der Art von Sommerkursen (Summer Schools), Informationsweitergabe und Öffentlichkeitsarbeit.

ERA-CHAIRS

Universitäten und Forschungseinrichtungen mit geringer Beteiligung am FTI-Rahmenprogramm bei gleichzeitig nachgewiesenem Forschungspotenzial sollen durch diese kompetitive Fördermaßnahme ihre Leistung signifikant verbessern können.

Herausragende akademische ForscherInnen können dadurch an Institutionen mit Potenzial für Forschungsexzellenz geholt werden.

Durch diese Maßnahme sollen im Europäischen Forschungsraum gleichwertige Bedingungen für Forschung und Innovation entstehen. Dazu zählt, u.a., die institutionelle Unterstützung für die Schaffung eines wettbewerbsorientierten Forschungsumfelds und der notwendigen Rahmenbedingungen, um Spitzentalente der Forschung für die Einrichtungen zu interessieren, und sie dort zu halten und zu entwickeln. Interessierte Institutionen aus allen für Horizon 2020 relevanten Forschungsfeldern können sich bewerben. Synergien mit bestehenden Forschungsinfrastrukturen und mit Strukturfonds-Mitteln werden angestrebt.

WIDENING FELLOWSHIPS

Mit dem Arbeitsprogramm 2018-2020 werden erstmals sogenannte "Widening Fellowships" eingeführt. Ziel der "Widening Fellowships" ist die Förderung exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch grenzüberschreitende und sektorübergreifende Mobilität in die Widening-Länder. Die "Widening Fellowships" entsprechen den Marie-Skłodowska-Curie Individual Fellowships (MSCA-IF)”. Anträge werden unter den Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen eingereicht, die Evaluierung erfolgt ebenfalls im Rahmen der MSCA Individual Fellowships.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf unser Seite Individual Fellowships (IF).

In der Laufzeit von Horizon 2020 wird es noch eine weitere Widening Fellowship Ausschreibung (WF-03-2020: Widening Fellowships) mit Einreichfrist am 9. September 2020 geben.

Zum aktualisierten Arbeitsprogramm 2018-2020 (Version 2. Juli 2019)

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Universitäten, Forschungseinreichtungen, ForscherInnen, Stakeholder
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ werden in Horizon 2020 mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ grundsätzlich mit 70 % der der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (also auch bei Innovationsvorhaben). Die indirekten Kosten (Gemeinkosten) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten* tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz.
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2014 - 31.12.2020

Kontakt

Dipl.Ing. Ralf KÖNIG
Nationale Kontaktstelle für Verbreitung von Exzellenz und Erweiterung der Beteiligung, Internationale Kooperation
T 0043577554601

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