Expedition Zukunft INNOVATION 2023/1

Fundierte Innovationsprozesse sind die beste Basis, um bahnbrechende Lösungen für gesellschaftliche Probleme zu finden.
Ausschreibung laufend geöffnet - Anträge können jederzeit eingereicht werden
Programmeigentümer/Geldgeber
Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Neue Geschäftsmodelle verändern Märkte, disruptive Innovationen bringen Gesellschaften voran. Seien Sie mutig und starten Sie Ihre Expedition mit uns!

Was wird gefördert?

Mit der Ausschreibung Expedition Zukunft INNOVATION fördert die FFG Vorhaben in einer frühen Projektphase, wie zB in der Problemanalyse oder Ideenfindung von Lösungsansätzen. Dabei werden große Veränderungen in den Verhaltensweisen der Nutzer:innen und der Gesellschaft, von Märkten oder Technologien angestrebt. 

Einerseits werden Innovationprozesse zur Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen gefördert, um Marktveränderungen hervorzurufen. Dabei können bestehende Marktteilnehmer verdrängt oder neue Märkte geschaffen werden. Andererseits werden Vorhaben unterstützt, die auf komplexe gesellschaftliche Probleme abzielen und mit ihrer Innovation überregionale Veränderungen bewirken. Das Ansprechen beider Aspekte ist möglich und in vielen Fällen notwendig. 

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

Alle Organisationen können Projekte einreichen, die wirtschaftlich tätig sind und die Probleme lösen wollen, indem sie einen Innovationsprozess verfolgen. Besonders werden jedoch Organisationen angesprochen, für die eine Notwendigkeit für neue Geschäftsmodelle besteht oder die sich um die Lösung großer gesellschaftlicher Problemstellungen kümmern. Folgende Organisationsformen können einreichen:

  • Start-ups oder Unternehmen in Gründung
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht
  • natürliche Personen oder Einzelunternehmer:innen
  • Vereine
  • gemeinnützige Organisationen

Hinweis: Es können auch Großunternehmen ein Projekt einreichen, wenn es sich um eine soziale Innovation handelt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Die Obergrenze der Förderung im Rahmen dieser Ausschreibung beträgt für ein eingereichtes Projekt maximal € 150.000,-.

Die maximale Förderungsquote im Rahmen dieser Ausschreibung beträgt 50 % der förderbaren Gesamtkosten.

Beispiel: Bei Kosten von € 200.000,- werden 50 % gefördert (also € 100.000,-). Bei Kosten von € 300.000,- werden 50 % gefördert (also € 150.000,-).

Die erhöhte Förderung im Rahmen des Ausschreibungsschwerpunktes ist insbesondere bei langfristigen und breiten Problemlösungen gerechtfertigt. Das ist dann der Fall, wenn nicht einzelne regionale Probleme adressiert, sondern potentielle Lösungen auf einer überregionalen und skalierbaren Ebene betrachtet werden.

Zusätzlich zur monetären Unterstützung begleitet die FFG Sie auf der Expedition mit einer zentralen Ansprechperson, die Sie über das Projekt hinaus mit individuell auf das Vorhaben abgestimmte Services unterstützt.

Welche Einreichfristen gelten und wann gibt es eine Entscheidung?

Die Einreichung ist laufend möglich. Über die Förderungen wird in sieben Sitzungen pro Jahr entschieden, und zwar im Rahmen der Beiratssitzungen der Basisprogramme.

Nach welchen Kriterien werden die Projekte bewertet?

  • Impact und Innovation: Gefördert werden Projekte mit hohem Innovationspotential und einer nachhaltigen Ausrichtung (ökologisch, sozial und/oder ökonomisch), die eine Problemstellung mit großen Auswirkungen ansprechen.
  • Methodische Vorgehensweise: Es werden Vorhaben unterstützt, die ein geeignetes methodisches Vorgehen planen und relevante Akteur:innen einbinden.
  • Durchführbarkeit: Hier werden Wissen und Erfahrung im Hinblick auf Innovationsmethoden, inhaltliches Fachwissen, die Zusammensetzung des Teams und die finanzielle Durchführbarkeit bewertet.
  • Ausschreibungsschwerpunkt: Das Vorhaben hat das Potential große Veränderungen in Märkten oder der Gesellschaft anzustoßen. Außerdem werden Projekte gefördert, deren ausgewählte methodische Vorgehensweise sich deutlich von bisher üblichen Vorgehensweisen der einreichenden Organisation unterscheidet.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen unter Links und Downloads auf dieser Seite zur Verfügung. Die Vorlagen (zB inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) direkt im eCall

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.

Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".

Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Für die Restfinanzierung ist ein Nachweis zu erbringen: entweder über Bilanzdaten oder über zusätzliche Dokumente.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Als Ergebnis des Bewertungsverfahrens trifft der Beirat Basisprogramme fachliche Entscheidungen mit allfälligen Auflagen und Bedingungen. Es finden pro Jahr sieben Sitzungen des Beirats statt. Über die Förderungen entscheidet die Geschäftsführung der FFG auf Basis der fachlichen Entscheidung des Beirates.

Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?

Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungswerbende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:

  1. Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
  2. Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
  3. Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende

Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.

Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall jederzeit digital abrufbar (zB Förderungsvertrag, Berichts-Vorlagen zur Erfüllung von Berichtspflichten). 

Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?

Wenn die Auflagen erfüllt sind und der Förderungsvertrag unterzeichnet ist, wird die erste Rate ausgezahlt, jedoch frühestens eine Woche vor Beginn des Förderungszeitraums.

Weitere Raten werden nach Projektfortschritt ausgezahlt:

  • Wenn der Förderungsvertrag unterzeichnet ist und mögliche Auflagen erfüllt wurden, wird die erste Rate ausbezahlt.

Weitere Raten werden nach Projektfortschritt ausbezahlt:

  • Nach Prüfung der Zwischenberichte
  • Gegebenenfalls nach Erfüllung weiterer Auflagen

Achtung: Wenn Förderungsmittel während der Laufzeit des Projektes fließen, bedeutet dies noch keine Kostenanerkennung!

Zentrale Ansprechpartner und Services

Neben monetären Mitteln, stellt Ihnen die FFG auch zusätzliche Leistungen zur Verfügung, um Sie bei Ihrer anspruchsvollen Expedition zu unterstützen.

Zum einen wird Ihnen nach Förderzusage ein Guide zugeteilt, welcher Sie während der Expedition und darüber hinaus betreut. In einem ersten Gespräch, einem Kick-Off-Meeting, werden dabei der Ablauf und die individuellen Unterstützungsmöglichkeiten besprochen. Dazu zählen die persönliche Kontaktvermittlung zu anderen Institutionen und Partnerorganisationen, eine Übersicht über die Förderlandschaft sowie Empfehlungen für weitere mögliche Förderungen. 

Zum anderen sind auch weitere hilfreiche Services für Ihre Expedition geplant. Die FFG stellt Ihnen ein Kontingent an Beratungstagen zu verschiedenen Themenfeldern zB Recht, Steuern zur Verfügung. Diese Tage können Sie nach je Bedarf einlösen. Außerdem werden Netzwerktreffen zum Austausch mit anderen Fördernehmenden und Gründer:innen organisiert. 

Dieses Angebot kann für die Entwicklung von bahnbrechenden Innovationen sehr wichtig sein. Daher sind manche Services im Vertrag verankert und dadurch teilweise verpflichtend.

Wie gelange ich an weitere Informationen?

Nützen Sie die Ausschreibungsunterlagen im Download-Bereich, das eCall-Tutorial und konkrete Beratungsinformationen (zB zur eCall-Registrierung als Unternehmen in Gründung, zum Formalcheck der Jahresdaten etc.).

Sie interessieren sich für andere Förderungsmöglichkeiten der FFG? Sie haben Fragen zum eCall? Bitte wenden Sie sich an das Förderservice unter +43 (0) 57755-0, wir beraten Sie gerne.

 

Kontakt

Doris SCHMIDT
Doris SCHMIDT
Förderberatung, Einreichberatung
T 0043577551511
Karin RUZAK
Karin RUZAK
Förderberatung, Einreichberatung
T 0043577551507
Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
Förderberatung, Einreichberatung
T 0043577551518
Sarah GANSS
Sarah GANSS
Förderberatung, Einreichberatung
T 0043577551517

Ausschreibungunterlagen

Antragsformular (online)

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Kostenerfassung sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial.

Leitfaden

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Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Startups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

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