Gender und Bewertungskriterien

Gender und Bewertungskriterien in den Auswahlverfahren der FFG

Die angemessene Berücksichtigung von Gender in der Forschung trägt zur Qualität des Forschungsvorhabens bei. Daher werden Genderkriterien in der Bewertung von Projektanträgen berücksichtigt. Die Genderkriterien betreffen alle Aspekte eines Forschungsprojektes: Wenn Personen(gruppen) Gegenstand der Forschung sind und/oder die Anwendung oder Nutzung der Forschungsergebnisse durch Menschen erfolgen wird bzw. Personen durch die Ergebnisse betroffen sind, muss dem im Forschungsdesign Rechnung getragen werden. Bewertet werden diese umfassenden Genderaspekte anhand von drei Genderkriterien bei den Hauptkriterien „Qualität des Vorhabens“, „Nutzen und Verwertung“ und der „Eignung der Projektbeteiligten“:

  • Qualität des Vorhabens: Inwieweit wurden bei der Planung genderspezifische Themen berücksichtigt, z. B. in Forschungsfragen und Methoden?
  • Nutzen und Verwertung (nicht bei allen Förderprogrammen): Die angemessene Berücksichtigung von Genderaspekten bei der Marktperspektive erhöht die Verwertungschancen der Projektergebnisse. Dies wird bei der Bewertung des ökonomischen Potentials und der Verwertungschancen berücksichtigt.
  • Eignung der Förderwerbenden/Projektbeteiligten: Wurde bei der Zusammenstellung des Projektteams darauf geachtet, die branchenüblichen Verhältnisse der Geschlechter mit dem Ziel der Ausgewogenheit zu verbessern?

Beim Kriterium „Eignung der Förderwerbenden/Projektbeteiligten“ geht es um die Zusammensetzung des Teams hinsichtlich Geschlecht. Bei der „Qualität des Vorhabens“ und „Nutzen und Verwertung“ geht es um die Genderdimension im Projektinhalt: Sobald Menschen von den Projektergebnissen betroffen sind, muss überlegt werden, inwiefern Geschlecht eine Rolle spielen kann. 

Im Sinne eines intersektionalen Verständnis von Gender, bei dem auch andere Diversitätsdimensionen wie Alter, körperliche und geistige Fähigkeiten etc. berücksichtigt werden sollen, verstehen sich die Genderkriterien als Türöffner zum Nachdenken über Diversität im Forschungskontext. Auch die Nachhaltigkeitsaspekte und Sustainable Development Goals haben eine Schnittstelle zu Gender- und Diversitätsdimensionen. Zusammengenommen sollen Nachhaltigkeit- und Genderaspekte letzlich darauf hinarbeiten, dass mit Fördergeldern der öffentlichen Hand auch Innovationen unterstützt werden, die Bedürfnisse, Erwartungen und Werte der Menschen in Österreich respektieren und damit einen gesellschaftlichen Mehrwert darstellen. Dieses Ziel wird auch im Ansatz Responsible Research and Innovation verfolgt. 

Die Kriterien und ihre Rolle im Auswahlverfahren sind in den Leitfäden der für die jeweilige Ausschreibung geltenden Instrumente zu finden.

In manchen Förderungen nehmen Genderaspekte eine besondere Rolle ein. Hier finden sich zusätzliche Informationen in den betreffenden Ausschreibungsleitfäden.

Die Genderkriterien sind Teil einer Strategie, Gleichstellung in Forschung und Entwicklung zu erreichen. Ihre politischen und gesetzlichen Grundlagen haben Sie in Genderbudgeting und Wirkungszielen den auftraggebenden Ministerien der FFG.