Die angemessene Berücksichtigung von Gender in der Forschung trägt zur Qualität des Forschungsvorhabens bei. Daher werden Genderkriterien in der Bewertung von Projektanträgen berücksichtigt. Die Genderkriterien betreffen alle Aspekte eines Forschungsprojektes: Wenn Personen(gruppen) Gegenstand der Forschung sind und/oder die Anwendung oder Nutzung der Forschungsergebnisse durch Menschen erfolgen wird bzw. Personen durch die Ergebnisse betroffen sind, muss dem im Forschungsdesign Rechnung getragen werden. Bewertet werden diese umfassenden Genderaspekte anhand von drei Genderkriterien bei den Hauptkriterien „Qualität des Vorhabens“, „Nutzen und Verwertung“ und der „Eignung der Projektbeteiligten“:
- Qualität des Vorhabens: Inwieweit wurden bei der Planung genderspezifische Themen berücksichtigt, z. B. in Forschungsfragen und Methoden?
- Nutzen und Verwertung (nicht bei allen Förderprogrammen): Die angemessene Berücksichtigung von Genderaspekten bei der Marktperspektive erhöht die Verwertungschancen der Projektergebnisse. Dies wird bei der Bewertung des ökonomischen Potentials und der Verwertungschancen berücksichtigt.
- Eignung der Förderwerbenden/Projektbeteiligten: Wurde bei der Zusammenstellung des Projektteams darauf geachtet, die branchenüblichen Verhältnisse der Geschlechter mit dem Ziel der Ausgewogenheit zu verbessern?
Die Kriterien und ihre Rolle im Auswahlverfahren sind in den Leitfäden der für die jeweilige Ausschreibung geltenden Instrumente zu finden.
In manchen Programmen nehmen Genderaspekte eine besondere Rolle ein. Hier finden sich zusätzliche Informationen in den betreffenden Ausschreibungsleitfäden.