H2020: Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen

1. Gesellschaftliche Herausforderung in Horizon 2020
Horizon 2020

Demografischer Wandel, hin zu einer immer älter werdenden Bevölkerung, stellt eine zentrale Herausforderung unserer Gesellschaft dar. Dieser Teil von Horizon 2020 wird durch die Förderung von Projekten, welche über den gesamten Forschungs- und Innovationszyklus hinweg geplant ist, zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderung "Gesundheit, demografischer Wandel, Wohlergehen“ beitragen.

Alle Ausschreibungen in Horizon 2020 im Programm "Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen" sind nun geschlossen. 2021 hat das neue EU- Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe mit neuen Ausschreibungen gestartet.

Im Rahmen der "Innovative Medicines Initiative 2" gibt es bis September 2020 noch offene Ausschreibungen.

In Horizon 2020 gab es die folgenden Programmschwerpunkte

  1. Erforschung der Faktoren, die Gesundheit und Wohlergehen sowie Krankheitsprozessen zugrunde liegen
  2. Prävention von Krankheiten
  3. Behandlung und Verwaltung von Krankheiten 
  4. Aktives Altern und selbständige Gesundheitsfürsorge
  5. Methoden und Daten
  6. Gesundheitssysteme und integrierte Gesundheitsfürsorge

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, KMU, Fachhochschulen
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ werden in Horizon 2020 mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ grundsätzlich mit 70 % der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (also auch bei Innovationsvorhaben). Die indirekten Kosten (Gemeinkosten) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2014 - 31.12.2020

Kontakt

Dr. Astrid HOEBERTZ
Dr. Astrid HOEBERTZ
Nationale Kontaktstelle für Gesundheit, demographischer Wandel und Wohlergehen

T 0043577554104
Dr. Ines HABERL
Dr. Ines HABERL
Nationale Kontaktstelle für KMU

T 0043577554103