Förderbar sind Investitionsvorhaben betreffend den Ausbau hochleistungsfähiger Backhaul- Anbindungen von Insellösungen, bestehende und neue Mobilfunkbasisstationen und lokalen Netzen, durch die Lücken im Hinblick auf die flächendeckende Errichtung von NGA-fähigen Breitbandinfrastrukturen geschlossen werden.
Laufzeit der Vorhaben
3 Jahre
Höhe der Förderung
Mindestens 10.000 Euro Förderbetrag pro Projekt. Der maximale Förderbetrag wird durch die Höhe des Förderbudgets der jeweiligen NUTS3-Region bestimmt.
Finanzierungsart
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Förderquoten in % der Projektkosten
Maximal 50 % der förderfähigen Projektkosten – mindestens 25 % sind aus Eigenmitteln aufzubringen
Wer ist förderbar
außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften des Zivil- und Unternehmensrechts mit Niederlassung in Österreich.
FördernehmerInnen müssen ab Beginn der Vertragslaufzeit bei der Rundfunk&Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) als Bereitsteller von Kommunikationsnetzen oder Betreiber von Kommunikationsdiensten gemeldet sein.
Besondere Anforderungen
Modernisierung bestehender Backhaul-Anbindungen sowie Aufbau und Anbindung neuer Mobilfunkbasisstationen, damit bestehende oder künftig zu errichtende NGA-Netze mit ausreichender Kapazität versorgt werden können (symmetrische Datenübertragungsraten von mehreren Gbit/s).
Einordnung in ein überregionales Konzept zur Errichtung eines Zugangsnetzes der nächsten Generation (NGA-Netz)
Erfüllung der besonderen Förderbedingungen lt. Sonderrichtlinie des BMVIT
Einreichmöglichkeit
Fixe Ausschreibungen / Wettbewerbsverfahren
Adressierte Ziele
Durch die Modernisierung bestehender Backhaul Einrichtungen und durch den Aufbau und die Einbindung neuer Mobilfunkbasisstationen sollen bestehende oder künftig zu errichtende NGA-Netze mit ausreichender Kapazität versorgt werden können. Die auf Kupfer-, Koaxial-Leitungen oder Funk basierenden Anbindungen (Points of Presence – PoP) von Insellösungen, Mobilfunkbasisstationen und lokalen Netzen sind derart aufzurüsten, dass ultraschnelle Breitband-Hochleistungszugänge ermöglicht werden.
Damit unterstützt das Programm das zentrale Ziel der österreichischen Breitbandstrategie 2020: Die nahezu flächen- deckende Versorgung der Bevölkerung mit schnellen Breitbandzugängen mit Verbindungsgeschwindigkeiten von mindestens 100 Mbit/s.
Rechtsgrundlage
Sonderrichtlinie des BMVIT: Breitband Austria 2020 Backhaul