Nanotechnologie (KET)

Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien (LEIT)
Horizon 2020

Einzelziel der Forschung und Innovation auf dem Gebiet der Nanotechnologien ist die Sicherung der Führungsrolle der EU auf dem stetig wachsenden Weltmarkt. Dies soll durch Anreize für wissenschaftlich-technische Fortschritte bei den Nanotechnologien und Investitionen in dieselben geschehen. Der Einsatz der Nanotechnologien in wettbewerbsfähigen Produkten und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung in unterschiedlichsten Anwendungen und Sektoren wird angestrebt.

Schwerpunkte der Programmlinie sind:

  • Entwicklung von Nanowerkstoffen, Nanogeräten und Nanosystemen der nächsten Generation
    Ziel sind grundlegend neue Produkte, die tragfähige Lösungen in einem breiten Spektrum von Sektoren ermöglichen.
  • Gewährleistung der sicheren Entwicklung und Anwendung von Nanotechnologien
    Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse über die potenziellen Auswirkungen der Nanotechnologien und Nanosysteme auf Gesundheit oder Umwelt und Bereitstellung von Werkzeugen für Risikoabschätzung und Risikomanagement während des gesamten Lebenszyklus.
  • Entwicklung der gesellschaftlichen Dimension der Nanotechnologie
    Schwerpunkt ist die Governance der Nanotechnologie zum Nutzen der Gesellschaft.
  • Effiziente Synthese und Herstellung von Nanowerkstoffen, Komponenten und Systemen
    Schwerpunkt sind neue Abläufe, die intelligente Integration neuer und vorhandener Prozesse sowie die Maßstabsvergrößerung im Hinblick auf die Massenproduktion von Produkten und Mehrzweckanlagen, so dass Erkenntnisse effizient in industrielle Innovation umgewandelt werden.
  • Entwicklung kapazitätssteigernder Techniken, Messverfahren und Geräte
    Schwerpunkt sind die Grundlagentechnologien für die Entwicklung und Markteinführung komplexer Nanowerkstoffe und Nanosysteme.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Unternehmen inkl. KMUs, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige öffentliche Einrichtungen, alle anderen Organisationen
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ werden in Horizon 2020 mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ grundsätzlich mit 70 % der der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (also auch bei Innovationsvorhaben). Die indirekten Kosten (Gemeinkosten) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem*einer Begünstigten (Fördernehmer*in) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz.
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2014 - 31.12.2020

Kontakt

DI Gerald KERN
Nationale Kontaktstelle für Nanotechnologien, Werkstoffe und Produktion und Prozesstechnologien

T 0043577554301