BREXIT >> Infos zu "Horizon 2020"

Laufende und künftige Projekte sowie Ausschreibungen im EU-Forschungsrahmenprogramm sind nicht betroffen.


Foto: Laura Chouette


Das Vereinigte Königreich (UK) ist mit 31. Jänner 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten und somit seit 1. Februar 2020 kein EU-Mitgliedstaat mehr. Vom Brexit ist auch der Forschungsbereich betroffen, zB das EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizon 2020".

Für (laufende und künftige) "Horizon 2020"-Projekte gilt:

  • UK ist laut Austrittsvertrag im Rahmen einer Übergangsfrist von 1. Februar 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 beziehungsweise darüber hinaus bis zur Beendigung des jeweiligen "Horizon 2020"-Projektes weiterhin teilnahme- und förderberechtigt.

 

Was bedeutet das nun konkret für PartnerInnnen/KoordinatorInnen in einem "Horizon 2020"-Projekt, das von einer britischen Organisation koordiniert wird und/oder in dessen Konsortium eine britische Organisation als PartnerIn beteiligt ist?

  • Laufende und künftige "Horizon 2020"-Projekte sowie Ausschreibungen sind vom Brexit nicht betroffen, denn: Der Brexit hat jedenfalls bis zum 31. Dezember 2020 (beziehungsweise sofern das jeweilige Projekt über den 31. Dezember 2020 hinaus andauert, bis zu dessen Ende) keine Auswirkungen, weder auf Ausschreibungen, noch laufende Projekte in "Horizon 2020".
  • Britische Organisationen bleiben in dieser Zeit weiterhin teilnahme- und förderberechtigt.

Kontakt

Dipl.Ing. Ralf KÖNIG
Nationale Kontaktstelle "Ausweitung der Beteiligung & Verbreitung von Exzellenz" & "Reformierung & Stärkung des europäischen F&I-Systems", Experte "Internationale FTI Kooperation"

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