Gender-Kriterien in der Forschungsförderung: Basisprogramm macht den Anfang
Gender-Kriterien in der Forschungsförderung: Basisprogramm macht den Anfang
Die drei neuen Gender Kriterien sind im Bewertungsschema der Basisprogramme unter den "Sozialen Aspekten" zu finden. Es handelt sich um Kriterien, welche die geschlechterspezifische Ausgewogenheit und die Chancengleichheit von Frauen und Männern abbilden.
Der Bereich Basisprogramme hat immer schon "Soziale Aspekte" in die Bewertung von Forschungsprojekten einfließen lassen. Beispiele dafür sind die Werterhaltung der Gesellschaft, das Qualifikationsniveau, Arbeits- und sozialrechtliche Normen u.v.m. Bei den neuen Gender-Kriterien im Bewertungsschema zum Basisprogramm, die unter den "Sozialen Aspekten" im Bewertungsschema zu finden sind, handelt es sich um keine "Frauen"-Kriterien, sondern um Kriterien, welche die Chancengleichheit von Frauen und Männern gleichermaßen abbilden. Neu sind folgende drei Gender-Kriterien, die künftig noch mehr die Chancengleichheit sichern sollen:
- Gender-Aspekt im Projektinhalt und positive Folgewirkung
- Geschlechterspezifische Ausgewogenheit im Projektteam
- Geschlechterspezifisch ausgewogene Arbeitsbedingungen im Unternehmen
Kontakt
