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WICHTIGER HINWEIS: Die vorliegende Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine vollständige Beurteilung, ob es sich im konkreten Fall um eine F&E Einrichtung handelt, sowie über die Ausgestaltung einer eventuellen Förderung im Instrument "Innovationsscheck", erhalten Sie erst nach Antragstellung. Die Eintragung in der Liste bedeutet nicht, dass Sie als F&E Einrichtung deklariert werden. Diese dient lediglich als Anhaltspunkt für mögliche Förderungswerbende bei Beantragung eines Innovationsschecks. Die FFG haftet nicht für Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Inhalten oder aus Handlungen resultieren, die im Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes getätigt wurden. Der Innovationsscheck kann auch bei nicht gelisteten F&E Einrichtungen eingelöst werden sofern diese den Innovationsscheck Kriterien entsprechen.