Horizon Europe: Cluster 5 "Klima, Energie und Mobilität"

Die EU wird bis 2050 klimaneutral

Ein ambitioniertes Ziel der EU ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein. Maßnahmen des Clusters „Klima, Energie und Mobilität“ (Climate, Energy and Mobility) werden wesentlich dazu beitragen. Forschungs- und Innovationsprojekte sollen in diesem Cluster einen deutlichen Mehrwert für die Bevölkerung bringen.

Jährliche Ausschreibungen mit vorgegebenen Themen orientieren sich an neun Programmschwerpunkten:

  1. Klimawissenschaft und Lösungen,
  2. Energieversorgung,
  3. Energiesysteme und Netze,
  4. Gebäude und Industrieanlagen in der Energiewende,
  5. Gemeinden und Städte,
  6. industrielle Wettbewerbsfähigkeit im Verkehr,
  7. sauberer Transport und Mobilität,
  8. intelligente Mobilität,
  9. Energiespeicherung.

Europäische Partnerschaften im Cluster 5

Zusätzlich zu den Ausschreibungen im Cluster 5, „Klima, Energie und Mobilität“, wird es Fördermöglichkeiten im Rahmen europäischer Partnerschaften geben. Partnerschaften können dazu beitragen, die erforderlichen zusätzlichen privaten und öffentlichen Mittel zu mobilisieren und die Forschungs- und Innovationsprioritäten in ganz Europa aufeinander abzustimmen.

Derzeit sind folgende europäische Partnerschaften für den Cluster 5 geplant:

  • European Partnership for Transforming Europe's rail system: Europäische Partnerschaft für die Transformation des europäischen Eisenbahnsystems
  • European Partnership for Integrated Air Traffic Management (ATM): Europäische Partnerschaft für integriertes Luftverkehrsmanagement
  • European Partnership for Clean Aviation: Europäische Partnerschaft für saubere Luftfahrt
  • European Partnership on Clean Hydrogen: Europäische Partnerschaft für sauberen Wasserstoff
  • People-centric sustainable built environment (Built4People): Europäische Partnerschaft für nachhaltige Gebäude (Built4people)
  • European Partnership – Towards zero-emission road transport (2ZERO): Europäische Partnerschaft für emissionsfreien Straßenverkehr (2ZERO)
  • European Partnership on Connected and Automated Driving (CCAM): Europäische Partnerschaft für vernetztes und automatisiertes Fahren
  • European Partnership on Zero-emission waterborne transport: Europäische Partnerschaft für eine emissionsfreie Schifffahrt
  • European Partnership for an Industrial Battery Value Chain: Europäische Partnerschaft für eine industrielle Wertschöpfungskette am Batteriesektor
  • European Partnership – Driving urban transitions to a sustainable future (DUT): Europäische Partnerschaft für nachhaltige Stadtentwicklung
  • European Partnership for Clean Energy Transition: Europäische Partnerschaft für eine saubere Energiewende

 

Cluster 5 und europäische Missionen

Ein neuer Ansatz in Horizon Europe sind europäische Missionen, in deren Rahmen Lösungen für einige der größten Herausforderungen gesucht werden. Im Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ sind derzeit folgende zwei Missionen in Ausarbeitung:

  • Ein resilientes Europa, um dem Klimawandel zu begegnen (“Accelerating the transition to a climate prepared and resilient Europe”),
  • 100 klimaneutrale Städte bis 2030 – mit und für die Gesellschaft (“100 Climate-neutral cities by 2030 – by and for the citizens”)

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, Forschungseinrichtungen, EinzelforscherInnen, Start-ups, (Gemeinnützige) Vereine, Gebietskörperschaften, Multiplikatoren / Intermediäre
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ (RIA) sowie „Koordinierungs- und Unterstützungsvorhaben“ (CSA) werden in Horizon Europe mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ (IA) grundsätzlich mit 70 % der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten in allen drei genannten Vorhaben immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (d.h. auch bei „Innovationsvorhaben“). Die indirekten Kosten („Gemeinkosten“) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz. (vorbehaltlich etwaiger Änderungen, da noch in Verhandlung)
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2021 - 31.12.2027

Kontakt

DI Andrea HOFFMANN
Nationale Kontaktstelle Klima, Energie, Mobilität
T 0043577554404
Dr. Michalis TZATZANIS
Dr. Michalis TZATZANIS
Nationale Kontaktstelle Klima, Energie, Mobilität (Ansprechperson Klima)
T 0043577554405
DI Siegfried LOICHT
DI Siegfried LOICHT
Nationale Kontaktstelle Klima, Energie, Mobilität (Ansprechperson Energie)
T 0043577554304
DI Hans ROHOWETZ
Nationale Kontaktstelle Klima, Energie, Mobilität (Ansprechperson Mobilität)
T 0043577554303