Horizon Europe: Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz (Widening)

Unterstützung für forschungsschwächere Staaten
WIDENING

Der übergreifende Programmbereich „Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz“ ist bestrebt, die Beteiligung von Mitgliedstaaten zu fördern, welche im Bereich Forschung und Innovation weniger aktiv sind. Zu den sogenannten Widening-Ländern zählen die EU13-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern) sowie Griechenland und Portugal. Auch eine Reihe von zu Horizon Europe assoziierten Staaten sind für die unterschiedlichen Maßnahmen als Antragsteller berechtigt.

Um das gesamte Potenzial des Europäischen Forschungsraums (ERA) effektiver zu nutzen, wird angestrebt, Länder mit geringer Forschungs- und Innovationsleistung stärker am EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe zu beteiligen. Der Programmbereich "Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz (Widening)" soll mit einer Vielzahl an aufeinander abgestimmten Maßnahmen zur Verwirklichung des ERA mit fairem Zugang für alle Akteurinnen und Akteure in Europa beitragen.

Ziele

Ziel dieses Programmbereichs ist es, wissenschaftliche Exzellenz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sicherzustellen und die Beteiligung von Mitgliedstaaten, die im Bereich Forschung und Innovation (FI) weniger aktiv sind (die sogenannten Widening-Länder), an Horizon Europa zu erhöhen. Trotz Anstrengungen auf nationaler und europäischer Ebene weist die EU noch immer erhebliche regionale Unterschiede in Bezug auf die Forschungs- und Innovationsleistung auf.

Die bestehende Forschungs- und Innovationskluft zwischen Mitgliedstaaten und Regionen in Europa soll geschlossen und das vorhandene Potential für exzellente Forschung und Innovation besser genutzt werden. Dies soll über engere Verknüpfungen von Forschungseinrichtungen und Forschenden zwischen führenden Forschungs- und Innovationsländern in der EU und den Widening-Ländern erreicht werden.

Maßnahmen

Mit einer Reihe von Maßnahmen soll die bestehende Forschungs- und Innovationskluft in den betroffenen Widening-Ländern verringert und so deren spezifisches Exzellenz- und Innovationspotential freigesetzt werden.

Die in Horizon 2020 bewährten Widening-Maßnahmen „Teaming“, „Twinning“ und „ERA-Chairs“ werden in Horizon Europe adaptiert weitergeführt. Zusätzlich sollen mit einer Vielzahl weiterer Maßnahmen und Initiativen institutionelle Forschungs- und Innovationskapazitäten aufgebaut, talentierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler gefördert (u.a. „ERA Fellowships“) sowie politische FI Reformen angeregt und langfristig umgesetzt werden.

Das Ziel von „Teaming“ ist es, neue Exzellenzzentren in den Widening-Ländern zu schaffen. Der Schwerpunkt liegt auf die Vorbereitungsphase für den Auf- oder Ausbau beziehungsweise die Modernisierung von existierenden Forschungseinrichtungen.

Mit „Twinning“ sollen Partnerschaften einzelner Forschungsbereiche an aufstrebenden Einrichtungen mit mindestens zwei hochkarätigen und international führenden Pendant-Einrichtungen in der EU gestärkt werden.

Durch „ERA-Chairs“ sollen Forschungseinrichtungen mit geringer Beteiligung am Forschungsrahmenprogramm signifikant gestärkt werden. Hierzu sollen herausragende akademische Forschende für Lehrstühle mit Exzellenzpotential gewonnen werden.

Mit „ERA Fellowships“ sollen exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch grenzüberschreitende und sektorübergreifende Mobilität in die Widening-Länder gefördert werden. Die „ERA Fellowships“ entsprechen den Marie-Skłodowska-Curie Postdoctoral Fellowships. Anträge werden unter den Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen eingereicht, die Evaluierung erfolgt ebenfalls im Rahmen der MSCA Postdoctoral Fellowships. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unser Seite „Horizon Europe: Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen“.

Österreichische Partnerorganisationen sind bei den "Teaming" und "Twinning"-Maßnahmen als exzellente FTI-Einrichtung teilnahme- aber nicht antragsberechtigt. Gleiches gilt für FTI-Einrichtungen aus allen anderen EU-Mitgliedsländern. „ERA-Chair Holder“ oder „ERA Fellows“ können österreichische Forschende sein.

ERA-Lehrstuhlinhaber können vorübergehend oder dauerhaft an die koordinierende Organisation wechseln. Zu diesem Zweck sind Abordnungen oder andere rechtliche Vereinbarungen (z. B. unbezahlter Urlaub, Sabbatical) möglich, einschließlich Teilzeitarbeit und Mehrfachaufenthalte. Alle vertraglichen Vereinbarungen und der zeitliche Ablauf der Aufenthalte des ERA-Lehrstuhlinhabers bei der koordinierenden Projektorganisation in einem Widening-Land sollten im Projektantrag, ebenso wie das Gehalt, die Reisekosten und Tagegelder und/oder andere Vergünstigungen, die angeboten werden sollen, angegeben werden.

[Videos] Ausführlichere Informationen zu „Teaming“, „Twinning“, „ERA Chairs“, „ERA Fellowships“ sowie weiterer Widening Maßnahmen wie: „Excellence Hubs“, „European Excellence Initiative for Universities“, „Hop-on Facility“ und „COST“ finden Sie in den Videoaufzeichungen der Informationsveranstaltung „ERA & Widening“ der Europäischen Kommission vom 9. Juli 2021.

Am 27. April 2022 organisierte die Europäische Kommission eine Informationsveranstaltung mit aktualisierten Informationen u.a. zur „Hop-on Facility“ und der Ausschreibung zu "ERA Talents". Nähere Informationen (Präsentationen und Videoaufzeichnung) finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Kompetenzzentren, EinzelforscherInnen, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Start-ups, Gebietskörperschaften
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ (RIA) sowie „Koordinierungs- und Unterstützungsvorhaben“ (CSA) werden in Horizon Europe mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ (IA) grundsätzlich mit 70 % der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten in allen drei genannten Vorhaben immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (d.h. auch bei „Innovationsvorhaben“). Die indirekten Kosten („Gemeinkosten“) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz. (vorbehaltlich etwaiger Änderungen, da noch in Verhandlung)
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2021 - 31.12.2027

Kontakt

Dipl.Ing. Ralf KÖNIG
Nationale Kontaktstelle "Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz" (NCP Widening); Nationale Kontaktstelle "Reformierung und Stärkung des europäischen F&I-Systems" (NCP ERA); Experte Internationale FTI Kooperation

T 0043577554601

Externe Veranstaltungen