Horizon Europe: ERC Advanced Grant

Damit etablierte Spitzenforscher:innen bahnbrechende Wege beschreiten können.
ERC AdG

Der ERC Advanced Grant fördert führende Wissenschafter:innen, die in Europa eine neue, ambitionierte Forschungsrichtung verfolgen wollen.

ERC Advanced Grants unterstützen bereits etablierte Spitzenforscher:innen, die neue, bahnbrechende Wege in ihrer Forschung gehen möchten.

ERC Advanced Grant-Ausschreibungen sind für alle Themen und Disziplinen offen. Die Anträge werden ausschließlich nach dem Kriterium der wissenschaftlichen Exzellenz beurteilt. Die Evaluierung erfolgt durch je rund 12-16 Gutachter:innen (Panel Members), die derzeit in 27 Gruppen (Evaluation Panels) tätig sind. Die Panels sind einer von drei wissenschaftlichen Domänen zugeordnet:

  1. Physical Sciences and Engineering
  2. Life Sciences
  3. Social Sciences and Humanities

Alle ERC-Antragsteller:innen müssen ihr Projekt einem oder zwei der Evaluierungs-Panels zuordnen.

Die Evaluierung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird ein Kurzantrag durch das jeweilige ERC-Panel nach den Sub-Kriterien Exzellenz des Projekts und Exzellenz des Principal Investigators evaluiert. In der zweiten Stufe erfolgt die Evaluierung auf Basis des kompletten Antrags und – neu in Horizon Europe – auch mithilfe eines Interviews mit dem Panel.

Der Antrag wird in der zweiten Stufe zusätzlich durch externe Gutachter:innen (remote referees) beurteilt. Die Entscheidung über die Förderung obliegt jedoch den Panel Members, die häufig nicht Spezialisten im Forschungsgebiet der Antragsteller sind, sondern als Generalisten agieren.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Für die Einreichung eines ERC Advanced Grants bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich Alter oder Doktorat. Die Antragsteller:innen sollten eine herausragende wissenschaftliche Leistungsbilanz in den letzten zehn Jahren vor der Einreichung aufweisen. In definierten Ausnahmefällen kann dieses Zeitfenster verlängert werden.
Auswahl durch ERC-Gutachter:innen (ERC Panel Members) in beiden Evaluierungsstufen sowie externe Gutachter:innen in Evaluierungsstufe zwei.
Was wird gefördert Der ERC fördert bahnbrechende Forschung (frontier research) in allen Wissenschaftsbereichen. ERC Advanced Grant-Ausschreibungen sind für alle Themen und Disziplinen offen. Die Anträge werden ausschließlich nach dem Kriterium der wissenschaftlichen Exzellenz beurteilt. Die Evaluierung erfolgt durch je rund 12-16 Gutachter:innen (Panel Members), die derzeit in 27 Gruppen (Evaluation Panels) tätig sind. Die Panels sind einer von drei wissenschaftlichen Domänen zugeordnet (Naturwissenschaften und Technik, Biowissenschaften, und Humanwissenschaften). Alle ERC-Antragsteller:innen müssen ihr Projekt einem oder zwei der Evaluierungs-Panels zuordnen. Die Evaluierung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird ein Kurzantrag durch das jeweilige ERC-Panel nach den Sub-Kriterien „Exzellenz des Projekts“ und „Exzellenz des Principal Investigators“ evaluiert. In der zweiten Stufe erfolgt die Evaluierung auf Basis des kompletten Antrags und – neu in Horizon Europe – auch mithilfe eines Interviews mit dem Panel. Der Antrag wird in der zweiten Stufe zusätzlich durch externe Gutachter:innen (remote referees) beurteilt. Die Entscheidung über die Förderung obliegt jedoch den Panel Members, die häufig nicht Spezialisten im Forschungsgebiet der Antragsteller:innen sind, sondern als Generalisten agieren.
Min. / max. Förderung n.a. / Die maximale Förderung für ERC Advanced Grants beträgt 2,5 Mio. Euro für 5 Jahre. In definierten Ausnahmefällen können bis zu 1 Mio. Euro zusätzlich eingeworben werden. Diese Zusatzförderung kann für folgende Aktivitäten beantragt werden: a) Übersiedlungskosten des Principal Investigators aus einem Land außerhalb Europas in die EU oder ein EU-assoziiertes Land, b) den Kauf von Großgeräten, c) den Zugang zu großen Forschungsinfrastrukturen und/oder d) andere größere experimentelle Kosten mit Ausnahme von Personalkosten.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer:in) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz. (vorbehaltlich etwaiger Änderungen, da noch in Verhandlung)
Min. / max. Laufzeit 0 - 60 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2021 - 31.12.2027

Kontakt

Dr. Ylva HUBER
Dr. Ylva HUBER
Nationale Kontaktstelle ERC
T 0043577554102
Dr. Lil REIF
Dr. Lil REIF
Nationale Kontaktstelle ERC, MSCA
T 0043577554608