Horizon Europe: ERC Consolidator Grant

Damit exzellente Forscher:innen ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit festigen können.
ERC CoG

ERC Consolidator Grants unterstützen exzellente Forscher:innen in einem noch frühen oder mittleren Karrierestadium bei der Festigung ihrer wissenschaftlichen Unabhängigkeit. Dies erfolgt oftmals durch den Ausbau der eigenen Forschungsgruppe.

ERC Consolidator Grant-Ausschreibungen sind für alle Themen und Disziplinen offen. Die Anträge werden ausschließlich nach dem Kriterium der wissenschaftlichen Exzellenz beurteilt. Die Evaluierung erfolgt durch je rund 12-16 Gutachter:innen (Panel Members), die derzeit in 27 Gruppen (Evaluation Panels) tätig sind. Die Panels sind einer von drei wissenschaftlichen Domänen zugeordnet:

  1. Physical Sciences and Engineering
  2. Life Sciences
  3. Social Sciences and Humanities

Alle ERC-Antragsteller:innen müssen ihr Projekt einem oder maximal zwei der Evaluierungs-Panels zuordnen.

Die Evaluierung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird ein Kurzantrag durch das jeweilige ERC-Panel nach den Sub-Kriterien Exzellenz des Projekts und Exzellenz des Principal Investigators evaluiert. In der zweiten Stufe erfolgt die Evaluierung auf Basis des kompletten Antrags sowie eines Interviews. Der Antrag wird hier zusätzlich durch externe Gutachter:innen (remote referees) beurteilt. Die Entscheidung über die Förderung obliegt jedoch den Panel Members, die häufig nicht Spezialisten im Forschungsgebiet der Antragsteller sind, sondern als Generalisten agieren.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe ERC Consolidator Grants richten sich an Forscher:innen, deren Doktorat am 1. Jänner des Ausschreibungsjahres (laut ERC-Arbeitsprogramm) mindestens sieben und maximal zwölf Jahre zurückliegt. Dieses Zeitfenster kann unter definierten Bedingungen verlängert werden (z. B. Mutterschaft, Karenz oder Facharztausbildung).
Auswahl durch ERC-Gutachter:innen (ERC Panel Members) in beiden Evaluierungsstufen sowie externe Gutachter:innen in Evaluierungsstufe zwei.
Was wird gefördert Der ERC fördert bahnbrechende Forschung (frontier research) in allen Wissenschaftsbereichen. Der Begriff „frontier research“ wurde zur Charakterisierung von ERC-Projekten gewählt, um den zunehmend verschwimmenden Grenzen zwischen Grundlagen- und angewandter Forschung Rechnung zu tragen. Die Evaluierung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird ein Kurzantrag durch das jeweilige ERC-Panel nach den Sub-Kriterien „Exzellenz des Projekts“ und „Exzellenz des Principal Investigators“ evaluiert. In der zweiten Stufe erfolgt die Evaluierung auf Basis des kompletten Antrags sowie eines Interviews. Der Antrag wird hier zusätzlich durch externe Gutachter:innen (remote referees) beurteilt. Die Entscheidung über die Förderung obliegt jedoch den Panel Members, die häufig nicht Spezialisten im Forschungsgebiet der Antragsteller sind, sondern als Generalisten agieren.
Min. / max. Förderung n.a. / Die maximale Förderung für ERC Consolidator Grants beträgt 2,0 Mio. Euro für 5 Jahre. In definierten Ausnahmefällen können bis zu 1 Mio. Euro zusätzlich eingeworben werden. Diese Zusatzförderung kann für folgende Aktivitäten beantragt werden: a) Übersiedlungskosten des Principal Investigators aus einem Land außerhalb Europas in die EU oder ein EU-assoziiertes Land, b) den Kauf von Großgeräten, c) den Zugang zu großen Forschungsinfrastrukturen und/oder d) andere größere experimentelle Kosten mit Ausnahme von Personalkosten.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer:in) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz. (vorbehaltlich etwaiger Änderungen, da noch in Verhandlung)
Min. / max. Laufzeit 0 - 60 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2021 - 31.12.2027

Kontakt

Dr. Ylva HUBER
Dr. Ylva HUBER
Nationale Kontaktstelle ERC

T 0043577554102
Dr. Lil REIF
Dr. Lil REIF
Nationale Kontaktstelle ERC

T 0043577554608