FAQ: Digitale Barrieren beheben lassen

Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Nutzer:Innen von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zusammengefasst. Dieses FAQ wird laufend von den Mitarbeiter:innen der FFG-Servicestelle ergänzt.

Was kann ich tun, wenn eine Seite aufgrund einer digitalen Barriere nicht gut bedienbar ist?

Wenden Sie sich direkt an eine Ansprechperson in der betroffenen Einrichtung. Den Kontakt dieser Person finden Sie in der Barrierefreiheitserklärung.

An wen wende ich mich, wenn ich keinen Kontakt auf der Website finde oder eine nicht zufriedenstellende Antwort erhalte?

Unsere Servicestelle hilft Ihnen gerne bei Websites und mobilen Anwendungen des Bundes. Wenn es um eine öffentliche Website oder mobile Anwendung in einem Bundesland geht, wenden Sie sich direkt auf Landesebene an Ihre lokale Beschwerdestelle.

Behandelt die FFG meine Beschwerde anonym?

Ja, die FFG gibt Ihre Daten nicht nach außen weiter.

Was passiert, nachdem ich eine Beschwerde an die FFG geschickt habe?

Wir bewerten, ob bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt sind und es sich daher um Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes handelt.

  • Bei berechtigten Beschwerde hinsichtlich Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) listet das Expert:innenteam der FFG die gefundenen Barrieren auf und schlägt Maßnahmen zu ihrer Behebung vor.

  • Wenn die Beschwerde andere Bundesgesetze hinsichtlich Gleichbehandlungsgebot betrifft oder die Anfrage von einer Beschwerdestelle in einem anderen Bundesland behandelt werden sollte, bieten wir an, mit Ihrer Zustimmung die Anfrage an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

  • Wenn es sich um kein Web-Zugänglichkeitsthema handelt, liegt keine Zuständigkeit der FFG-Servicestelle vor. Gleiches gilt, wenn die FFG-Expert:innen zum Befund kommen, dass die Beschwerde nicht berechtigt ist.

In jedem dieser Fälle informieren wir Sie über unsere Einschätzung und die weitere Vorgangsweise. Wir sind bemüht, eine Beschwerde so schnell wie möglich zu bearbeiten und sehen maximal 2 Monate für die Abwicklung vor.

Entspricht die Beratung durch die FFG Servicestelle einer anwaltlichen Beratung?

Nein, eine etwaige Information und Beratung durch die FFG kann nie eine anwaltliche Beratung oder die Betrauung der Anliegen mit spezialisierten Institutionen wie beispielweise dem Behindertenanwalt, der Volksanwaltschaft oder einer Schlichtungsstelle ersetzen.

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