Eurostars-3

Eurostars ist Teil der Europäischen Partnerschaft „Partnership on Innovative SMEs“. Die Partnerschaft wird von der Europäischen Union durch Horizon Europe ko-finanziert. Innovative KMU und Forschungseinrichtungen, die ihr marktnahes Vorhaben mit Unternehmen in anderen Ländern umsetzen wollen, können beim thematisch offenen Förderprogramm Eurostars-3 einreichen. Jährlich gibt es zwei Einreichfristen (Cut-off Dates), an denen ein Auswahlverfahren der bis dahin eingelangten Projektanträge startet. Die Förderung der Teilnehmer:innen erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Eurostars-3 Einreichfristen

Cut-off Date (CoD)DatumEurostars-3 Leitfaden
CoD104.11.2021zum Leitfaden 
CoD224.03.2022zum Leitfaden
CoD315.09.2022zum Leitfaden
CoD413.04.2023zum Leitfaden
CoD514.09.2023zum Leitfaden
CoD614.03.2024zum Leitfaden 
CoD712.09.2024Leitfaden folgt

Eurostars ist Teil der Europäischen Partnerschaft „Partnership on Innovative SMEs“. Die Partnerschaft wird von der Europäischen Union durch Horizon Europe ko-finanziert.

Aktuelle Hinweise:

Die FFG organisiert am 13. Dezember 2023 von 13:30-14:30 Uhr ein Webinar, bei dem Interessierte Informationen zum Programm und zu den Einreichbedingungen erhalten. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung aber erforderlich.

Auf der Eurostars-Website stehen Ihnen jetzt die aktuellen "Guidelines for Projects submitted since September 2021" zur Verfügung, die wir Ihnen für die Antragstellung  unbedingt empfehlen.

Nützliche Tipps zu den Förderkriterien und zur Antragstellung erhalten Sie auch als Videos

Informationen, Registrierung, Einreichung

Aktuelle Informationen sind auf der Eurostars-Website verfügbar. Die Registrierung für Eurostars-Anträge ist bereits über diese Seite verfügbar. 

Teilnahmebedingungen

In der Führungsrolle muss ein innovatives Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) sein. Als innovative Unternehmen werden solche verstanden, die die Ambition haben, im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation mit ausländischen Partnern zu kooperieren, um neue Produkte, Verfahren oder Services für europäische und globale Märket zu entwickeln.

Als Konsortialpartner sind KMU, Großunternehmen/Industrie sowie Forschungseinrichtungen bzw. alle juristischen Personen möglich.

Förderbare Vorhaben

Ein Eurostars-Projekt muss die Entwicklung eines neuen, innovativen Produkts/Verfahrens/Services beinhalten. Das Projekt muss so abgefasst sein, dass das im Rahmen von Eurostars entwickelte Produkt, Verfahren oder Service schnell kommerzialisiert werden kann. Es gibt dabei keine thematische Einschränkung, solange ein ziviler Zweck mit der Entwicklung verfolgt wird.

Für Projekte aus dem Bereich Biotechnologie/Biomedizin oder Medizin gilt, dass nach Ablauf der 24 Monate in die klinischen Studien eingetreten werden muss, sofern klinische Studien für die Entwicklung notwendig sind. Bitte beachten Sie, dass Kosten für die klinischen Studien an sich im Rahmen des Eurostars-Programms nicht gefördert werden können, sondern lediglich die vorausgehende Forschung und Entwicklung.

Weitere Informationen entnehmen Sie den Leitfäden.

Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe für österreichische Projektteilnehmer:innen beträgt für KMU max. 60% (mittlere Unternehmen max. 50%) der anerkannten F&E-Kosten. Für Großunternehmen und für Forschungseinrichtungen entnehmen Sie die Förderhöhen dem Ausschreibungsleitfaden.

Auswahlverfahren

  • Eligibility Check (Einreichung gültig ja/nein)
  • Technische Begutachtung durch unabhängige, internationale ExpertInnen
  • Bonitätsprüfung durch die nationalen Förderstellen
  • Erstellung der Ranking List (Reihung der Projekte) durch ein Independent Evaluation Panel (IEP)
  • Offizielle Annahme der Ranking List durch die Eurostars High Level Group (HLG)
  • Verständigung der Teilnehmer:innen, ob ihr Projekt qualifiziert ist und welcher Rangplatz erreicht wurde
  • Fördersynchronisierung der beteiligten Eurostars-Länder (verfügbare nationale Budgets)
  • Verständigung der qualifizierten Projekte, ob sie Fördermittel erhalten

Auswahlkriterien

  • Grundsätzliche Eignung (Qualität des Konsortiums, Additionalität der Kooperation, Projektplanung/Management, Kostenstruktur)
  • Innovation, Forschung und Entwicklung (Innovationsgrad, neues Wissen in Anwendung, technische Herausforderung, Durchführbarkeit und Risiken)
  • Markt und Kommerzialisierung (Marktgröße, Marktzugang und Risiko, Konkurrenzsituation, Kommerzialisierungsplan)

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMAW - Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft EU Partnerships kofinanziert
Thema
Projektart
Finanzierung
national
international
Einreichung
Sonstiges
Zielgruppe Innovative KMU und ihre Partner (KMU, Großunternehmen, UNIV, FO-Einrichtungen)
Was wird gefördert Förderhöhen sind max. 60% für Kleine und max. 50% für Mittlere Unternehmen
Min. / max. Förderung in AT keine Begrenzung / 500.000 Euro pro Projekt
Welche Kosten werden gefördert? F&E-Kosten gemäß FFG-Kostenleitfäden
Min. / max. Laufzeit 0 - 36 Monate
Verfügbarkeit von 02.09.2021 - laufend

Kontakt

Mag. Johanna SCHECK
Eurostars National Project Coordinator (NPC)

T 0043577554907
Dr. Michael WALCH
Dr. Michael WALCH
Eureka National Project Coordinator (NPC)

T 0043577554901
Karin KURZWEIL
Karin KURZWEIL
Assistenz

T 0043577554903