Förderquoten in Horizon Europe

In den meisten Fällen gilt der Grundsatz „Ein Projekt – eine Quote“, d.h. die Förderquote ist für alle Projektpartner:innen und -aktivitäten gleich hoch. Die jeweilige Förderquote wird in den Ausschreibungsbedingungen angegeben.

Aufgrund einer bestimmten Förderquote (siehe unten) erhält ein:e Projektpartner:in einen gewissen Prozentsatz der eigenen förderfähigen Kosten von der EU-Kommission gefördert. 

Bitte beachten: Ihre individuelle Förderquote können Sie im sogenannten "Data Sheet" am Beginn des Fördervertrages nachlesen (siehe Punkt 3 "Grant").

Die förderfähigen Kosten eines Horizon Europe-Projekts setzen sich aus direkten und indirekten Kosten zusammen.

Die direkten Kosten, wie beispielsweise Personalkosten, Reisekosten oder Kosten für Waren-, Werk- und Dienstleistungen, stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Projektdurchführung. Sie werden auf Basis der tatsächlichen Kosten oder anhand unterschiedlicher Pauschalsätze gefördert.

Hingegen können die indirekten Kosten ("Gemeinkosten"/"Overheads"), wie etwa Büromiete oder Betriebskosten, dem Projekt zwar nicht direkt zugerechnet werden, sie sind aber trotzdem für dessen Umsetzung nötig. Diese werden in Horizon Europe pauschal mit 25 Prozent der direkten erstattungsfähigen Kosten (abzüglich bestimmter Kosten, wie z.B. Kosten für Subcontracting) gefördert.

Für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA) sowie für koordinierende und unterstützende Maßnahmen (CSA) beträgt die Förderquote für alle Organisationstypen 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.

Bei Innovationsmaßnahmen (IA) ist die Förderquote vom rechtlichen Status der Organisation abhängig. Sie beträgt für gewinnorientierte Einrichtungen 70 Prozent und für Non-Profit-Einrichtungen 100 Prozent. Als „non-profit“ gelten Rechtsträger:innen dann, wenn sie entweder schon aufgrund ihrer Rechtsform keinen Erwerbszweck verfolgen oder gesetzlich oder sonst rechtlich verpflichtet sind (z.B. durch die Satzung), keine Gewinne auszuschütten (siehe Guide der EU-Kommission "Rules for Legal Entity Validation, LEAR Appointment and Financial Capacity Assessment", Seiten 8-9).

Bitte beachten: Die Förderquote von Projektpartner:innen und jene von "Affiliated Entities" wird unabhängig voneinander geprüft (d.h. die Förderquote der Projektpartner:innen ist nicht auch automatisch jene von etwaigen "Affiliated Entities" im Projekt).
 

Förderquoten im Überblick

Projekttyp Direkte Kosten (€) Indirekte Kosten (€) Gesamt-kosten (€) Förderquote Förderung (€) 

Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA);

Koordinierende und unterstützende Maßnahmen (CSA)

100,- 25,- 125,- 100 % 125,-

Innovationsmaßnahmen (IA)

– reguläre Quote

100,- 25,- 125,- 70 % 87,50

Innovationsmaßnahmen (IA)

– Quote für Non-Profit-Organisationen

100,- 25,- 125,- 100 % 125,-

Bitte beachten: Ändern sich während des laufenden Projekts bestimmte Umstände (z.B. Organisationstyp), die zu einer anderen Förderquote führen, wird diese angepasst.


Nähere Informationen

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen
T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen
T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent
T 0043577554611