Sie haben auf der Internet-Seite
oder einem Angebot für das Handy
von einer öffentlichen Stelle Barrieren gefunden?
Dann können Sie das bei der Beschwerde-Stelle des Bundes
oder einer Beschwerde-Stelle in Ihrem Bundesland melden.
Die Beschwerde-Stelle überprüft dann,
ob es einen Verstoß gegen die Regelungen
für Barrierefreiheit gibt.
Welche Beschwerde-Stelle für Sie zuständig ist,
hängt von der betroffenen Internet-Seite ab.
Für Internet-Seiten des Bundes
ist die FFG zuständig.
Für Internet-Seiten der Bundesländer
gibt es eigene Beschwerde-Stellen in jedem Bundesland.
Beachten Sie bitte die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der betroffenen Internet-Seite.
Dort steht, welche Beschwerde-Stelle zuständig ist.
Die Beschwerde-Stellen unterstützen Sie,
damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Vor allem bekommen Sie Informationen und Beratung.