Beschwerde-Stellen zur Barrierefreiheit im Internet - Leichter Lesen

  Leichter Lesen - A2

Sie haben auf der Internet-Seite  
oder einem Angebot für das Handy 
von einer öffentlichen Stelle Barrieren gefunden? 
Dann können Sie das bei der Beschwerde-Stelle des Bundes 
oder einer Beschwerde-Stelle in Ihrem Bundesland melden.

Die Beschwerde-Stelle überprüft dann, 
ob es einen Verstoß gegen die Regelungen 
für Barrierefreiheit gibt.

Welche Beschwerde-Stelle für Sie zuständig ist, 
hängt von der betroffenen Internet-Seite ab. 
Für Internet-Seiten des Bundes 
ist die FFG zuständig.

Für Internet-Seiten der Bundesländer 
gibt es eigene Beschwerde-Stellen in jedem Bundesland.

Beachten Sie bitte die Erklärung zur Barrierefreiheit 
auf der betroffenen Internet-Seite. 
Dort steht, welche Beschwerde-Stelle zuständig ist.

Die Beschwerde-Stellen unterstützen Sie, 
damit Sie zu Ihrem Recht kommen. 
Vor allem bekommen Sie Informationen und Beratung. 

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