Horizon Europe: Starting Grant Call 2024

Ausschreibung offen von 12.07.2023 08:00 bis 24.10.2023 17:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Europäische Kommission
ERC Starting Grants unterstützen exzellente Forscher:innen in einem frühen Karrierestadium auf ihrem Weg in die wissenschaftliche Unabhängigkeit. Ein wichtiger Schritt ist dabei häufig die Etablierung der ersten eigenen Forschungsgruppe. ERC Starting Grant-Ausschreibungen sind für alle Themen und Disziplinen offen. Die Anträge werden ausschließlich nach dem Kriterium der wissenschaftlichen Exzellenz beurteilt. Die Evaluierung erfolgt durch je rund 12-16 Gutachter:innen (Panel Members), die derzeit in 28 Gruppen (Evaluation Panels) tätig sind.

Die ERC-Panels sind in folgenden wissenschaftlichen Domänen angesiedelt:

  1. Physical Sciences and Engineering
  2. Life Sciences
  3. Social Sciences and Humanities.

ERC-Antragsteller:innen müssen ihr Projekt einem oder zwei der Evaluierungs-Panels zuordnen.

Antragsberechtigt sind Forschende, deren erfolgreiche Verteidigung (Defensio) des (ersten) Doktorats mindestens zwei und maximal sieben Jahre vor dem für diesen Call festgelegten Referenzdatum,  1. Jänner 2024, stattgefunden hat  (entspricht dem Zeitraum 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2021). 

Das Zeitfenster für die Einreichungsberechtigung kann in bestimmten Ausnahmefällen wie z. B. Karenz verlängert werden. Alle Ausnahmen sind im ERC Arbeitsprogramm 2024 definiert. 

Die maximale Förderung für ERC Starting Grants beträgt grundsätzlich 1,5 Mio Euro für 5 Jahre. In Ausnahmefällen können zusätzlich bis zu 1 Mio Euro an Förderung für 

  • Übersiedlungskosten des „Principal Investigator“ (Projektleiter:in) aus einem Land außerhalb Europas in die EU oder einen zum Europäischen Forschungsrahmenprogramm Assoziierten Staat aufgrund der Gewährung des ERC-Grants und/oder 
  • den Kauf von Großgeräten, und/oder 
  • den Zugang zu großen Forschungsinfrastrukturen und/oder 
  • andere größere Kosten für experimentelle Arbeit oder Feldstudien (unter Ausschluss von Personalkosten) 

gewährt werden.

Die Evaluierung der Projektanträge verläuft in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird ein Kurzantrag (part B1) durch das jeweilige ERC-Panel nach den Sub-Kriterien Exzellenz des Projekts und Exzellenz des Principal Investigators evaluiert. In der zweiten Stufe erfolgt die Evaluierung auf Basis des vollständigen Antrags (part B1 und part B2) und eines Interviews mit dem Panel (online oder in Brüssel). 

Der Antrag wird in der zweiten Stufe zusätzlich durch externe Gutachter:innen (Spezialist:innen, sogenannte remote referees) beurteilt. Die Entscheidung über die Förderung obliegt jedoch den Panel Members, die häufig nicht spzialisiert im Forschungsgebiet der Antragstellenden sind, sondern als Generalist:innen agieren.

Um bei der sehr kompetitiven ERC Starting Grant-Ausschreibung erfolgreich zu sein, sollten Antragstellende bereits Potenzial für wissenschaftliche Unabhängigkeit und Reife gezeigt haben und einen vielversprechenden Track Record aufweisen.

Details zur ERC Starting Grant 2024-Ausschreibung finden Sie auf dem Förderportal der Europäischen Kommission. Dort wird in Kürze auch der Zugang zum Einreichungstool freigeschalten.
 

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Kontakt

Dr. Ylva HUBER
Dr. Ylva HUBER
Nationale Kontaktstelle ERC
T 0043577554102
Dr. Lil REIF
Dr. Lil REIF
Nationale Kontaktstelle ERC und MSCA
T 0043577554608