FFG veröffentlicht ersten österreichischen Monitoringbericht zu digitaler Barrierefreiheit

Check von Webseiten öffentlicher Stellen zeigt: viel erreicht, viel zu tun

Webseiten und mobile Anwendungen (Apps) von öffentlichen Stellen müssen EU-weit barrierefrei zugänglich sein – in Österreich wurde das mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz geregelt. Jetzt hat die FFG als damit beauftragte Agentur des Bundes den ersten Monitoringbericht über die Erreichung der Barrierefreiheitsziele vorgelegt. Demnach liegt die Fehlerquote (Anteil nicht erfüllter Kriterien) im Durchschnitt bei unter einem Drittel. Mehr als die Hälfte der untersuchten Webseiten verfügen über Barrierefreiheitserklärungen.

Titelbild des Monitoring-Berichtes zur Digitalen Barrierefreiheit. Titel: Digitales zugänglich machen

Der Monitoring-Bericht zur digitalen Barrierefreiheit
Download des Berichts

 

Die Ergebnisse des Monitoring-Berichts: 54 % der gecheckten Websites und mobilen Anwendungen haben eine Barrierefreiheitserklärung. 253 im vereinfachten Verfahren geprüfte Webseiten erfüllen im Durchschnitt 10 von 14 Kriterien (30% nicht erfüllt). Die im vertieften Verfahren geprüften Webseiten erfüllen im Schnitt rund die Hälfte der Kriterien. Die häufigsten Probleme betreffen nicht-textliche Inhalte (Bilder, Mediendateien), Farbkontraste, die Strukturierung der Inhalte und die semantische Auszeichnung (notwendig, damit Assistenzsystem die Inhalte richtig interpretieren können).

Die FFG als vom Bund beauftragte Monitoringstelle unterstützt öffentliche Stellen und Nutzer:innen dabei, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu machen. „Inklusion in der digitalen Welt wird zeitnah nur möglich sein, wenn wir gemeinsam daran arbeiten und laufend voneinander lernen. Deshalb sehen wir neben dem Monitoring unsere zentrale Aufgabe darin, eine gemeinsame Herangehensweise für den Bund und die Bundesländer zu erarbeiten. Im ständigen Austausch mit Interessensträgern, den öffentlichen Einrichtungen und Expert:innen können wir so die digitale Barrierefreiheit in Österreich gemeinsam vorantreiben“, so die FFG-Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner.

Die Auswahl der Stichprobe umfasst verschiedene Verwaltungsebenen, wie z. B. Bund, Land, Gemeinden, und spiegelt auch unterschiedliche thematische Zuständigkeiten und Dienstleistungen der öffentlichen Stellen wider. Die Evaluierungen wurden von Oktober 2020 bis September 2021 durchgeführt. Die Kriterien für barrierefreie Webseiten und Apps sind in einer EU-Norm sowie in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt.

In der FFG wurde mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz eine Monitoring- und Servicestelle für die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen eingerichtet. Sie unterstützt auf Länder- und Bundesebene mit Beratung, Schulung und Information, und agiert als Service- und Beschwerdestelle. In der Funktion als Beschwerdestelle wurden von Jänner 2020 bis September 2021 insgesamt 25 Beschwerden bearbeitet.