LIFE - Nature and Biodiversity

LIFE Teilprogramm: Natur und Biodiversität

Hauptziel dieses Teilprogramms ist der Schutz und die Wiederherstellung der Natur Europas, sowie die Umkehr des Verlusts der biologischen Vielfalt. Gefördert werden unter anderem Projekte, die zur Umsetzung der EU- Vogelschutzrichtlinie, des Natura 2000-Netzwerks, der Invasive Arten Verordnung (IAS) oder der Biodiversitätsstrategie beitragen.

Spezifische Ziele des Teilprogramms:

Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der Union im Zusammenhang mit Natur und Biodiversität durch:

  • Entwicklung und Demonstration innovativer Techniken, Methoden und Ansätze, um die Ziele der Europäischen Union in Bezug auf Natur und Biodiversität zu erreichen.
  • Verbesserung der Steuerung und Verwaltung auf allen Ebenen (Governance), insbesondere durch Stärkung der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und Einbeziehung der Zivilgesellschaft.

Einsatz erfolgreicher Lösungen und Ansätze durch Replikation von Ergebnissen, Integration verwandter Ziele in andere Politiken und in Praktiken des öffentlichen und privaten Sektors, Mobilisierung von Investitionen und Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Zielgruppe Antragsberechtigt sind Rechtsträger mit Sitz in einem EU Land oder einem mit LIFE assoziiertem Drittland. Sowie nach Unionsrecht geschaffene Rechtsträger und internationale Organisationen. Natürliche Personen sind nicht förderfähig.
Was wird gefördert Standard Action Projects (SAPs): Entwicklung und Demonstration innovativer Technologien, Systeme und Methoden. „Klassische Umwelt-, Natur- und Klimaschutzprojekt“. Strategic Nature Projects (SNAPs); Projekte die zur Verwirklichung der Natur- und Biodiversitätsziele der Union beitragen, durch Umsetzung kohärenter Aktionsprogramme in den Mitgliedstaaten. Technical Assistance Projects (TAPs): Unterschiedliche vorbereitende Tätigkeiten für SAPs, SNAPs und SIPs, sowie upscaling Aktivitäten von LIFE Projekten. Other Actions (OAs): Maßnahmen, die zum Erreichen des allgemeinen Ziels des LIFE-Programms erforderlich sind.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz.
Verfügbarkeit von 13.07.2021 - 31.12.2027

Kontakt

DI ERICH PURKARTHOFER
DI ERICH PURKARTHOFER
Nationale Kontaktstelle LIFE

T 0043577554003