H2020: Biotechnologie (KET)

Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien (LEIT)
Horizon 2020

Die Beherrschung und der erfolgreiche Einsatz von generischen Schlüsseltechnologien durch die europäische Industrie ist ein entscheidender Faktor für die Stärkung der Innovationsfähigkeit Europas. Durch die Bereitstellung von Schlüsseltechnologien wie der Biotechnologie sollen zugunsten größerer Pilot- und Demonstrationsprojekte gezielte Unterstützungstätigkeiten durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine starke Einbeziehung des Privatsektors in solche Aktivitäten.

Die Entwicklung einzigartiger Lösungen zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen soll durch die Programmlinie Leadership in Enabling and Industrial Technologies LEIT in Horizon 2020 maßgeblich unterstützt werden.

Zur Ausschöpfung des Potenzials der Biotechnologie sollen vor allem öffentlich-private Partnerschaften die Grundlagen schaffen, damit die europäische Industrie bei der Innovation weiterhin an vorderster Front stehen kann. Die europäische Industrie soll in die Lage versetzt werden, neue Industrieprodukte und -prozesse entsprechend der Nachfrage aus Industrie und Gesellschaft zu entwickeln sowie wettbewerbsfähige und verbesserte biotechnologische Alternativen zu schaffen. Der effektive Transfer und die Umsetzung in neue Anwendungen soll erleichtert werden. Neuartige Werkzeuge sollen durch die Nutzung der synthetischen Biologie, Bioinformatik und Systembiologie sowie der Konvergenz mit anderen grundlegenden Technologien wie Nanotechnologie und IKT entwickelt werden.

Die Entwicklung von Plattformtechnologien als Grundlage für eine Führungsrolle und Wettbewerbsvorteile in einem breiteren Spektrum von Wirtschaftszweigen soll vorangetrieben werden.

Dazu wurden folgende Programmschwerpunkte festgelegt:

  • Unterstützung der Spitzenforschung in der Biotechnologie als künftiger Innovationsmotor
  • Biotechnologische Industrieprozesse
  • Innovative und wettbewerbsfähige Plattformtechnologien

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Unternehmen inkl. KMU, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige öffentliche Einrichtungen, alle anderen Organisationen
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ werden in Horizon 2020 mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ grundsätzlich mit 70 % der der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (also auch bei Innovationsvorhaben). Die indirekten Kosten (Gemeinkosten) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten (Fördernehmer) tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz.
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2014 - 31.12.2020

Kontakt

Simone JÄHRIG PhD
Simone JÄHRIG PhD
Nationale Kontaktstelle für Lebensmittel, Land- und Forstwirtschaft, Biotechnologie
T 0043577554106