H2020: Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft

Science with and for Society

Die Bedeutung wissenschaftlichen Wissens in einer globalisierten Welt steigt ständig. Doch wie wird gewährleistet, dass Forschung und Innovation allen betroffenen sozialen Akteuren entsprechen und langfristig sozial sinnvoll sind? Dieses Programm befasst sich damit, wie FTI-Aktivitäten auf gesellschaftliche Bedürfnisse abgestimmt werden können.

Zu folgenden Themenschwerpunkten werden Projekte gefördert:

  • Attraktive Karrieren für NachwuchswissenschaftlerInnen ermöglichen
  • Geschlechtergerechtigkeit bei Inhalten und Ausgestaltung von Forschung unterstützen
  • FTI-Aktivitäten mit gesellschaftlichen Anforderungen in Einklang bringen
  • Beteiligung von BürgerInnen in Forschung unterstützen, inklusive Wissenschaftserziehung und Wissenschaftszentren
  • Zugänglichkeit und Verwendbarkeit von Resultaten öffentlich geförderter Forschung (open access)
  • Governance hinsichtlich verantwortungsbewusster Forschung und Innovation durch alle Stakeholder mit Blick auf gesellschaftliche Bedürfnisse und Bedarfe
  • Wissenschaftskommunikation stärken: Interaktionen zwischen WissenschaftlerInnen, (allgemeinen) Medien und der Öffentlichkeit

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber Europäische Kommission
Thema
Projektart
Finanzierung
international
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Vereine, Gebietskörperschaften
Was wird gefördert „Forschungsvorhaben“ werden in Horizon 2020 mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ grundsätzlich mit 70 % der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (also auch bei Innovationsvorhaben). Die indirekten Kosten (Gemeinkosten) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert? Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten* tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen: a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten), b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen, c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig, d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst, e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz.
Min. / max. Laufzeit 0 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.2014 - 31.12.2020

Kontakt

Dr. Michalis TZATZANIS
Dr. Michalis TZATZANIS
Nationale Kontaktstelle für Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft
T 0043577554405
Dr. Kay FELDER
Dr. Kay FELDER
Expertin für Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft
T 0043577554403