H2020: Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft
Science with and for Society
Die Bedeutung wissenschaftlichen Wissens in einer globalisierten Welt steigt ständig. Doch wie wird gewährleistet, dass Forschung und Innovation allen betroffenen sozialen Akteuren entsprechen und langfristig sozial sinnvoll sind? Dieses Programm befasst sich damit, wie FTI-Aktivitäten auf gesellschaftliche Bedürfnisse abgestimmt werden können.
Zu folgenden Themenschwerpunkten werden Projekte gefördert:
Attraktive Karrieren für NachwuchswissenschaftlerInnen ermöglichen
Geschlechtergerechtigkeit bei Inhalten und Ausgestaltung von Forschung unterstützen
FTI-Aktivitäten mit gesellschaftlichen Anforderungen in Einklang bringen
Beteiligung von BürgerInnen in Forschung unterstützen, inklusive Wissenschaftserziehung und Wissenschaftszentren
Zugänglichkeit und Verwendbarkeit von Resultaten öffentlich geförderter Forschung (open access)
Governance hinsichtlich verantwortungsbewusster Forschung und Innovation durch alle Stakeholder mit Blick auf gesellschaftliche Bedürfnisse und Bedarfe
Wissenschaftskommunikation stärken: Interaktionen zwischen WissenschaftlerInnen, (allgemeinen) Medien und der Öffentlichkeit
„Forschungsvorhaben“ werden in Horizon 2020 mit 100 % der direkten Kosten, „Innovationsvorhaben“ grundsätzlich mit 70 % der direkten Kosten gefördert. Non-Profit-Organisationen erhalten immer 100 % der direkten Kosten ersetzt (also auch bei Innovationsvorhaben).
Die indirekten Kosten (Gemeinkosten) werden mit einer einheitlichen Pauschale von 25 % der gesamten erstattungsfähigen direkten Kosten abgegolten.
Min. / max. Förderung
n.a. / n.a.
Welche Kosten werden gefördert?
Erstattungsfähig sind Kosten, die einem Begünstigten* tatsächlich entstanden sind (also reale, keine fiktiven Kosten) und die folgende Bedingungen erfüllen:
a) Sie sind während der Projektdauer entstanden (Ausnahme: in Zusammenhang mit dem Abschlussbericht entstandene Kosten),
b) sie sind im Kostenvoranschlag des Projekts ausgewiesen,
c) sie sind für die Projektdurchführung notwendig,
d) sie sind identifizierbar und kontrollierbar, entsprechen den im jeweiligen Land geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und sind in der Buchführung und Kostenrechnung des Begünstigten erfasst,
e) sie entsprechen den geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen und
f) sie sind angemessen und gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Sparsamkeit und Effizienz.
Min. / max. Laufzeit
0
Monate
Verfügbarkeit von
01.01.2014 -
31.12.2020
Kontakt
Dr. Michalis TZATZANIS Nationale Kontaktstelle für Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft
T 0043577554405
Dr. Kay FELDER Expertin für Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft
T 0043577554403