Kosten von Dritten in Horizon Europe

Dritte ("third parties") tragen zu einem Projekt bei, ohne jedoch selbst Beneficiaries zu sein – etwa, indem sie Sachleistungen zur Verfügung stellen oder gegen Bezahlung Leistungen für einen Beneficiary durchführen.

Begriffsdefinitionen in Horizon Europe:

  • "Beneficiaries" sind die Unterzeichnenden des Grant Agreement (GA)
  • "Participants" sind Rechtspersonen, welche als "beneficiaries", "affiliated entities", "associated partners", "third parties giving in-kind contributions", "subcontractors" oder als Empfänger:innen von "financial support to third parties" am Projekt teilnehmen. 

 

Subcontractor (Art. 6.2.B, Art. 9.3 GA)

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite "Subcontracting".

Contractor/Purchases (Art. 6.2.C, Art. 6.2.C.3 GA)

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite "Kosten für sonstige Waren-, Werks- und Dienstleistungen".

Affiliated Entity (Art. 8 GA)

Sogenannte "affiliated entities" (in Horizon 2020: "linked third parties") weisen eine rechtliche Verknüpfung und/oder Kapitalbeteiligung zu einem Beneficiary auf (z.B. Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen).
Sie führen selbst Aufgaben im Projekt durch und rechnen die ihnen entstandenen Kosten (Gewinnverbot!) im Projekt ab.
Sie haben dieselben Teilnahme- und Förderbedingungen wie Beneficiaries und es gelten für sie dieselben Rechte und Pflichten aus dem GA (z.B. eigenes Financial Statement, gegebenenfalls eigenes Certificate on the Financial Statements (CFS), eigener Beitrag zum technischen Bericht). 

Zu den Fördervoraussetzungen zählt unter anderem, dass die affiliated entity im GA angegeben sein muss, deren Aufgaben im Annex 1 des GA gekennzeichnet und deren Kosten im Gesamtbudget des Annex 2 des GA (jeweils passende Budgetkategorie des Beneficiary) enthalten sind. 

Die Aufnahme einer affiliated entity nach Unterzeichnung des GA ist mittels Vertragsänderung ("amendment") möglich.

Die Verantwortung für die Arbeit der affiliated entity (z.B. Qualität, rechtzeitige Fertigstellung) trägt der Beneficiary, zu dem die affiliated entity verbunden ist. Der Beneficiary muss sicherstellen, dass alle seine Pflichten aus dem GA (z.B. Prüfrecht der EU-Kommission) auch von der affiliated entity eingehalten werden.

Affiliated entities haben einen eigenen PIC.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Online-Infopaket "Dritte in Horizon Europe".

Associated Partner (Art. 9.1 GA)

Sogenannte "associated partners" (in Horizon 2020: "international partners") führen selbst Aufgaben im Projekt durch, dürfen jedoch keine Kosten abrechnen und keine Förderung beantragen (Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn der associated partner förderfähig ist.).

Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem, dass der associated partner im GA angegeben sein muss und dessen Aufgaben im Annex 1 des GA gekennzeichnet sein müssen. 

Die Aufnahme eines associated partner nach Unterzeichnung des GA ist mittels Vertragsänderung ("amendment") möglich.

Die Verantwortung für die Arbeit des associated partner (z.B. Qualität, rechtzeitige Fertigstellung) trägt der Beneficiary, zu dem der associated partner verbunden ist. Ist ein associated partner zu keinem einzelnen Beneficiary verbunden, haftet das gesamte Konsortium. Der Beneficiary muss sicherstellen, dass gewisse Pflichten aus dem GA (z.B. Prüfrecht der EU-Kommission) auch vom associated partner eingehalten werden.

Associated partners haben einen eigenen PIC.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Online-Infopaket "Dritte in Horizon Europe".

In-Kind Contribution free of charge (Art. 9.2 GA)

Sogenannte "third parties giving in-kind contributions free of charge" stellen einem Beneficiary Sachleistungen (d.h. nicht-monetäre Ressourcen) kostenfrei zur Verfügung, die der Beneficiary im Projekt verwendet, um die eigenen Aufgaben im Projekt durchzuführen. 

Beispiele sind Geräte, Forschungsinfrastruktur sowie Personal (Bitte beachten Sie, dass Personal als Sachleistung nicht zu verwechseln ist mit Personal, das von einer Leihfirma zur Verfügung gestellt wird - diese Kosten sind unter "other goods, works and services" abzurechnen).

Zu den Fördervoraussetzungen zählt unter anderem, dass der/die Dritte und dessen/deren Sachleistung im Annex 1 des GA gekennzeichnet und dessen/deren Kosten im Gesamtbudget des Annex 2 des GA (als Kosten des Beneficiary) enthalten sind (Bitte beachten Sie, dass nur in Horizon Europe die Abrechnung von etwaigen entstandenen Kosten zulässig ist.)

Die Aufnahme einer in-kind contribution nach Unterzeichnung des GA ist mittels Vertragsänderung ("amendment") oder "simplified approval procedure" möglich. In letzterem Fall trägt jedoch der Beneficiary das Risiko für die nachträgliche Anerkennung der Kosten durch die EU-Kommission.

Der Beneficiary muss sicherstellen, dass gewisse Pflichten aus dem GA (z.B. Prüfrecht der EU-Kommission) auch vom/von der Dritten eingehalten werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Online-Infopaket "Dritte in Horizon Europe".

Empfänger:innen von "financial support to third parties" (Art. 9.4 GA)

Nur wenn es im Arbeitsprogramm ausdrücklich vorgesehen ist und Artikel 9.4 im GA enthalten ist, können Dritte eine finanzielle Unterstützung (z.B. in Form von Förderungen, Stipendien, Preisgeldern) von Beneficiaries aus dem Projektbudget erhalten.

Zu den Fördervoraussetzungen zählt unter anderem, dass der/die Empfänger:in sowie dessen/deren Rechte und Pflichten im GA enthalten ist.

Die Verantwortung für die vertragsgemäße Verwendung der finanziellen Unterstützung durch die Empfänger:innen trägt der Beneficiary, der die finanzielle Unterstützung gewährt. Der Beneficiary muss sicherstellen, dass gewisse Pflichten aus dem GA (z.B. Prüfrecht der EU-Kommission) auch vom/von der Dritten eingehalten werden.

 

Fragen und Antworten

Frage: Kann im selben Projekt ein Beneficiary zugleich "third party" eines anderen Beneficiary sein?
Antwort: Nein.
Begründung: "Third Parties" sind Organisationen, die das GA nicht unterschrieben haben. Daher kann eine Organisation nicht zugleich Beneficiary und "third party" sein.

Frage: Kann ein Beneficiary zugleich "subcontractor" einer "affiliated entity" eines anderen Beneficiary sein?
Antwort: Nein.
Begründung: Subcontracting zwischen Beneficiaries desselben Projekts sind nicht förderfähig. Da für "affiliated entities" dieselben Förderfähigkeitsregeln wie für Beneficiaries gelten, ist diese Regel sinngemäß anzuwenden.

Frage: Kann eine "affiliated entity" selbst Kosten von "contractors", "subcontractors" und "in-kind contributions" abrechnen?
Antwort: Ja.
Begründung: Für "affiliated entities" gelten dieselben Förderfähigkeitsregeln wie für Beneficiaries. Daher sind diese Regeln sinngemäß anzuwenden.

 

Nähere Informationen finden Sie ...

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

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Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

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