Archiv - Informationen nicht mehr aktuell

Smart Cities Demo - 4. Ausschreibung

Budget: 8,5 Mio €
Ausschreibung offen von 26.09.2013 00:00 bis 31.03.2014 00:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Klima- und Energiefonds
Die Vision des Klima- und Energiefonds für das Programm "Smart Cities Demo" ist die erstmalige Umsetzung einer „Smart City“ oder einer „Smart Urban Region“, in der technische und soziale Innovationen intelligent eingesetzt und kombiniert werden, um die Lebensqualität künftiger Generationen zu erhalten bzw. zu optimieren. Ein Stadtteil bzw. -quartier, eine Siedlung oder eine urbane Region in Österreich soll durch den Einsatz intelligenter grüner Technologien zu einer „Zero Emission City“ oder „Zero Emission Urban Region“ werden.
Um im Sinne des Klima- und Energiefonds den Transformationsprozess einer Stadt/Region in eine Smart City / Smart Urban Region einzuleiten, werden die Themenbereiche Gebäude, Energienetze, Ver- und Entsorgung, Mobilität sowie Kommunikation & Information adressiert.
 

Ausschreibungsschwerpunkte

  1. Smart City-Einstiegsprojekte: Diese dienen in erster Linie dazu, Vorarbeiten für nachfolgende Smart City-Demoprojekte im Rahmen der Smart Cities-Initiative des Klima- und Energiefonds zu leisten. Über das Instrument Sondierung werden die Kategorien Vision, Roadmap, Actionplan sowie Vorbereitung Smart City-Demoprojekt angeboten.
  2. Smart City-Demoprojekte: Es sollen sichtbare Umsetzungsmaßnahmen in urbanen Räumen entstehen, die bestehende bzw. bereits weitgehend ausgereifte (Einzel-)Technologien und Methoden, (Einzel-)Systeme sowie (Teil-)Prozesse zu interagierenden Gesamtlösungen integrieren. Diese sollen im städtischen Umfeld erprobt, beobachtet und anhand von Zielindikatoren evaluiert werden. 
  3. Smart City-Anschlussförderungen zu transnationalen Projekten: Hier werden Kooperative F&E-Projekte gefördert, die der Vertiefung bzw. Verbreiterung von Projekten dienen, welche in den beiden letzten Ausschreibungsrunden im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm in den Initiativen „Smart Cities and Communities“ bzw. „Energy-efficient Buildings“ (Einreichstichtag: 1.12.2011 bzw. 4.12.2012) eingereicht und genehmigt wurden und an denen zumindest eine österreichische Stadtverwaltung beteiligt ist. 
  4. Smart City-Begleitmaßnahmen: Als Begleitmaßnahmen werden folgende Inhalte über das Instrument F&E-Dienstleistungen ausgeschrieben, wobei pro Thema nur eine Beauftragung erfolgen wird:
  • Vorbereitung Begleitforschung der Smart Cities-Initiative
  • Normung für die nachhaltige Entwicklung von Städten und Kommunen

 

ACHTUNG: Der Ausschreibungsschwerpunkt 3.4.2 "Weiterführung Smart City Profiles" der 4. Ausschreibung "Smart Cities Demo" wird mit sofortiger Wirkung widerrufen. Der Widerruf wird aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen.

 

Abgrenzung der Programme "Stadt der Zukunft" und "Smart Cities Demo"

Während sich das Programm "Smart Cities Demo" des Klima- und Energiefonds auf umfassende Stadtkonzepte, Strategien und Demonstrationsvorhaben konzentriert (d.h. es stehen hier keine Teilsysteme oder Einzeltechnologien im Mittelpunkt), ist das Forschungs- und Technologieprogramm "Stadt der Zukunft" auf Technologien oder technologische Teilsysteme sowie die Entwicklung von Planungs- und Prozessentwicklungsbeiträgen als Input für Smart Cities-Entwicklungen fokussiert. Nähere Informationen zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen dem Programm "Smart Cities Demo" des Klima- und Energiefonds und dem Forschungs- und Technologieprogramm "Stadt der Zukunft" des bmvit entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.0 "Das Wichtigste in Kürze" im aktuellen Ausschreibungsleitfaden.

Budget

Im Rahmen der 4. Ausschreibung des Programms „Smart Cities Demo“ sind für alle Ausschreibungsschwerpunkte in Summe 8,5 Mio. Euro an Budget vorgesehen.
 
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Einreichstichtage:
  • 30. Jänner 2014, 12:00 Uhr in den Ausschreibungsschwerpunkten 1, 3 und 4
  • 31. März 2014, 12:00 Uhr im Ausschreibungsschwerpunkt 2 Demoprojekte
 
Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch über den eCall möglich. Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) kann nicht mehr berücksichtigt werden und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!
 
Ein detailliertes Tutorial zum eCall finden sie hier.
 
Bei der elektronischen Einreichung via eCall sind keinerlei Unterschriftenblätter einzureichen.

Kontakt

DI Johannes BOCKSTEFL
DI Johannes BOCKSTEFL
Programmleitung

T 0043577555042