FAQ: Der Europäische Verteidigungsfonds – Antworten auf Ihre Fragen

Obwohl der Europäische Verteidigungsfonds (EDF) viele Ähnlichkeiten mit den Förderprogrammen in Horizon Europe aufweist, so gibt es doch wichtige Unterschiede zu beachten. Das kann sowohl für erfahrene Einreicher:innen als auch für jene, die zum ersten Mal erwägen ein Projekt einzureichen, Fragen aufwerfen. Einige dieser Fragen wollen wir im Folgenden beantworten und auch auf etwaige Vorbehalte eingehen.

Themenübersicht - Inhaltsverzeichnis

 

Vorbehalte

Generelle Fragen

Partnersuche/Konsortialbildung

Vorbereitung der Einreichung

Nach der Einreichung


Vorbehalte

Der EDF richtet sich nur an die Rüstungs- und Verteidigungsindustrie!

Mit diesen Begriffen ist oft das Bild von Gewehren und Raketen verknüpft. In diesem Fall trifft das jedoch nicht zu: Der EDF ist kein reines Programm zur Entwicklung von Waffen oder anderen Offensivmaßnahmen. Vielmehr zielt der EDF darauf ab, Innovation im Verteidigungsbereich zu fördern, neue Technologien, Güter und disruptive Technologien einzuführen und Abhängigkeiten zu reduzieren. Dabei geht der Fokus weit über jene Produkte und Organisationen hinaus, die sich die meisten von uns beim Gedanken an die „klassische“ Verteidigungsindustrie vorstellen. Halbleiter, Beschichtungsverfahren, alternative Antriebssysteme und deren Bestandteile und Lieferketten, um nur ein paar Beispiele zu nennen, spielen allesamt eine wichtige Rolle in der europäischen Verteidigungslandschaft.

Die Zielgruppe des EDF umfasst daher alle Akteure mit wissenschaftlichen, technologischen oder innovativen Fähigkeiten die in die 17 „Categories of Actions“ (Themenbereiche) des Programms fallen. Besonders hervorgehoben sind dabei KMU, aber auch Industrie, Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Sie sind sich nicht sicher ob Ihr Projekt in Frage kommt? Wir beraten Sie gerne!

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Der EDF ist nur für die Großindustrie geeignet

Wie erwähnt richtet sich der EDF explizit nicht nur an die „klassische“ Verteidigungsindustrie, sondern umfasst alle Akteure, die innovative oder disruptive Technologien, Prozesse und Produkte erforschen und entwickeln, welche zur europäischen Verteidigung beitragen können. Dazu gehören vor allem KMU, aber auch Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Zur speziellen Förderung von KMU gibt es jährlich spezielle themenoffene Forschungs- und Entwicklungsausschreibungen, an denen sich nur KMU (und Forschungseinrichtungen) beteiligen dürfen. Auf unserer Übersichtsseite erfahren Sie mehr über diese und weitere Ausschreibungen.

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Generelle Fragen

Wie erfahre ich, welche Ausschreibungen es gibt?

Die Ausschreibungen im EDF werden in jährlichen Arbeitsprogrammen veröffentlicht. Eine erste Übersicht der Ausschreibungsthemen, Einreichfristen und wichtige Links finden Sie auf unserer Ausschreibungsseite. Dort finden Sie auch das gesamte Arbeitsprogramm mit Detailbeschreibungen und Anforderungen aller Ausschreibungen als PDF zum Download.

Die Ausschreibungen selbst werden über das Funding & Tender Portal der Europäischen Kommission abgewickelt. Mehr Informationen zum F&T-Portal finden Sie im Abschnitt „Vorbereitung der Einreichung“ weiter unten auf dieser Seite.

Wann die neuen Arbeitsprogramme veröffentlicht werden, erfahren Sie von uns über unsere Social media Kanäle Facebook und LinkedIn sowie über unseren Newsletter „Europa & Internationales im Fokus“. Folgen Sie uns bzw. melden Sie sich an, um immer auf dem Laufenden zu bleiben!

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Kann ich als Ein-Personen-Unternehmen im EDF einreichen? Kann ich alleine im EDF einreichen?

Alle im EDF eingereichten Projekte müssen kollaborativ sein. Für die meisten Ausschreibungen bedeutet das, dass mindestens drei Entitäten aus mindestens drei EU-Mitgliedsstaaten (plus Norwegen) gemeinsam, als Konsortium, ein Projekt einreichen müssen. Eine Ausnahme bilden die Ausschreibungen zu disruptiven Technologien, für die nur zwei Entitäten aus zwei Mitgliedsstaaten (plus Norwegen) erforderlich sind.

Es gibt keine Mindestgröße, die ein Unternehmen haben muss, um sich an einem Konsortium beteiligen zu können. Wichtig ist es jedoch den zeitlichen und administrativen Aufwand den die Vorbereitung und Durchführung eines Projekts im EDF darstellt zu beachten. Die Beteiligung von Ein-Personen-Unternehmen ist damit zwar nicht ausgeschlossen, aber in der Praxis herausfordernd.

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Mit welchem administrativen Aufwand muss ich rechnen, wenn ich ein Projekt im EDF einreichen möchte?

Da nur Konsortien von mindestens drei Entitäten (Ausnahme: Ausschreibungen zu disruptiven Technologien) Projektanträge einreichen können, hängt der genaue Arbeitsaufwand für Beteiligte von deren Rolle im Konsortium ab. Partner können einen größeren oder kleineren Teil des Projekts übernehmen. Den größten Aufwand bei der Vorbereitung der Einreichung trägt die Projektkoordination.

Generell dauert eine Einreichung mehrere Monate. In dieser Zeit gilt es neben dem Ausfüllen der Einreichdokumente und Budgettabellen auch weitere wichtige Vorbereitungen zu treffen (siehe Abschnitt „Vorbereitung der Einreichung“, die alle Zeit und personelle Ressourcen benötigen.

Zwischen Ausschreibungsende und Projektauswahl vergehen ca. 6 Monate. Danach dauert es noch einmal ca. 6 Monate bis die ersten Fördergelder ergehen. Das bedeutet, es muss insgesamt mit einer Vorlaufzeit von ca. einem Jahr gerechnet werden, bevor Sie die ersten Gelder empfangen.

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Ich möchte mein Verteidigungsprodukt weiterentwickeln und/oder auf den Markt bringen. Geht das über den EDF?

Nicht direkt. Grundsätzlich fördert der EDF sowohl Forschungs-, als auch Entwicklungsvorhaben im Verteidigungsbereich. Dies geschieht durch jährliche Ausschreibungen in denen eine Problemstellung beschrieben wird und definiert wird, welche spezifische Aktivitäten innerhalb des Projektes gesetzt werden sollen. Je nach Ausschreibung kann ein Entwicklungsprojekt folgende Aktivitäten umfassen: Studien, Design, Prototypisierung, Testen, Qualifikation, Zertifikation sowie die sogenannte „Erhöhung der Effizienz des Lebenszyklus eines Produkts“.

Im EDF durchgeführte Projekte müssen immer kollaborativ sein. Das bedeutet, dass für jede Einreichung ein Konsortium aus mindestens drei Entitäten aus mindestens drei EU-Mitgliedsstaaten (plus Norwegen) gebildet werden muss (Ausnahme: Ausschreibungen zu disruptiven Technologien). Die Projektteilnehmer setzen dann gemeinsame Entwicklungsaktivitäten um.

Kurzum: Der EDF verlangt die Erarbeitung gemeinsamer Lösungen für spezifische Problemstellungen. Oftmals schließt dies die bloße Weiterentwicklung eines bereits bestehenden Produkts aus. Es kann aber auch vorkommen, dass ein bestimmtes Produkt perfekt auf die Problemstellung einer Ausschreibung passt und dessen kollaborative Weiterentwicklung möglich ist.

Die Markteinführung von Produkten wird im Rahmen des EDF nicht adressiert, doch erarbeitet die Europäische Kommission andere Initiativen die diese Lücke schließen und Investitionen vor allem in "Verteidigungs-KMU" erleichtern sollen. Mehr dazu erfahren Sie bei uns.

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Partnersuche/Konsortialbildung

Wie bilde ich ein Konsortium? Wie finde ich Partner für mein Konsortium?

Ein Konsortium im EDF besteht aus mindestens drei Entitäten aus mindestens drei EDF-Mitgliedsstaaten (Ausnahme: Ausschreibungen zu disruptiven Technologien, hier sind nur zwei Entitäten/Mitgliedsstaaten erforderlich). Die Arbeitsteilung für die Umsetzung des Projekts, sowie Teilnahmebedingungen am Konsortium, Bestimmungen zu Sicherheit und intellektuellem Eigentum sowie etwaige weitere Aspekte werden in einem Konsortialvertrag geregelt, welche die Mitglieder des Konsortiums untereinander vereinbaren. Dieser muss zum Zeitpunkt der Projekteinreichung noch nicht abgeschlossen sein. Spätestens zum Zeitpunkt der Fördervereinbarung („Grant Agreement“) mit der Europäischen Kommission muss dieser jedoch feststehen.

Es gibt verschiedene Wege, um mit potenziellen Partnern für ein Projekt ins Gespräch zu kommen. Diverse Organisationen, darunter die FFG und die Europäische Kommission, organisieren zu diesem Zweck Netzwerkveranstaltungen, bei denen Teilnehmer:innen sich bilateral austauschen können. Wann und wo diese stattfinden erfahren Sie am besten über den FFG-Newsletter „Europa & Internationales im Fokus“ und unsere Kanäle auf Facebook und LinkedIn.

Der Besuch bei internationalen Messen und Konferenzen zum Thema Verteidigung kann auch eine Gelegenheit zum Austausch mit relevanten Akteuren bieten. Auch darüber informiert unser Newsletter.

Das Enterprise Europe Network richtet sich besonders an KMU und bietet eine Plattform für die Partnersuche in diversen Themenbereichen. Bei der Suche unterstützen Sie gerne unsere Expertinnen und Experten der FFG.

Auch im EC Funding & Tender Portal gibt es die Möglichkeit, Partnersuchen für einzelne Ausschreibungen zu inserieren und Angebote abzufragen. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

Vergessen Sie nicht, auch Ihre bestehenden Netzwerke zu nutzen!

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Welche Staaten sind am EDF beteiligt?

Wichtig: Die teilnehmenden Staaten im EDF sind nicht ident mit jenen von Horizon Europe!

Die derzeit am EDF teilnehmenden Staaten sind die 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen. Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind jene Nicht-EU Staaten, die sowohl dem Europäischen Wirtschaftsraum, als auch der Europäischen Freihandelsassoziation angehören. Neben Norwegen sind das auch Island und Liechtenstein, doch beteiligen sich diese derzeit nicht am EDF. Großbritannien und die Schweiz nehmen ebenfalls nicht am EDF teil.

Entitäten die in nicht-teilnehmenden Staaten angesiedelt sind können unter gewissen Bedingungen an Konsortien im EDF teilnehmen. Die Details dazu finden Sie weiter unten.

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Kann ich Partner aus nicht-EU Staaten in mein Konsortium aufnehmen?

Generell gilt, dass Entitäten nur dann am EDF teilnahmeberechtigt sind, wenn sie in einem EU Mitgliedsstaat oder Norwegen angesiedelt sind und wenn kein Drittstaat Kontrolle über die Entität ausübt. Auch in Drittstaaten angesiedelte Unternehmen (zum Beispiel ein in den USA angesiedelter Mutterkonzern) dürfen auf die teilnehmende Entität keine Kontrolle ausüben.

Dennoch können unter gewissen Umständen Entitäten aus Nicht-EU Staaten als Konsortialpartner oder Subunternehmer an EDF Projekten teilnehmen. Laut Artikel 9 der EDF Verordnung ist das zum Beispiel dann möglich, wenn eine Organisation zwar von einem Drittstaat kontrolliert wird, aber in einem EU-Staat angesiedelt ist, der bereit ist, eine sogenannte "Garantieerklärung" auszustellen. Diese gewährleistet, dass durch die Teilnahme die Sicherheitsinteressen der EU nicht verletzt werden. Wie Sie diese zu gestalten haben erfahren Sie weiter unten.

Auch können Konsortialpartner und Subunternehmer gemäß Artikel 9 der Verordnung auf eigene Vermögenswerte, Infrastrukturen, Niederlassungen oder Ressourcen zugreifen, die nicht in den EU-Staaten oder Norwegen liegen. Dies darf aber nur dann geschehen, wenn innerhalb der EDF-Mitgliedsstaaten keine kompetitive Alternative zur Verfügung steht.

Entitäten die gänzlich außerhalb der EU-Staaten und Norwegen liegen können an Projekten lediglich als sogenannte „Associated partners“ teilnehmen. Für Kooperationen mit solchen Entitäten gelten eigene Bestimmungen. Unter anderem dürfen diese Entitäten keine Arbeitspakete übernehmen, und können keine EDF Gelder erhalten.

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In meiner Organisation arbeiten Personen, die Staatsbürger eines nicht-EDF Landes (EU Staaten plus Norwegen) sind. Kann meine Organisation trotzdem am EDF teilnehmen und können diese Personen an Projekten mitwirken?

Vorausgesetzt, dass eine Organisation keiner sogenannten Drittstaatenkontrolle unterliegt (siehe die Frage zu Partnern aus nicht-EU Staaten oben) ist die Mitarbeit von Personen aus nicht-EU Staaten (plus Norwegen) nicht im EDF ausgeschlossen. Hier kommen die jeweiligen nationalen Regelungen zu deren Beteiligung zur Geltung. Möglich ist, dass Personen für die Mitarbeit an dem Projekt eine Personal Security Clearance benötigen (siehe auch: Welche Sicherheitsvorgaben gilt es zu beachten / Wie bekomme ich die nötigen Sicherheitserklärungen (Personal Security Clearance, Facility Security Clearance, Garantieerklärung)?). Immer empfehlenswert ist, potenzielle Projektpartner über die Sachlage zu informieren.

Anders ist es wenn Personen, die nicht Staatsbürger der EU oder Norwegen sind, Entscheidungskontrolle über die Organisation haben, zum Beispiel, wenn diese geschäftsführend sind. In diesem Fall könnte eine Drittstaatenkontrolle vorliegen, die eine Beteiligung an EDF Projekten ausschließen würde, oder es könnte eine Garantieerklärung seitens des Mitgliedsstaats erforderlich sein, mit der bestätigt wird, dass keine Drittstaatenkontrolle besteht. Die Ausstellung einer Garantieerklärung muss fallweise mit der zuständigen Abteilung im österreichischen Verteidigungsministerium besprochen werden.

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Vorbereitung der Einreichung

Wo finde ich die Einreichdokumente und wie ist ein Projekt einzureichen?

Alle Schritte der Projekteinreichung im EDF werden seit 2022 über das Funding & Tender Portal der EU abgewickelt. Dort finden Sie eine Liste aller EDF Ausschreibungen mit Detailbeschreibungen der Projektziele und Anforderungen. Im Funding & Tender Portal finden Sie auch das komplette EDF Arbeitsprogramm und Beispiele der Einreichdokumente als Download.

Für eine Einreichung benötigen Sie ein "Profil" im Portal. Legen Sie dieses am besten bereits frühzeitig an, denn die Verifizierung Ihrer Registrierung benötigt etwas Zeit! Eine Anleitung dazu finden Sie hier. Wenn Ihr Profil und die Ihrer Partner angelegt sind, können Sie eine Einreichung beginnen. Wie erfahren Sie hier. Die Einreichdokumente für den EDF sind direkt im Funding & Tender Portal als Online-Formulare auszufüllen.

Wenn Sie dazu Fragen haben oder sich nicht sicher sind, nutzen Sie das Support Angebot des Portals oder kontaktieren Sie uns!

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Welche Sicherheitsvorgaben gilt es zu beachten?

Die genauen Sicherheitsvorgaben sind von der Ausschreibung, dem Projekt und dessen teilnehmenden Entitäten abhängig. Für die Beteiligung von Entitäten aus nicht EDF-Staaten, bzw. für die Nutzung von nicht in EDF-Staaten angesiedelten Niederlassungen, Infrastrukturen etc. gelten besondere Vorgaben (zum Beispiel das Bereitstellen von Garantieerklärungen) die weiter oben im Detail erklärt werden.

Gesonderte Sicherheitsbestimmungen gibt es auch für manche Ausschreibungen, wie zum Beispiel für jene, die von Galileo PRS (Public Regulated Service) Information Gebrauch machen. Diese werden im Ausschreibungstext genau beschrieben.

In jedem Fall muss für jedes Projekt gemäß Art. 27(4) der EDF Verordnung bestimmt werden, ob für die Durchführung des Projekts Zugriff zu klassifizierten Informationen notwendig ist, sowie ob im Zuge des Projekts klassifizierte Informationen generiert werden. Diese Entscheidung wird von den zuständigen Stellen der im Projekt involvierten Staaten getroffen. Die in Österreich dafür zuständige Stelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV).

Wenn klassifizierte Informationen im Projekt vorkommen wird ein sogenanntes „Security framework“ ausgearbeitet, welches spezifische Maßnahmen (wie zum Beispiel die Ausstellung von „Personal Security Clearances“ oder „Facility Security Clearances“) zum Schutz und Umgang mit derartigen klassifizierten Informationen bestimmt. Das „Security framework“ wird von den Mitgliedsstaaten an die Europäische Kommission kommuniziert. Ist eine Einreichung erfolgreich, so muss das „Security framework“ spätestens bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fördervertrags umgesetzt sein.

Es ist daher nicht erforderlich bereits bei der Einreichung eines Projekts über ein voll ausgearbeitetes „Security framework“ zu verfügen. Projektteilnehmer:innen müssen lediglich im Einreichdokument „Part B“ angeben, wie die Ergebnisse oder „Deliverables“ ihres Projekts klassifiziert sind.

Trotzdem empfehlen wir ein möglichst frühes Aktivwerden und eine Kontaktaufnahme mit dem BMLV, nicht zuletzt da mit einer Vorlaufzeit für allfällige erforderliche Sicherheitsmaßnahmen  gerechnet werden muss. Die Einholung einer „Facility Security Clearance“ kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.

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Wie bekomme ich die nötigen Sicherheitserklärungen („Personal Security Clearance“, „Facility Security Clearance“, Garantieerklärung)?

Ob Partner in einem EDF Projekt über „Personal Security Clearances“ oder „Facility Security Clearances“ verfügen müssen hängt davon ab, ob im Rahmen des Projekts klassifizierte Informationen verwendet oder generiert werden. Details dazu erfahren Sie weiter oben.

In Österreich sind Anträge für „Personal Security Clearance“ oder „Facility Security Clearance“ für EDF Projekte an das BMLV zu richten. Die Überprüfung wird durch das Abwehramt durchgeführt. Mehr Informationen erhalten Sie auch über das vom Bundeskanzleramt veröffentlichte Merkblatt „Industrielle Sicherheit“.

Garantieerklärungen sind gemäß Artikel 9(4) der EDF Verordnung für Entitäten erforderlich, die ihren Sitz zwar in einem EU-Mitgliedsstaat oder Norwegen haben, die jedoch durch einen Nicht-EDF Mitgliedsstaat oder einer Entität in einem Nicht-EDF Mitgliedsstaat kontrolliert werden. Anträge für Garantieerklärungen für in Österreich ansässige Entitäten sind ebenfalls an das BMLV zu richten.

Bitte bedenken Sie, dass die Ausstellung von Sicherheitserklärungen viel Zeit in Anspruch nimmt. Wir raten Ihnen deshalb dazu, bereits frühzeitig mit dem BMLV Kontakt aufzunehmen und Ihre Anträge einzureichen!

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Wie viel Förderung bekomme ich im EDF?

Die Förderraten im EDF unterscheiden sich danach, ob es sich um ein Forschungs- oder Entwicklungsprojekt handelt. Ob für ein Thema Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten gesetzt werden sollen wird in der jeweiligen Ausschreibung bestimmt.

Während Forschungsprojekte zu 100% aus EDF-Mitteln finanziert werden, ist dies für Entwicklungsprojekte nicht der Fall. Hier schwankt die Finanzierungsrate zwischen 20% und 90% der anfallenden Kosten, je nachdem welche Arten von Aktivitäten gesetzt werden und welche Boni geltend gemacht werden können. Mögliche Entwicklungsaktivitäten sind dabei: Studien, Design, Prototypisierung, Testen, Qualifikation, Zertifikation sowie die sogenannte „Erhöhung der Effizienz des Lebenszyklus eines Produkts“.

Jedes Arbeitspaket in einer Einreichung muss einer der im EDF zulässigen Aktivitäten zugeordnet werden. Die Gesamtförderrate ergibt sich aus den Förderraten der jeweiligen Arbeitspakete. Eine Tabelle der Förderraten nach Aktivität finden Sie im EDF Arbeitsprogramm.

Bitte beachten Sie auch das im EDF gültige Bonus-System. Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen wie zum Beispiel die Einbindung von KMU, insbesondere KMU in EDF-Mitgliedsstaaten in denen kein anderes Konsortialmitglied ansässig ist, und bei Relevanz eines Projekts für das Programm der ständigen strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) kann sich die maximale Förderrate für eine Aktivität um maximal 35% erhöhen. Wir helfen Ihnen gerne einen Überblick bezüglich des Bonus-Systems zu bekommen!

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Brauche ich Ko-Finanzierung? Wie bekomme ich diese?

Wie im Punkt „Wie viel Förderung bekomme ich im EDF?“ beschrieben, werden Entwicklungsprojekte im EDF in den meisten Fällen nicht zu 100% finanziert. Artikel 21(1) der EDF Verordnung schreibt vor, dass Konsortien bei der Einreichung ihres Projekts mittels Unterlagen bestätigen müssen, dass die verbleibenden Kosten eines Projekts aus anderen Quellen gedeckt werden.

Dies kann unter anderem durch eine Ko-Finanzierung eines EDF-Mitgliedsstaats oder mehrerer Mitgliedsstaaten geschehen. Die zuständige Stelle für nationale Ko-Finanzierungen in Österreich ist das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV). Bei der Entscheidung über eine mögliche Ko-Finanzierung wird die Relevanz eines Projekts für die zukünftige Fähigkeitsentwicklung des BMLVs und des österreichischen Bundesheers in Betracht gezogen. Dabei gilt der Fokus der Digitalisierung der Streitkräfte, darunter in den Bereichen künstliche Intelligenz, autonome Systeme und Cyber.

Die nicht durch EDF-Mittel gedeckten Kosten eines Projekts müssen nicht zwingend über eine nationale Ko-Finanzierung getragen werden. Andere Quellen, wie zum Beispiel Eigenkapital oder Investmentkapital, sind ebenso zulässig.

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Wann brauche ich einen „Letter of Support“ oder einen „Letter of Intent“? Wie bekomme ich diese?

Neben der oben erwähnten Ko-Finanzierung unterliegen Entwicklungsprojekte im EDF weiteren Auflagen, welche in Artikel 21(2) und (3) beschrieben werden. Dazu gehört, dass mindestens zwei Mitgliedsstaaten des EDF eine Absichtserklärung abgeben, welche bestätigt, dass das im Zuge des Projekts entwickelte Produkt oder Technologie später durch die Mitgliedsstaaten beschafft oder genutzt werden soll. In Österreich wird diese Absichtserklärung als „Letter of Intent“ bezeichnet und wird durch das Bundesministerium für Landesverteidigung ausgestellt.

Zuzüglich zu den Absichtserklärungen müssen bei Entwicklungsprojekten mindestens zwei Mitgliedsstaaten Bestätigungen ausstellen, dass das Projekt auf der Basis von harmonisierten Verteidigungsfähigkeitsanforderungen durchgeführt wird bzw. auf gemeinsam vereinbarten technischen Spezifikationen beruht. Auch hierfür ist in Österreich das BMLV zuständig. Bei der Entscheidung über die Ausstellung eines „Letter of Intent“ sowie der Bestätigung der Verteidigungsfähigkeitsanforderungen wird die Relevanz des Projekts für die zukünftige Fähigkeitsentwicklung des BMLVs und des österreichischen Bundesheers in Betracht gezogen.

„Letters of Support“ werden durch das BMLV sowohl für Forschungs-, als auch Entwicklungsprojekte ausgestellt und signalisieren die generelle Zustimmung des BMLVs zur Einreichung des Projekts. Diese werden im EDF nicht spezifisch angefordert und müssen daher nicht zwingend einer Einreichung beigefügt werden.

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Nach der Einreichung

Wann bekomme ich Bescheid, ob mein Projekt ausgewählt wurde? Wie lange dauert es, bis geförderte Projekte die ersten Förderungen bekommen?

Insgesamt vergehen zwischen Ende der Ausschreibungsfrist und Abschluss des Fördervertrags circa 12 Monate.

Die Evaluierung der eingereichten EDF Projekte dauert circa sechs Monate nach Ende der Einreichfrist. Nach Abschluss der Evaluierungsphase und der Entscheidung darüber, welche Projekte gefördert werden sollen, werden die Konsortien der erfolgreichen Projekte verständigt. Danach beginnt die sogenannte „Grant agreement preparation“-Phase, in der zwischen der Europäischen Kommission und dem Konsortium der Fördervertrag ausgearbeitet wird. Für diese Phase sind etwa sechs Monate geplant. Nach Unterzeichnung des Fördervertrags können die ersten Vorfinanzierungen von bis zu 55% des Gesamtfördervolumens ausgezahlt werden.

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Was passiert mit den Ergebnissen des Projekts? Dürfen diese veröffentlicht werden?

Die EDF Verordnung gibt vor, dass die Ergebnisse von EDF Projekten das Eigentum der Projektteilnehmer bleiben. Sie dürfen aber nicht der Kontrolle oder Beschränkung durch einen Drittstaat oder einer Entität in einem Drittstaat unterliegen. Jede Übertragung von (geistigem) Eigentum an Drittstaaten oder Drittstaatenorganisationen muss vorher mit der Europäischen Kommission abgestimmt werden.

Publikationen (insb. z.B. wissenschaftliche Veröffentlichungen) im Rahmen von EDF Projekten sind prinzipiell möglich. Die Veröffentlichung sollte aber zuvor mit dem Project Officer abgestimmt werden. Falls Daten von einem anderen Konsortialmitglied veröffentlicht werden sollen sollte auch das jeweilige Mitglied im Vorhinein informiert und um Zustimmung gebeten werden. Auch der Konsortialführer/Koordinator sollte in den Abstimmungsprozess involviert sein.

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Sie haben weitere Fragen? Wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne zu Ihrer Idee!

Kontakt

DI Thomas LEITHNER BSc
DI Thomas LEITHNER BSc
Nationale Kontaktstelle - EDF

T 0043577554212
DI Thomas ZERGOI
DI Thomas ZERGOI
Nationale Kontaktstelle - EDF

T 0043577554201