Leuchttürme für resiliente Städte 2040 – Ausschreibung 2022

Praxisrelevante Lösungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung
Ausschreibung offen von 24.05.2022 10:00 bis 13.10.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Klima- und Energiefonds
Das Förderprogramm "Leuchttürme für resiliente Städte 2040" im Rahmen der "Smart Cities"-Initiative des Klima- und Energiefonds ist in Österreich führend an der Transformation von Städten in Richtung Klimaneutralität und Resilienz beteiligt. Den thematischen Rahmen der „Smart Cities“-Initiative legen sechs Aktionsfelder fest: 1. Energieversorgung & -nutzung, 2. Bestand & Neubau, 3. Warenströme & Dienstleistungen, 4. Stadtökologie & Klimawandel-Anpassung, 5. Siedlungsstruktur & Mobilität und 6. Kommunikation & Vernetzung. Diese Aktionsfelder sind im Rahmen des Förderprogramms in integrativer, systemübergreifender Weise zu betrachten und in den jeweiligen stadtregionalen Kontext einzubetten. Dabei ist in den eingereichten Projekten auf jeden Fall mehr als ein Aktionsfeld zu bearbeiten.

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieser Ausschreibung können Demonstrationsprojekte zu den drei folgenden Schwerpunktthemen sowie weiterführende F&E-Dienstleistungen eingereicht werden:

  • Urbane Transformation durch Klimawandelanpassung des öffentlichen Raums,
  • Resiliente Siedlungsentwicklung in Bestandsquartieren,
  • Soziale Innovation & Partizipation als Motor nachhaltiger Stadtentwicklung.

Wer wird gefördert?

In dieser Ausschreibung werden Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert. Demonstrationsprojekte in den Ausschreibungsschwerpunkten 1 bis 3 erfordern jeweils die Kooperation unterschiedlicher Organisationen; nähere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt 2.2 des Instrumentenleitfadens für kooperative F&E-Projekte. Die F&E-Dienstleistungen 1 bis 5 können auch von Einzelbietenden eingereicht werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei Demonstrationsprojekten beträgt die Förderung je nach Organisationsart und -größe zwischen 35 % und 60 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt 2.5 des Instrumentenleitfadens für kooperative F&E-Projekte. Die maximal beantragbare Förderung für Demonstrationsprojekte liegt bei insgesamt EUR 600.000. Bei den F&E-Dienstleistungen 1 bis 5 beträgt die maximale Finanzierung je nach Ausschreibungsschwerpunkt zwischen 50.000 und 100.000 EUR, die Finanzierungsquote liegt hier bei 100 %.

Was sind die Einreichkriterien?

Die einzureichenden Demonstrationsprojekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des Instrumentenleitfadens für kooperative F&E-Projekte beachten; ein Unternehmen muss hier jedenfalls verpflichtend im Konsortium vertreten sein. Die Projektlaufzeit darf bei diesen Projekten 36 Monate nicht überschreiten. Weitere Angaben zu den Ausschreibungsinhalten finden Sie im Ausschreibungsleitfaden im Downloadbereich.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die Einreichung findet online über den eCall statt. Für Demonstrationsprojekte sind zusätzlich zur Vorhabensbeschreibung Angaben zum Projektmonitoring der "Smart Cities"-Initiative als verpflichtender Anhang im eCall hochzuladen. Anträge sowie Anbote für F&E-Dienstleistungen müssen bis spätestens 13. Oktober 2022, 12.00 Uhr, eingereicht werden.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Entscheidung über die Einreichungen ist für Dezember 2022 vorgesehen, der frühestmögliche Projektstart im Jänner 2023.

Blocktermine für gemeinsame Online-Einreichberatung Klima- und Energiefonds und FFG
(bitte um vorherige Terminvereinbarung mit den im Ausschreibungsleitfaden angegebenen Kontaktpersonen)

  • 13.07.2022, 13:30-16:00 Uhr
  • 04.08.2022, 09:30-12:00 Uhr
  • 24.08.2022, 09:30-12:00 Uhr
  • 30.08.2022, 13:30-16:00 Uhr
  • 06.09.2022, 09:00-12:00 Uhr
  • 13.09.2022, 13:00-16:00 Uhr

Termine für Schreibwerkstätten zur F&E-Dienstleistung 1 (Klimaneutralitätsfahrpläne für Städte und Kommunen)
(bitte um vorherige Anmeldung an: nina.mostegl@salzburg.gv.at bzw. mathias.stadler@salzburg.gv.at)

  • 20.07.2022, 09:00-11:00 Uhr
  • 22.08.2022, 09:00-11:00 Uhr
  • 26.09.2022, 09:00-11:00 Uhr

Kontakt

DI Johannes BOCKSTEFL
DI Johannes BOCKSTEFL
Programmleitung, Förderungsberatung

T 0043577555042
DDI Ursula BODISCH
DDI Ursula BODISCH
Förderungsberatung

T 0043577555047
Ing. Alexander PÖLTL MSc
Ing. Alexander PÖLTL MSc
Förderungsberatung

T 0043577555051

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden

Kostenleitfaden

Online-Projektbeschreibung

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Bitte beachten Sie, dass bei der online-Einreichung Zeichenbeschränkungen bestehen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Verpflichtender Anhang (für kooperative F&E-Projekte)

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Mustervorlagen für Kooperationen

Mustervertrag für F&E-Dienstleistungen

 

Unterlagen der Webinare vom 30.06.2022

 

Ergänzende Informationen zu F&E-Dienstleistungen

Formal- und Vertragsfragen zur Einreichung von F&E-Dienstleistungen:
Anfragen
sind ausschließlich schriftlich per E-Mail in deutscher Sprache bis spätestens drei Wochen vor Einreichfrist, 12:00 Uhr einlangend an folgende Stelle zu richten: johannes.bockstefl@ffg.at.
Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert beantwortet. Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht der Auftraggeber die Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den/die Fragesteller:in nicht möglich ist.