Nano EHS transnational SAF€RA Joint Call 2022

Transnationale, kooperative F&E Projekte zur Sicherheit von Nanotechnologien in einem industriellen Umfeld
Ausschreibung offen von 30.05.2022 12:00 bis 12.12.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Ziel ist die Förderung der umwelt- und gesundheitsbezogenen Forschung zur Abschätzung der Risiken von synthetischen Nanomaterialien und fortgeschrittenen Werkstoffen, den sog. Advanced Materials. Die Errichtung des Forschungsschwerpunktes Nano EHS entspricht der Empfehlung des Österreichischen Aktionsplans Nanotechnologie, welcher vom Ministerrat im März 2010 verabschiedet wurde. Die aktuelle transnationale Ausschreibung SAF€RA Joint Call 2022, bei der sich der Forschungsschwerpunkt Nano EHS im Rahmen der 9. Ausschreibung beteiligt, ist mit 400.000 EURO für österreichische Beteiligungen dotiert.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des SAF€RA Joint Call 2022 werden anwendungsorientierte kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der umwelt- und gesundheitsbezogenen Forschung zur Risikoabschätzung von synthetischen Nanomaterialien und Advanced Materials in einem industriellen Umfeld adressiert. Die Ausschreibungsschwerpunkte lauten „Industrial safety in the context of the sustainability imperative“ und „Safety of advanced materials in energy conversion and storage applications“. Auch beim erstgenannten Schwerpunkt ist auf nationaler Ebene eine Adressierung von Nanomaterialien/Advanced Materials erforderlich.

Wer wird gefördert?

Einreichberechtigt sind Konsortien aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstigen Organisationen (siehe Instrumentenleitfaden).

Wie hoch ist die Förderung?

Für diese Ausschreibung stehen 400.000 EURO für österreichische Beteiligungen zur Verfügung.
Pro Vorhaben ist daher auch maximal eine Förderung von 400.000 EURO möglich. Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, …) sowie von der Forschungskategorie und beträgt maximal 85%. Nähere Informationen finden Sie im Instrumentenleitfaden.

Was sind die Einreichkriterien?

Einreichberechtigt sind Konsortien bestehend aus mindestens zwei Partnern, wobei zumindest ein österreichisches Unternehmen am Projektvorhaben beteiligt sein muss. Zudem sind Anforderungen an die Kostenaufteilung zu beachten. Weitere Angaben zu den Ausschreibungsinhalten und den weiteren Anforderungen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie im Instrumentenleitfaden im Downloadbereich.

Die Ausschreibung ist zweistufig.

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Einreichfristen wurden verlängert

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Die Einreichfristen auf transnationaler Ebene lauten:
1. Stufe: 22. September 2022, 16:00 CEST
2. Stufe: 8. Dezember 2022 

Die Einreichfristen auf nationaler Ebene lauten:
1. Stufe: 26. September 2022, 12:00 CEST 
2. Stufe: 12. Dezember 2022, 12:00 CEST 

Was brauche ich für eine Einreichung?

In der ersten Stufe wird der nationale Kurzantrag benötigt, zudem ist das SAF€RA Pre-Proposal als Anhang hochzuladen. In zweiter Stufe ist die nationale Ergänzung hochzuladen, zudem ist das SAF€RA Full Proposal als Anhang beizufügen. Die entsprechenden Vorlagen für die nationale Ebene finden Sie im Download-Bereich. Die Einreichung findet in beiden Stufen über den eCall statt.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Eine Förderentscheidung ist bis Mai 2023 zu erwarten.

 

Kontakt

DI Dr. Maximilian MORGENBESSER
DI Dr. Maximilian MORGENBESSER
Programmleitung

T 0043577555084
Dr. Margit HAAS
Dr. Margit HAAS
Leitung Produktion und Nanotechnologie

T 0043577555080

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden

Projektbeschreibung

Der nationale Kurzantrag (1. Stufe) sowie die nationale Ergänzung (2. Stufe) sind im eCall hochzuladen. Zusätzlich muss das SAF€RA Pre-Proposal (1. Stufe) sowie das SAF€RA Full-Proposal (2. Stufe) als Anhang hochgeladen werden. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall Tutorial!

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.


Rechtsgrundlage

Diese Ausschreibung basiert auf der FFG-Richtlinie-Missionen zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation.

Mustervorlagen für Kooperationen: