Die F&E Innovationspartnerschaft

Innovationspartnerschaften im Allgemeinen sind besondere Vergabeverfahren zur Entwicklung und dem anschließenden Erwerb innovativer Produkte und Dienstleistungen, wenn der bestehende Bedarf nicht durch bereits am Markt verfügbare Lösungen befriedigt werden kann. Die Innovationspartnerschaft als spezielles Vergabeverfahren zur Beschaffung innovativer Leistungen hat für den Auftraggeber völlig neue Dimensionen eröffnet. Der Auftraggeber kann nunmehr Produkte, Bau- oder Dienstleistungen maßgeschneidert entwickeln lassen und im Anschluss direkt von dem:der Entwickler:in erwerben.

Ziel der Innovationspartnerschaft:

  • Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder Bauleistung, die nicht am Markt verfügbar ist
  • sowie der anschließende Erwerb

Das Instrument der F&E Innovationspartnerschaft der FFG sieht eine Kombination aus Vergabeverfahren und geförderter F&E Entwicklung vor, wodurch es zu einer schnelleren Realisierung der F&E Leistung kommen kann und das finanzielle Risiko des Auftraggebers bei Innovationspartnerschaften mit hohem F&E Anteil reduziert wird. 

Die FFG erbringt konkrete Beratungs –und Unterstützungsleistungen im Bereich der Ausschreibungsphase und auch während der F&E-Phase der F&E Innovationspartnerschaft: 

  • Die FFG ermöglicht, ein Letztangebot gleich als Förderantrag heranzuziehen und F&E-Kosten durch FFG-Förderinstrumente zu fördern: One-Stop-Shop!
  • Die FFG unterstützt den Auftraggeber durch ihre Innovationsexpertise und Erfahrung mit Innovationspartnerschaften bei der Durchführung des Vergabeverfahrens.
  • Die FFG übernimmt für den Auftraggeber in der F&E Phase das Projektmonitoring des Innovationspartnerschaftsprojektes. 
  • Die FFG fördert die förderbaren Kosten des Innovationspartners und reduziert dadurch das Risiko von frustrierten Aufwendungen des Auftraggebers. 

 

Teilnehmer an der F&E Innovationspartnerschaft

Als Antragsteller:in/ Auftraggeber einer F&E Innovationspartnerschaft

Als Bedarfsträger:in und Antragsteller:in einer F&E Innovationspartnerschaft kommt jede:r Bedarfsträger:in in Betracht, der:die dem BVergG unterliegen.

Als mögliche:r Förderwerber:in/Innovationspartner:in

Es gibt keine Einschränkung der Teilnahmeberechtigung. Es dürfen somit grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen an der F&E Innovationspartnerschaft teilnehmen. 

 

Kontakt

Dr. Felicitas ZACHERL
Dr. Felicitas ZACHERL
T 0043577556043
Alexander WACKER BSc
Alexander WACKER BSc
T 0043577557030