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Projekte können auch in Kooperation mehrerer Unternehmen durchgeführt werden. Bei der Beantragung der Forschungsförderung im eCall kann unter dem Menüpunkt "Projektdaten - Kooperationen" der jeweilige Partner angegeben werden.

Allgemein

Die Einreichung erfolgt demnach getrennt und jeder Antrag wird mit einer eigenständigen FFG-Projektnummer (und damit auch eCall-Antragsnummer) versehen. Auch bei Unternehmenskooperationen kann zusätzlich eine Kooperation mit Forschungseinrichtungen eingegangen werden. Die Kosten der Forschungseinrichtung müssen einem der Partner zugeordnet werden.

Bei Kooperationsprojekten, die den Bedingungen der EU entsprechen, ist eine höhere Förderintensität möglich. Von Seiten der FFG wird jedoch nur bei internationalen Kooperationen oder bei einer EFRE-Förderung ein erhöhter Zuschuss vergeben.

Der Finanzierungsmix im Basisprogramm (Experimentelle Entwicklung)

Die Förderung für ein Unternehmensprojekt der Experimentellen Entwicklung (zB im Basisprogramm) erfolgt üblicherweise als Mix aus einer Zuschuss- und Darlehenskomponente.

Hinweis: Die FFG bietet umfangreiche Informationen zur KMU-Definition.

Erläuterungen zur maximal möglichen Beihilfen-Intensität

In der Novelle vom 27.6.2014, Seite 26 werden die aus Wettbewerbsgründen maximal zulässigen Obergrenzen geregelt. Die für Unternehmensprojekte geltenden Höchstwerte von 25 % (für Mittelunternehmen 35 %, für Kleinunternehmen 45 %) werden dabei um 15 % erhöht, wenn die Unternehmenskooperationen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Kein einzelnes Unternehmen darf mehr als 70 % der förderbaren Kosten tragen.
  • Bei Großunternehmen kann nur bei Kooperation mit einem Klein- oder Mittelunternehmen (KMU) oder bei grenzüberschreitenden Kooperationen ein Zuerkennung gewährt werden.

Diese Möglichkeiten sind vor allem für Unternehmen, welche die KMU-Grenzen der EU überschreiten, in Verbindung mit der Anschlussfinanzierung der Bundesländer von Bedeutung. Für kleine und mittlere Unternehmen, ist eine Erhöhung des maximalen möglichen Barwertes aufgrund der geltenden Grenzen von 35 % bzw. 45 % von geringerer Relevanz.

Hinweis: Die FFG bietet umfangreiche Informationen zur KMU-Definition.

Kontakt

Karin RUZAK
Karin RUZAK
Förderberatung

T 0043577551507