Austrian Life-Sciences-Programme 2023

Life Sciences-Branche in Österreich durch Forschungsförderung und nationale wie internationale Vernetzung ausbauen und stärken
Ausschreibung offen von 24.01.2023 08:00 bis 21.12.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Im Rahmen der Life-Sciences-Ausschreibung 2023 gibt es Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, klinische Studien bzw. Leitprojekte mit kleineren und größeren Projektvolumen. Die Förderungsobergrenzen liegen bei € 3 Mio. im Falle von Unternehmensprojekten sowie klinischen Studien, bei € 2 Mio. bei der Eureka Ausschreibung Österreich - Israel und beim Leitprojekt zwischen € 2 Mio. bis max. € 4 Mio. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie (siehe Tabelle auf dieser Seite). Die Ausschreibung im Jahr 2023 ist auf ein Projekt je Forschungskategorie pro Unternehmen begrenzt. Für die Jahre 2022 bis 2023 stehen insgesamt 50 Millionen Euro für Förderungen zur Verfügung. Förderungsentscheidungen werden zu bestimmten Stichtagen getroffen.

Förderungsinstrumente der Ausschreibung

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die ausgeschriebenen Förderungsinstrumente:

Förderungsinstrument Kurzbeschreibung max. Förderung/
Finanzierung in €
Förderungsquote Laufzeit in Monaten Kooperationserfordernis
Unternehmensprojekte Industrielle Forschung (Einreichung laufend bis längstens 21.12.2023, 12 Uhr)

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in einem frühen Entwicklungsstadium, die zu einem herausragenden Erkenntnisgewinn als Basis für aufbauende Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovationen führen.

  • Digitalisierung im Gesundheitswesen
  • Medizinprodukte
  • Arzneimittel
max.
€ 3,000.000,-
Zuschuss bis maximaler Barwert 50 bis 70 %, abhängig von Organisationstyp max. 18 Monate Nein
Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung (Einreichung laufend bis längstens 21.12.2023, 12 Uhr)
 

Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen welche als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen

  • Digitalisierung
    im Gesundheitswesen
  • Medizinprodukte
  • Arzneimittel
max.
€ 3,000.000,-
Zuschuss bis maximaler Barwert 25 bis 45 %, abhängig von Organisationstyp max. 18 Monate Nein
Klinische Studien Durchführung von interventionellen Studien der Phase I und II unter Einhaltung von Qualitätsvorgaben (zB ICH-GCP, EU-Richtlinie 2001/20/EG) sowie klinischen Prüfungen von Medizinprodukten gemäß EU-Verordnungen. 
Ab 2023: Keine thematische Einschränkung bei Indikation und/oder Therapiegebiet
max.
€ 3,000.000,-
Zuschuss bis maximaler Barwert 25 bis 45 %, abhängig von Organisationstyp max. 24 Monate Nein

Leitprojekt (Einreichschluss endet am 30.6.2023, 12 Uhr)
Durchführung eines Leitprojektes (umfangreiche kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte) im Bereich klinischer Forschung, um eine datenschutzkonforme Zusammenführung Individuen-bezogener Gesundheits- und Krankheitsdaten und deren intelligente Analyse zu ermöglichen, damit neuartige Lösungen entstehen. min. € 2.000.000,- bis max. € 4.000.000,- Zuschuss bis maximaler Barwert, 35 bis 85 %, abhängig von Organisationstyp und Forschungskategorie max. 24 Monate Ja
Eureka Ausschreibung Österreich - Israel 2023
(1.6.2023 bis 19.2.2024, Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung)

Forschungs- und Entwicklungs-projekte von Unternehmen welche als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aufweisen

Thematisch offene Aus­schreibung. Ein Schwerpunkt liegt jedoch auf Gesundheit und Biokonvergenz mit einem breiten Fokus auf zB Immuno­logie und Infektionskrank­heiten, Entwicklung von Impfstoffen, Präventions­maßnahmen, schnellen und zuverlässigen Diagnosemetho­den, neuartigen Therapeutika oder Prophylaktika und persönlicher Schutzausrüstung. Auch Drug Repurposing Projekte im Einzelfall möglich.

max.
€ 2,000.000,-

Zuschuss bis maximaler Barwert, 40 bis 60 %, abhängig von Organisationstyp und Forschungskategorie

max. 24 Monate Ja

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. Allgemeine Regelungen finden sich in den jeweiligen Instrumentenleitfäden. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden F&E-Unternehmensprojekte (Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung) von österreichischen Unternehmen, die sich mit folgenden Themenfeldern beschäftigen:

  • Digitalisierung von Gesundheitsaspekten (Diagnostik, Telemedizin, Medizinprodukte etc.)
  • neuer, wirksamer, qualitativ hochwertiger und sicherer, wie auch verfügbarer und leistbarer Arzneimittel sowie Medizinprodukte
  • Planung und Durchführung von interventionellen klinischen Studien der Phasen I und II

Zudem werden Leitprojekte im Bereich "Klinische Forschung für neuartige Lösungen zu Gesundheits- und Krankheitsdaten" unterstützt.

Im Zeitraum 1.6.2023 bis 19.2.2024 ist auch die Eureka Ausschreibung Österreich - Israel einbezogen.

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.

Success Stories

Wir möchten Ihnen sechs inspirierende Vorhaben vorstellen:

BiomeDx (Biome Diagnostics GmbH), KU, Wien
BiomeDx: Reizdarm-Syndrom erforschen und analysieren: Identifizierung eines entsprechenden Biomaker für individuelle Therapien

Cyprumed GmbH, KU, Tirol
Tabletten statt Spritzen: Sichere und einfache Verabreichung von biologischen Substanzen

Evotec GT GmbH, GU, NÖ
Moderne Plattform für Wirkstoffforschung: Was ist das ideale Vehikel in der Gentherapie?

G.ST Antivirals GmbH, KU, Wien
Innovativer Nasenspray im Test: Behandlung von Atemwegserkrankungen, darunter auch COVID-19

Myllia Biotechnology GmbH, KU, Wien
Mit T-Zellen auf Tumorjagd: Hochspezifische Technologieplattform für die Pharmaforschung

OncoOne Research & Development GmbH, KU, NÖ
Der Nutzen von oxMIF für die Zukunft: Rolle des Makrophagen-Migrations-Inhibitions-Faktors (MIF) bei Tumoren

Weitere Forschungserfolge aus dem Life Sciences-Bereich stehen als Lektüre bereit (zB g.tec medical engineering GmbH, Innerspace GmbH, Lithoz GmbH, Marinomed AG, Symptoma GmbH).

Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung "Austrian Life Sciences" 2023 richtet sich an sämtliche österreichische Unternehmen sowie im Falle des Leitprojektes zusätzlich zu österreichischen Unternehmen auch an Akteure aus der universitären und außeruniversitären Forschung, Fachhochschulen, Höhere Technische Lehranstalten mit Sitz in Österreich. Die Teilnahme ausländischer Partner ist (abhängig vom Förderungsinstrument) möglich. Die Beteiligung von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist gefordert. Weitere Informationen und allfällige Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Instrumentenleitfäden und im Ausschreibungsleitfaden.

Wie viel wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick (Förderungsquote in %) dazu.

Organisationstyp Unternehmensprojekt IF Unternehmensprojekt EE, Klinische Studie Leitprojekt IF Leitprojekt EE Eureka Österreich - Israel 2023
Großunternehmen 50 % 25 % 55 % 35 % 40 %
Mittelunternehmen 60 % 35 % 70 % 50 % 50 %
Kleinunternehmen 70 % 45 % 80 % 60 % 60 %
Start-ups 70 % 45 % 70 %
bis 80 %
50 %
bis 60 %
60 %
Forschungseinrichtungen - - 85 % 60 % -
Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen - - 80 % 60 % -

Welche Einreichkriterien und Fristen gelten?

Die Projekte müssen den Schwerpunkten der Ausschreibung entsprechen und die Kriterien der ausgeschriebenen Projektarten (Industrielle Forschung, Experimentelle Entwicklung) erfüllen. Ziehen Sie bereits in der Antragsphase die TRL-Systematik (Technology readiness levels) als Hilfestellung heran.

Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei grundsätzlich der Innovationsgehaltder technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Förderungswerbenden intensiviert wird.

F&E-Unternehmensprojekte: Die Ausschreibung ist von 24. Jänner 2023 (8:00 Uhr) bis 21. Dezember 2023 (12:00 Uhr) geöffnet. Die Einreichung ist laufend (gemäß Budgetverfügbarkeit) und ausschließlich im eCall möglich.

Eureka Ausschreibung Österreich - Israel 2023: Die Ausschreibung ist von 1. Juni 2023 (8:00 Uhr) bis 19. Februar 2024 (12:00 Uhr) geöffnet. Die Einreichung ist ausschließlich im eCall möglich.

Leitprojekt: Hier endet die Einreichfrist mit 30.6.2023 (12:00 Uhr)Die Einreichung eines Leitprojektes erfordert zur Abklärung der Anforderungen und Vorgaben ein verpflichtendes Vorgespräch mit der FFG bis spätestens 31.5.2023. Terminvereinbarungen sind bis spätestens 12.5.2023 in schriftlicher Form an marlene.zellner@ffg.at zu richten. Die Einreichung ist ausschließlich im eCall möglich.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen unter Links und Downloads auf dieser Seite zur Verfügung. Die Vorlagen (zB inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) direkt im eCall

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.

Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".

Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden. Die Termine 2023 und 2024 stehen bereits fest. F&E-Unternehmensprojekte werden laufend evaluiert und je nach Bearbeitungsstand einer Sitzung zugeordnet. Durch die Einreichfrist für Leitprojekte mit 30.6.2023 ergibt sich ein Evaluierungszeitraum vom 1.7.2023 bis 30.9.2023. Die Förderungsentscheidung zu den Leitprojekt-Anträgen wird voraussichtlich im Oktober unter Einbindung von internationalen Fachgutachter:innen getroffen.

Die Förderentscheidung für Projekte der Eureka Ausschreibung Österreich – Israel 2023 werden in der Beiratssitzung im Mai 2024 getroffen.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG bzw. externe Expertinnen und Experten (Leitprojekt-Hearings). Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat BasisprogrammeDie Geschäftsführung der FFG trifft die Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des Bewertungs­gremiums.

Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?

Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungswerbende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:

  1. Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
  2. Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
  3. Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende

Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.

Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (z. B. Förderungsvertrag, Berichts-Vorlagen zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar. 

Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?

Die drei Förderungsinstrumente haben das FFG-Ratenschema hinterlegt. Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Annahme des Förderungsvertrages ausbezahlt. Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertrag oder vor der Auszahlung einer 1. Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei 2. Rate und Schlussrate bei Projektabschluss).

Wie gelange ich an weitere Informationen?

Nützen Sie die Ausschreibungsunterlagen im Download-Bereich, das eCall-Tutorial und konkrete Beratungsinformationen (zB zur eCall-Registrierung als Unternehmen in Gründung, zum Formalcheck der Jahresdaten etc.).

Sie interessieren sich für andere Förderungsmöglichkeiten der FFG? Sie haben Fragen zum eCall? Bitte wenden Sie sich an das Förderservice unter +43 (0) 57755-0, wir beraten Sie gerne.

Kontakt

Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
Förderberatung, Einreichberatung, Terminanmeldung Vorgespräch Leitprojekt
T 0043577551518

Ausschreibungsunterlagen

Antragsformular (online)

Bei der Einreichung sind die inhaltliche Projektbeschreibung und der Kostenplan vollständig im eCall auszufüllen.

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfäden

Kostenleitfaden

Richtlinien

Archiv-Versionen

Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.