Tecxport Tailored Innovation – 2023

Maßgeschneiderte Innovationen für Fernmärkte
Ausschreibung offen von 04.01.2023 12:00 bis 27.03.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Im Rahmen der "Tailored Innovation"-Ausschreibung 2023 gibt es Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen. Die Förderungsobergrenze liegt bei € 200.000,- (Projektgesamtdauer). Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. Die Ausschreibung im Jahr 2023 ist auf ein Projekt je Forschungskategorie pro Unternehmen begrenzt, und es stehen insgesamt 2,2 Millionen Euro zur Verfügung. Der Fokus liegt auf Märkten außerhalb Europas.

AKTUELLER Hinweis

Die Einreichfrist wurde bis 27. März 2024 verlängert. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Projekte einzureichen!

Förderungsinstrumente der Ausschreibung

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über das ausgeschriebene Förderungsinstrument:

Förderungsinstrument Kurzbeschreibung max. Förderung/
Finanzierung in €
Förderungsquote Laufzeit in Monaten Kooperationserfordernis
Unternehmensprojekte Experimentelle Entwicklung
 
Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen welche als Ergebnis kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleis­tungen aufweisen max.
€ 200.000,-
Zuschuss bis maximaler Barwert 25 bis 45 % abhängig von Organisationstyp max. 18 Monate Nein

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. Allgemeine Regelungen finden sich im Instrumentenleitfaden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden F&E-Unternehmensprojekte (Experimentelle Entwicklung) von österreichischen Unternehmen.

Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (z. B. Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.

Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung "Tailored Innovation 2023" richtet sich an sämtliche österreichische Unternehmen mit Sitz in Österreich. Durch die Kenntnis ausländischer Märkte und Akteure vor Ort erhalten Förderungswerbende Unterstützung für eine internationale Verwertung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen. Eine Kooperation ist möglich, setzt jedoch eine wirksame Zusammenarbeit voraus.

Wieviel wird gefördert?

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Organisationstyp und der Forschungskategorie. Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick (Förderungsquote in %) dazu.

Organisationstyp Unternehmensprojekt EE Bei "wirksamer Zusammenarbeit" mit Forschungseinrichtungen
Großunternehmen 25 % 40 %
Mittlere Unternehmen 35 % 50 %
Kleinere Unternehmen 45 % 60 %
Startups 45 % 60 %

Welche Einreichkriterien und Fristen gelten?

Die Projekte müssen den Schwerpunkten der Ausschreibung entsprechen und die Kriterien der ausgeschriebenen Projektart (Experimentelle Entwicklung) erfüllen. 

Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei grundsätzlich der Innovationsgehaltder technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Förderungswerbenden intensiviert wird.

F&E-Unternehmensprojekte: Die Ausschreibung ist von 4. Jänner 2023 (12:00 Uhr) bis zum 27. März 2024 geöffnet. In diesem Zeitraum können Projekte laufend eingereicht werden und werden in der Reihenfolge nach Einlangen bewertet. Die Einreichung ist ausschließlich im eCall möglich.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen unter Links & Downloads auf dieser Seite zur Verfügung. Die Vorlagen (z. B. Projektbeschreibung) direkt im eCall

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.

Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".

Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es finden jährlich 7 Beiratssitzungen statt. Die Projekteinreichungen werden in der Reihenfolge nach Einlangen begutachtet. 

Wer entscheidet über eine Förderung?

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.

Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?

Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungswerbende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:

  1. Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
  2. Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
  3. Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende

Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.

Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (z.B. Förderungsvertrag, Berichts-Vorlagen zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar. 

Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?

Die drei Förderungsinstrumente haben das FFG-Ratenschema hinterlegt. Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Annahme des Förderungsvertrages ausbezahlt. Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertrag oder vor der Auszahlung einer 1. Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei 2. Rate und Schlussrate bei Projektabschluss).

Wie gelange ich an weitere Informationen?

Nützen Sie die Ausschreibungsunterlagen im Download-Bereich, das eCall-Tutorial und konkrete Beratungsinformationen (z. B. zur eCall-Registrierung als Unternehmen in Gründung, zum Formalcheck der Jahresdaten etc.).

Sie interessieren sich für andere Förderungsmöglichkeiten der FFG? Sie haben Fragen zum eCall? Bitte wenden Sie sich an das Förderservice unter +43 (0) 57755-0, wir beraten Sie gerne.

Kontakt

Mag. Michael ZIMMERMANN
Mag. Michael ZIMMERMANN
Programmleitung

T 0043577554905
Mag. Dr. Michael HINDLER
FFG-Experte Unternehmensprojekte

T 0043577551318

Ausschreibungsunterlagen