Energiekostenpauschale des Bundes bringt Entlastung für Kleinunternehmen

Einreichung erfolgt online, Selbst-Check ab 17. April möglich

Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung (Energiekostenzuschuss II) hilft Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Einreichung und Abwicklung erfolgt ganz einfach online und weitestgehend automatisiert.

Ein Mann und eine Frau in einem Büro. Foto: iStock

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen, deren Mindestjahresumsatz bei 10.000 Euro und deren Höchstjahresumsatz bei 400.000 Euro liegt. Die Energiekostenpauschale berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet, ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich.  

Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein – Unternehmen können ab 17. April einen Selbst-Check bei der FFG durchführen. Anhand einer Checkliste erfahren sie, was für die Antragsstellung vorzubereiten ist. Die ersten Anträge können in Kürze gestellt werden und die Auszahlung erfolgt im Normalfall kurz danach.

Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.

Was Unternehmen jetzt schon tun können, damit bei der Antragstellung alles glatt läuft:

  • Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur einrichten.
  • Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten.
  • Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) hat und alle anderen Angaben korrekt sind.

 

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