THCS Call 1

1. Ausschreibung der Cofunded Partnership Transforming Health and Care Systems
Ausschreibung offen von 14.03.2023 12:00 bis 13.06.2023 14:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Europäische Kommission
Die Europäische Partnerschaft THCS ist eine kofinanzierte Initiative im Rahmen von Horizon Europe. Das Ziel besteht darin, mit Hilfe von Forschung, Entwicklung und Innovation zur Transformation von Gesundheits- und Pflegesystemen beizutragen. Die Forschungsaktivitäten werden durch begleitende Maßnahmen ergänzt. Der Schwerpunkt der Initiative liegt in der Förderung von F&E&I Projekten. Die erste Ausschreibung im Rahmen der neuen Initiative widmet sich dem Schwerpunkt „Healthcare of the Future“.

Projektanträge werden auf europäischer Ebene vom jeweiligen Konsortialführer eingereicht. Details siehe https://www.thcspartnership.eu/

  • Österreichische Förderwerber müssen verpflichtend einen FFG eCall Antrag (Organisationsdaten und Kosteninformationen) einreichen. Bei mehreren österreichischen Konsortiumsmitgliedern übernimmt eines davon die Konsortialführung auf nationaler Ebene (National Lead Partner/National Coordinator) und fungiert als Ansprechpartnerin der FFG.

 

Am 19. April, 14:00-15:30, fand ein weiteres Online-Webinar statt.

In diesem Webinar erfuhren die Interessent:innen mehr über den THCS Call 2023, konnten Fragen stellen und potentielle Projektpartner finden. 

Agenda

14:00-14:10 THCS Partnership
14:10-14:30 THCS Call Text & Procedure + Questions
14:30-15:30 Matchmaking Event

Registrierung

Bitte registrieren Sie sich über diesen Link
 

Am 16. März 2023, 13:00-14:30 Uhr, fand ein erstes online-Webinar statt. Die Unterlagen finden Sie hier:

 

Was wird gefördert?

Es werden kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf transnationaler Ebene gefördert. Kooperative F&E Projekte sind Kooperationen mehrerer Konsortiumsmitglieder, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten F&E-Zielen zusammenarbeiten.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind:

  • Unternehmen jeder Rechtsform 
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung 
  • Universitäten
  • Fachhochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
  • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen 
  • Gemeinden und Selbstverwaltungskörper (Hinweis: Tätigkeiten von Gemeinden, die in den gesetzlichen Auftrag fallen, sind nicht förderbar) 
  • Nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungsquote variiert je nach beteiligter Organisation und Forschungskategorie:

  • Für Unternehmen richtet sich die Förderungsquote nach der Forschungskategorie und der Unternehmensgröße
  • Für Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen richtet sich die Förderungsquote nur nach der Forschungskategorie. Vorausgesetzt: Es ist ein nicht-wirtschaftlicher Beitrag
  • Ist die Teilnahme der Forschungseinrichtung oder sonstigen Einrichtung als wirtschaftliche Tätigkeit einzustufen, entsprechen die Förderungsquoten jenen der Unternehmen.
  • Werden für das beantragte Vorhaben weitere Förderungen anderer Förderungsgebender in Anspruch genommen, ist dies im Förderungsansuchen anzuführen. Bei Mehrfachförderung – Förderung von verschiedenen Förderungsgebenden – darf die kumulierte Förderungshöhe die europarechtlichen Beihilfegrenzen nicht überschreiten (siehe AGVO).

Was sind die Einreichkriterien?

Es sind transnationale sowie österreichische Einreichkriterien zu berücksichtigen. Für die transnationalen Kriterien siehe den Ausschreibungleitfaden. Die nationalen Kriterien sind im Ausschreibungsleitfaden bzw. im Dokument National Eligibility Criteria Austria Call 1 abrufbar. 
Österreichische Förderwerber müssen jedenfalls vor Einreichschluss einen FFG eCall Antrag einreichen.

Was brauche ich für eine Einreichung? (oder: Welche Unterlagen brauche ich für eine Einreichung?)

Siehe Ausschreibungsdokumente.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung ist für Herbst 2023 geplant.

Kontakt

Mag. Dr. Gerda GEYER
Mag. Dr. Gerda GEYER
T 0043577554205
Verena KLAUSER MA
Verena KLAUSER MA
T 0043577555083
Mag. Julia NEUSCHMID
Mag. Julia NEUSCHMID
T 0043577555143

Downloadcenter

Ausschreibungsleitfaden

  • siehe Call Text und THCS Guidance for Applicants auf der THCS Website

Nationale österreichische Beteiligungsregeln

Instrumentenleifaden (bei Online Antrag)

Online-Projektbeschreibung

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.