Die kommerzielle Beschaffung von Innovation bezieht sich auf Güter und Dienstleistungen, die bereits marktfähig oder marktnahe sind. Sie kann mittels der im Bundesvergabegesetz vorgesehenen Möglichkeiten erfolgen, etwa durch „funktionale Leistungsbeschreibung“ (im Gegensatz zur „konstruktiven Leistungsbeschreibung“), „Verhandlungsverfahren“ oder „wettbewerblichen Dialog“.