Vorkommerzielle Beschaffung

Pre-Commercial Procurement (PCP)

Pre-Commercial-Procurement (PCP) oder vorkommerzielle Beschaffung,  ist die Beschaffung von F&E-Dienstleistungen unter Anwendung des Ausnahmetatbestands § 10 Z 13 BVergG

  • zu marktkonformen Preisen und Konditionen
  • mit Nutzen-Risikoteilung,
  • in der mehrere Unternehmen im Wettbewerb
  • neue Lösungen für einen mittel- bis langfristigen öffentlichen Bedarf entwickeln.

Ziel ist die innovative Lösung eines gesellschaftsrelevanten Problems und Unterstützung innovationsorientierter Unternehmen.  Pre-Commercial Procurement ist kein öffentliches Subventionsinstrument sondern ein beiden Seiten dienendes Vertragsverhältnis - die Bestellung und Lieferung von gesellschafts¬relevanten innovativen Lösungen. Basis ist ein durch den Auftraggeber finanzierter Entwicklungsvertrag zwischen der beschaffenden Stelle und Unternehmen, mit dem Ziel, innovative Lösungen auf ihre Machbarkeit zu testen und bis zu einem Prototypstadium zu entwickeln.

Warum PCP?

PCP ist ein sinnvolles Instrument für Problemstellungen, für die am Markt keine (optimale) Lösung verfügbar ist. Geeignet ist das Instrument insbesondere bei wiederkehrenden Problemen im Zuge der Aufgaben der öffentlichen Beschaffer, die durch eine maßgeschneiderte Lösung (besser, ressourceneffizienter, rascher) durchgeführt werden können.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Durchführung einer PCP-Ausschreibung einen gewissen Zeit- und Ressourcenaufwand darstellt, der durch Einsparungen/Verbesserungen/Vorteile auf Grund der zu beschaffenden Lösung idealerweise wieder ausgeglichen wird.
Für die Durchlaufzeit vom Start der ersten Phase (Machbarkeitsstudie) bis zur tatsächlichen, kommerziellen Beschaffung muss mit ca. 2-3 Jahren gerechnet werden (die einzelnen Phasen können jedoch unterschiedlich lang gestaltet werden). 

Vorteile der Beteiligung an einer PCP Ausschreibung

Das PCP Verfahren ermöglicht öffentlichen Beschaffern Lösungen zu entwickeln, für die der Markt keine geeigneten Lösungen bietet und daher nicht über die Instrumente der kommerziellen Beschaffung zugekauft werden können. Das Instrument ermöglicht eine enge Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und den Beschaffern und daher anwendungsnahe Entwicklungen.
Das finanzielle Risiko des öffentlichen Beschaffers wird durch die finanzielle Beteiligung im Rahmen der Ausschreibung reduziert. Durch die Abwicklung über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als Abwicklungsstelle kann bereits langjährige Erfahrung mit Ausschreibungen sowie die vorhandenen Systeme und Ressourcen genutzt werden.

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