Reisekosten in Horizon 2020

Reisekosten können in Horizon 2020-Projekten sowohl für Projektmitarbeitende (Teilnahme an Projektmeetings, Präsentation der Projektergebnisse bei Konferenzen etc.) als auch für externe Expert:innen anfallen.

Zu den Reisekosten zählen in Horizon 2020 Kosten für An- und Abreise, Aufenthaltskosten, Diäten sowie damit verbundene Steuern und Abgaben (nicht erstattbare Mehrwertsteuer, Kurtaxen etc.).

Alle Reisekosten müssen mit den der üblichen Reisepraxis des/r Projektteilnehmenden (Dienstreisevorschriften etc.) in Einklang stehen. Werden die Reisekosten für externe Expert:innen von einem/r Projektteilnehmenden übernommen, können sie entweder durch den/die Projektteilnehmende:n gebucht und bezahlt oder von den Expert:innen selbst gebucht und bezahlt und vom/von der Projektteilnehmenden erstattet werden.

Neben der üblichen Reisepraxis des/r Projektteilnehmenden sind – wie bei allen Kosten – die allgemeinen Förderfähigkeitskriterien zu beachten. So muss beispielsweise nachgewiesen werden können, dass die Reise für das Projekt notwendig war, also ein gewisser aktiver Beitrag für das Projekt geleistet wurde.  

Abweichend von der Regel, dass alle Kosten während der Projektlaufzeit entstanden sein müssen, ist die Anreise zum Kick-Off-Meeting auch dann förderfähig, wenn sie nicht in die Projektlaufzeit fällt, aber das Meeting selbst nach Projektbeginn stattfindet.

Bitte achten Sie auch darauf, dass alle Reisekosten klar dem konkreten Projekt zugeordnet werden können. Bei kombinierten Reisen (d.h. projektbezogener und nicht-projektbezogener Teil) können lediglich die projektbezogenen Kosten abgerechnet werden, sofern

  • die Bezahlung derartiger Reisen der üblichen Praxis des/r Projektteilnehmenden entspricht UND
  • es sich um tatsächliche Kosten des/r Projektteilnehmenden handelt.

 

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Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
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Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
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Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

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