Open Access in Horizon 2020

Für wissenschaftliche Publikationen mit Peer Review gilt in Horizon 2020 gemäß Artikel 29.2 des Fördervertrages eine Open Access-Verpflichtung. Das bedeutet, dass diese Publikationen spätestens nach Ablauf der Sperrfrist für die Nutzer:innen kostenlos online zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Open Access-Veröffentlichung von Publikationen ohne Peer Review ist erwünscht, aber freiwillig.

 

Forschende können in Horizon 2020 frei wählen, ob sie ihre Artikel im Rahmen von „Green Open Access“ („Selbstarchivierung“) oder „Gold Open Access“ („Author-pays-model“) veröffentlichen möchten.

Beim Green Open Access wird spätestens zeitgleich mit der Veröffentlichung eine elektronische Kopie des publizierten Artikels oder des finalen Manuskripts in einem Repositorium (= Online-Archiv für Forschungspublikationen) hochgeladen. Die Einhaltung einer Sperrfrist von maximal 6 Monaten (bzw. 12 Monaten bei geistes- und sozialwissenschaftlichen Veröffentlichungen) bis zur Freischaltung des Artikels ist zulässig. 
Bitte beachten: Überprüfen Sie rechtzeitig, ob die Vertragsbedingungen der Zeitschriftenverlage mit den Horizon 2020-Regeln kompatibel sind.

Beim Gold Open Access wird der Artikel in einem Open Access-Journal veröffentlicht oder in einem „Hybrid Journal“ freigeschaltet und ist sofort kostenlos abrufbar. Der/Die Autor:in hat dafür in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag (sogenannte „Article Processing Charges“ (APC)) zu leisten. 
Bitte beachten: In Horizon 2020 müssen alle Artikel, die als „Gold Open Access“ publiziert wurden, zusätzlich in einem Repositorium hochgeladen werden.

Hilfreiche Seiten zur Auswahl des Repositoriums sind beispielsweise OpenAIRE, Registry of Open Access Repositories (ROAR), Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR).

Die Kosten von Open Access-Veröffentlichungen sind förderfähig, wenn sie während der Projektlaufzeit anfallen. Nach Projektende entstandene Kosten können hingegen nicht über das Projekt abgerechnet werden.

Neben dem wissenschaftlichen Artikel selbst (inkl. standardisierter Metadaten, in denen auch auf die EU-Förderung hinzuweisen ist) müssen sich die Forschenden „bemühen“, auch die zur Validierung der Forschungsergebnisse nötigen Daten zu veröffentlichen – idealerweise in einem Datenrepositorium. Die Veröffentlichung weiterer Forschungsdaten ist nur für Projekte, die am Open Research Data Pilot teilnehmen, verpflichtend.

Open Access bedeutet keine Verpflichtung, überhaupt zu publizieren. Daher steht die Verpflichtung, Open Access zu veröffentlichen, auch nicht in Konflikt mit der Patentierung bzw. Geheimhaltung von Forschungsergebnissen. 

Die Open Access Regeln finden Sie in dieser Grafik vereinfacht dargestellt:

Nach Entstehung der Projektergebnisse muss über deren etwaigen Schutz entschieden werden. Danach erfolgen weitere Schritte einerseits zur Verwertung und andererseits zur Verbreitung. Bei der Verbreitung gibt es einerseits die Möglichkeit, nicht Open Access und andererseits Open Access zu veröffentlichen. Bei der Open Access-Variante kann man den grünen und den goldenen Open Access-Weg wählen.

 

Open Research Europe

Die EU-Kommission stellt eine eigene Open Access-Plattform für Forschungspublikationen aus Horizon 2020-Projekten zur Verfügung. Diese soll den Projektteilnehmenden die Beachtung der Open Access-Vorgaben erleichtern und eine rasche und transparente Veröffentlichungsmöglichkeit über alle Themenbereiche bieten.

Detailinformationen sowie eine Anleitung finden Sie unter "Open Research Europe".

 

Nähere Informationen finden Sie ...

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Expertin Recht und Finanzen

T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

T 0043577554611