Stiftungsprofessur 2015, gefördert durch das BMVIT
Im Rahmen strategisch relevanter Themen
Mit der Stiftungsprofessur wird die Berufung hervorragender ForscherInnen an österreichischen Universitäten unterstützt. Die Berufung erfolgt nach § 98 UG 2002 und ist auf Themenfelder beschränkt, die von besonderer strategischer Relevanz für den Innovationsstandort Österreich sind.
Ziele:
Ausbau von Forschungskompetenz und -kapazität im Forschungsthema
Stärkung des Humankapitals
Ausweitung und Vertiefung der Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
Förderbar sind Universitäten gem. § 6 UG 2002. Die Einreichung erfolgt durch eine österreichische Universität. Stiftungsprofessuren erfordern mitfinanzierende Partner, die Geldleistungen widmen, selbst aber keine direkte Förderung erhalten.
Auswahl durch
ExpertInnen-Jury
Was wird gefördert
Stiftungsprofessuren sollen hervorragende ForscherInnen nach Österreich bringen. Die Förderungslaufzeit ist auf maximal 5 Jahre beschränkt und umfasst den Aufbau und die Etablierung neuer Themen in der österreichischen Forschungslandschaft.
Min. / max. Förderung
EUR 0 / EUR 1,5 Mio
Welche Kosten werden gefördert?
Förderbare Kosten sind Personalkosten und sonstige Einzelkosten. Nähere Details zu den förderbaren Kosten finden Sie im Instrumentenleitfaden.