Mindestteilnahmebedingungen in Horizon 2020

An Forschungs- und Innovationsprojekten (RIA) sowie Innovationsprojekten (IA) müssen grundsätzlich mindestens drei voneinander unabhängige Rechtspersonen teilnehmen, die ihren Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder zu Horizon 2020 assoziierten Staaten haben.

 

Unter „Rechtspersonen“ sind sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmer:innen) zu verstehen.

Als voneinander unabhängig gelten die Projektteilnehmer:innen, wenn "weder eine der beiden direkt oder indirekt von der anderen kontrolliert wird noch beide von derselben dritten Rechtsperson direkt oder indirekt kontrolliert werden.“ Details dazu finden Sie in den Beteiligungsregeln, Artikel 8.

Über die Mindestteilnahmebedingungen hinaus können weitere Organisationen an dem Projekt teilnehmen, für die die Kriterien der Unabhängigkeit und des Sitzes in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten/assoziierten Staaten nicht gelten.


Nähere Informationen zur Projektbeteiligung und Förderfähigkeit von Organisationen aus Drittstaaten finden Sie unter Horizon 2020 – Internationale Kooperation.

 

Für bestimmte Projekttypen, wie etwa ERC-Projekte, das KMU-Instrument oder Fast-Track to Innovation, gelten gesonderte Teilnahmebedingungen.

Das Arbeitsprogramm kann zusätzliche Bedingungen für einzelne Ausschreibungen enthalten (u.a. hinsichtlich Anzahl und Art der Teilnehmer:innen und Sitz), die aus den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen ersichtlich sind.

Bitte beachten: Die Mindestteilnahmebedingungen müssen auch dann weiterhin erfüllt sein, wenn Partner:innen während des laufenden Projekts ausscheiden!

 

Projektpartner:innen ohne EU-Förderung (Artikel 9 Fördervertrag)

Darunter sind Organisationen zu verstehen, die …

  • entweder nicht förderfähig sind (weil sie aus keinem EU-Mitgliedstaat/assoziierten Staat/Drittstaat laut Annex A des Horizon 2020-Arbeitsprogramms 2018-2020 sind oder weil ihnen keine EU-Förderung von der EU-Kommission genehmigt wurde)
  • oder freiwillig keine Förderung beantragen.
     

Die voraussichtlichen Kosten dieser Projektpartner:innen sind zwar im Projektbudget (Annex 2) anzugeben, jedoch werden diese nicht gefördert und sind auch nicht zur Berechnung der Fördersumme heranzuziehen.

Bitte beachten: Werden solche Projektpartner:innen im Laufe des Projektes förderfähig, können sie prinzipiell ab diesem Zeitpunkt eine Förderung beantragen (eine Vertragsänderung ist notwendig). Da dies die maximale Fördersumme nicht erhöht, müssen die übrigen Projektpartner:innen das Projektbudget umverteilen, um dadurch einen Teil des Projektbudgets zur Verfügung zu stellen.

Für diese Projektpartner:innen gelten die Regeln des Fördervertrages nur eingeschränkt (z.B. sind finanzielle sowie einige Verpflichtungen zum Geistigen Eigentum nicht anwendbar).

 

Nähere Informationen finden Sie ...

  • im Guide der EU-Kommission "Guidance note - Funding of applicants from non-EU countries & international organisations"
  • im Informationsblatt von BILAT USA 4.0 "4 ways for US researchers to collaborate in Horizon 2020"

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Expertin Recht und Finanzen

T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

T 0043577554611