Fördervertrag (Grant Agreement) in Horizon 2020

Der Fördervertrag ist der Vertrag zwischen der EU-Kommission und den Projektpartner:innen (engl. "Beneficiaries"). Er enthält wichtige Vorgaben für die Projektimplementierung, wie beispielsweise Kriterien für die Förderfähigkeit von Kosten und Vorschriften für den Umgang mit geistigem Eigentum.

 

In Horizon 2020 gibt es einen allgemeinen Musterfördervertrag (engl. "General Model Grant Agreement (General MGA)") für Research and Innovation Actions (RIA), Innovation Actions (IA) und Coordination and Support Actions (CSA) sowie spezielle Musterförderverträge für bestimmte Projekttypen (z.B. ERC, MSCA, KMU-Instrument; die jeweiligen Besonderheiten dieser speziellen Verträge sind am Beginn des jeweiligen Vertrages ersichtlich). 

Der Großteil der Bestimmungen des Musterfördervertrages ist unveränderlich. Einzelne Details können jedoch während der Vertragsvorbereitung individuell mit der EU-Kommission vereinbart werden (z.B. Projektbeginn, Höhe der Vorfinanzierung). Außerdem enthält das MGA „Default-Regelungen“, die das Konsortium im Konsortialvertrag abändern kann (z.B. im Bereich des geistigen Eigentums).  

Der Musterfördervertrag enthält weiters verschiedene Optionen. Dabei handelt es sich um Auswahlmöglichkeiten bzw. um Sonderbestimmungen, die nicht für alle Projekte gelten. Die anwendbaren Optionen sind im Fördervertrag des konkreten Projekts kursiv gedruckt. 

 
Aufbau des allgemeinen Musterfördervertrages

  • Präambel – Nennung der Vertragsparteien
  • Kapitel 1 – Allgemeines 
  • Kapitel 2 – Projekt (Name, Akronym, Beginn und Dauer des Projekts etc.)
  • Kapitel 3 – Förderung (max. Höhe und Berechnung der EU-Förderung, Förderquote/n, Bestimmungen über die Förderfähigkeit von Kosten)
  • Kapitel 4 – Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (z.B. Regelungen über die Kosten von Dritten, Dokumentationspflichten, Reporting und Zahlungen, Checks/Reviews/Audits sowie Regeln über den Umgang mit geistigem Eigentum)
  • Kapitel 5 – Rollenverteilung (im Konsortium)
  • Kapitel 6 – Ablehnung von Kosten, Kürzung der Förderung etc.
  • Kapitel 7 – Schlussbestimmungen
 
Anhänge:
 
Erklärungen und Beispiele der EU-Kommission zu allen Vertragsbestimmungen finden Sie im Annotated Grant Agreement (AGA), das demselben Aufbau wie der Musterfördervertrag folgt. Bitte beachten Sie, dass wichtige Details – insbesondere zur Förderfähigkeit von Kosten – oft nur in diesen Erläuterungen und nicht im Vertragstext selbst angegeben sind.
 
Nähere Informationen zu "Vertragsänderungen".
 

JTIs und Artikel 185-Initiativen

Gemeinsame Technologieinitiativen (Joint Technology Initiatives, JTIs): IMI, Clean Sky 2, Fuel Cells and Hydrogen 2 (FCH), Bio-Based Industries (BBI), EPoSS, ECSEL, Shift2Rail, SESAR
Artikel 185-Initiativen: AAL, EUREKA-Eurostars, EMRP, EDCTP, Bonus
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre:n zuständige:n thematische:n NCP.
 
Die FFG hat für Sie ein Vergleichsdokument des für die jeweilige Initiative gültigen Modellfördervertrages und dessen Abweichungen vom allgemeinen Musterfördervertrag zusammengestellt (siehe "Downloads").
 
 
Nähere Informationen finden Sie …

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen

T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Expertin Recht und Finanzen

T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
Assistent

T 0043577554611