Interne Leistungsverrechnung in Horizon 2020

Bei der internen Leistungsverrechnung verrechnen Projektteilnehmende Kosten für selbst hergestellte oder selbst für das Projekt zur Verfügung gestellte Waren und Dienstleistungen.

 

Alle intern verrechneten Kosten müssen direkt messbar und überprüfbar sowie nach Budgetkategorien aufgeschlüsselt sein. Es ist nicht möglich, interne Kosten als Budgetkategorien-übergreifende Globalbeträge (“all-in average costs”) abzurechnen. Auch die Verrechnung von Durchschnittskosten ist – im Gegensatz zum 7. Rahmenprogrammnicht zulässig. Intern verrechnete Kosten dürfen weder indirekte Kosten noch einen Gewinnaufschlag enthalten.

Die Verwendung der verrechneten Leistungen für das Projekt und die Nutzungszeit müssen dokumentiert sein. Eine "interne Rechnung" ist nicht zwingend notwendig, allerdings muss der/die Projektteilnehmende Aufzeichnungen über die Berechnungsmethode (die auch Teil der üblichen Kostenrechnungspraxis des/r Projektteilnehmenden sein muss) führen.

Bitte beachten Sie auch, dass der Stundensatz bei intern verrechneten Personalkosten nach den Horizon 2020-Regeln zu berechnen ist und für die betroffenen Mitarbeitenden entsprechend konforme Zeitaufzeichnungen (engl. "time sheets") zu führen sind.

 

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Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
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Mag. Tamara-Katharina MITISKA
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Robert WOREL
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Assistent

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