Bedingungen für die Teilnahme an Förderprogrammen und Vergabeverfahren des Klima- und Energiefonds richten sich ausschließlich nach den vom Klima- und Energiefonds oder von den mit der operativen Abwicklung der Förderprogramme und Vergabeverfahren beauftragten Abwicklungsstellen im Rahmen von Förderprogrammen und Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokumente, insbesondere den Leitfäden.
Ergänzende Fragen und Antworten zu den Inhalten der ausgeschriebenen F&E-Dienstleistungen:
- Fragen und Antworten (Version 12.09.2016)
Leitfäden
Ausschreibungsleitfäden
Instrumentenleitfäden
- Kooperative Grundlagenforschung (Version 2.1)
- Sondierung (Version 2.1)
- Einzelprojekte Industrielle Forschung (Version 2.1)
- Kooperative F&E Projekte (Version 2.1)
- Leitprojekte (Version 2.1 Deutsch) / FlagshipProjects (Version 2.1 Englisch)
- F&E Dienstleistungen (Version 2.1)
Der Klima- und Energiefonds bittet jene Konsortien, welche die Einreichung eines Leitprojektes planen, bis 21.9.2016 eine Interessensbekundung zu übermitteln (energieforschung@ffg.at).
Die Interessensbekundung ist in keiner Weise rechtlich verbindlich, wird vertraulich behandelt, wird keiner Jury vorgelegt und dient nicht zur Vorauswahl von Projekten. (Vorlage EoI)
Sonderbestimmungen
Kostenleitfaden
Betriebliche Umweltförderung im Inland (UFI)
Hinweis: Im Falle der Beantragung einer Umweltförderung bitten wir Sie anhand der weiterführenden Information zu prüfen, ob eine Förderung möglich ist. Weiteres ist ein Beratungsgespräch mit den ExpertInnen der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) verpflichtend.
Die Beantragung hat mittels zusätzlicher Formulare zu erfolgen.
Lesen Sie hierzu die weiterführende Anleitung aufmerksam!
Muster für Konsortialvertrag/Kooperationserklärung
- Musterkonsortialvertrag für Kooperative Projekte
- Musterkonsortialvertrag (Englisch)
- Musterkooperationerklärung für Sondierungen
Mustervertrag für F&E Dienstleistungen
Eidesstattliche Erklärung zum KMU Status
Hinweis: Einzelunternehmen, Vereine, Start-ups und ausländische Unternehmen müssen im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich - eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.