Breitband Austria 2020 Access ELER

Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit durch die Ausweitung der Netzabdeckung und Access-Qualität
BB2020 Access ELER

Zielsetzung der Access ELER Förderung ist eine wesentliche Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit in jenen ländlichen Gebieten Österreichs, die innerhalb von drei Jahren nicht über den Marktwettbewerb erschlossen werden und in welchen mit der Förderquote der Access-Bundesförderung kein Breitbandausbau erfolgen würde. Dort sollen zukunftsfähige Investitionen in den Ausbau von NGA-Netzen stimuliert werden, die den Vorleistungsmarkt beleben und dadurch den Wettbewerb am Endkundenmarkt sicherstellen, wodurch eine maßgebliche Erhöhung der Verfügbarkeit von ultraschnellen Breitband-Hochleistungszugängen zu erwarten ist.

 

Die Anforderungen im Überblick
Fördergebiet
Teile des österreichischen Bundesgebiets, wo keine Breitband-Hochleistungszugänge verfügbar sind und die als besonders förderwürdig gelten. Die förderbaren Gebiete sind abrufbar unter breitbandfoerderung.at
Wer ist förderbar?
Außerhalb der österr. Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften mit Niederlassung in Österreich
Was ist förderbar?
Die Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit durch die Ausweitung der geografischen Netzabdeckung (Coverage) und durch die Steigerung der Access-Qualität (Speed).
Anforderungen an die geförderten Projekte
  • Ausweitung der geografischen NGA-Netzabdeckung
  • Steigerung der Access-Qualität
Förderbare Kosten
  • Investitionskosten für den Ausbau der passiven Netzinfrastruktur
  • Investitionsbezogene Eigenleistungen
Projektlaufzeit
Maximal drei Jahre
Förderungsbetrag
Mindestens 12.500 Euro pro Projekt. Der maximale Förderbetrag wird durch die Höhe des Förderbudgets derjeweiligen NUTS3-Regionbestimmt.
Förderungsquote
Maximal 75% der förderfähigen Projektkosten – mindestens 25% sind aus Eigenmittelnaufzubringen

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Thema
Projektart
Finanzierung
national
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe außerhalb der österreichischen Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften des Zivil- und Unternehmensrechts mit Niederlassung in Österreich.
Was wird gefördert Die Verbesserung der Breitbandverfügbarkeit durch die Ausweitung der geografischen Netzabdeckung (Coverage) und durch die Steigerung der Access-Qualität (Speed)
Min. / max. Förderung Keine Untergrenze / Der maximale Förderbetrag wird durch die Höhe des Förderbudgets der jeweiligen NUTS3-Region bestimmt
Welche Kosten werden gefördert? Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen und nur in jenem Ausmaß, in dem sie zur Erreichung des Förderziels unbedingt erforderlich sind. Das sind alle dem geförderten Vorhaben zurechenbaren Ausgaben bzw. Aufwendungen, die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderzeitraums laut Fördervertrag entstanden sind. Es können nur Kosten anerkannt werden, die anhand von Belegen nachgewiesen werden. Die Belege (Rechnungen und Zahlungsbelege sowie Aufzeichnungen über erbrachte Eigenleistungen) werden von der FFG entsprechend gekennzeichnet, dass die Dokumente im Rahmen einer Förderung nach den ELER Rechtsgrundlagen berücksichtigt wurden (siehe SRL Access, Kap. IX, Abs. b).
Min. / max. Laufzeit 0 - 36 Monate
Verfügbarkeit von 05.12.2016 - 31.12.2019

Kontakt

bei der FFG:

im Breitbandbüro des BMLRT (Erstberatung):
Telefon: +43(0)810 200 900
breitbandbuero@bmlrt.gv.at
breitbandförderung.at