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EUREKA Kanada – Ausschreibung

Ausschreibung für marktnahe Forschungsprojekte
Ausschreibung offen von 21.09.2017 08:00 bis 18.12.2017 17:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Im Rahmen des EUREKA-Netzwerks wird mit dem 21. September 2017 eine Ausschreibung für marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Kanada geöffnet.

Eckdaten der Ausschreibung

  • An der Ausschreibung beteiligte Länder sind:  Österreich und Kanada
  • Fördergeber und Ansprechpartner sind die jeweiligen nationalen Agenturen: FFG (AT) und Canadian Research Council  (CA)
  • Das Mindestkonsortium besteht aus mindestens einem Unternehmen aus Österreich und Kanada
  • Das Projekt generiert Nutzen (Benefits) für alle involvierten Unternehmen gleichermaßen.
  • Es sind ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein.
  • Gefördert wird themenunabhängige marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung".

 

Alle spezifischen Details zur gemeinsamen Ausschreibung Österreich-Kanada finden Sie auf der Webseite des EUREKA Networks  .

Einreichung und Fristen

Bei dieser Ausschreibung müssen die Projektpartner einen gemeinsamen EUREKA-Projektantrag und jeweils einen nationalen Projektantrag bei ihrer nationalen Förderagentur einreichen.

  • Start der Ausschreibung: 21.September 2017
  • Ende der Einreichfrist des (gemeinsamen) EUREKA-Projektantrags: 18. Dezember 2017

 

Bis zum Ende der Einreichfrist des EUREKA- Projektantrags schicken Sie das ausgefüllte EUREKA Project Application Form bitte per E-Mail an eureka@ffg.at. Der Antrag muss von allen Projektpartnern firmenmäßig unterzeichnet sein. 

  • Ende der Einreichfrist des nationalen Projektantrags: 18. Dezember 2017

 

Bis zum Ende der Einreichfrist für den nationalen Projektantrag in Österreich nutzen Sie zur Einreichung Ihres EUREKA-Projektantrags den FFG Basisprogramm-Antrag via eCall

Förderrichtlinien und Förderhöhe:

  • Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln und nach nationalen Richtlinien (in Österreich FFG-Richtlinien).
  • In Österreich gelten Ausschreibungsleitfaden und Kostenleitfaden der Basisprogramme.
  • Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.

 

Die Förderintensität für Unternehmen beträgt:

 

  • Kleine Unternehmen max. 60%
  • Mittlere Unternehmen max. 50%
  • Große Unternehmen max. 40%

 

Informationen zu den internationalen Teilnahmebedingungen und Auswahlkriterien finden Sie unter EUREKA-Netzwerkprojekte oder http://www.eurekanetwork.org/

 

Informationen zu den nationalen Teilnahmebedingungen und Auswahlkriterien finden Sie unter FFG Basisprogramm .

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