Impact Innovation 2023

Wirkungsvolle Lösungen mittels iterativer Innovationsmethoden
Ausschreibung offen von 24.06.2019 09:00 bis 31.12.2023 00:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Mit Impact Innovation fördert die FFG die Entwicklung von innovativen Ideen und Lösungen. Zentral ist dabei ein Innovationsprozess, der die Idee und Lösungen in intensiver Interaktion mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren entwickelt. Die FFG fördert bis zu 50 % der förderbaren und anerkennbaren Gesamtkosten von € 150.000,- (Förderung maximal € 75.000,-) durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

+++ Aktueller Hinweis +++

Hier geht es zur Ausschreibung Impact Innovation 2024.

Passt mein Projekt in die Ausschreibung?

Sie haben ein Problem gefunden, für das es noch keine optimale Lösung gibt? Werden Sie aktiv! Impact Innovation ermutigt Sie, Ihre Ideen mit Innovationsmethoden zu finden oder zu testen.

Die Checkliste ist eine erste Entscheidungshilfe für Sie! Auf Basis der Fragen sollten Sie für sich zum Schluss kommen, ob es Sinn macht sich detaillierter mit einer Einreichung auseinanderzusetzen.

Die Kombination mit dem laufend verfügbaren Förderungsangebot Innovationsscheck in der Höhe von bis zu € 10.000,- kann Vorteile bringen. Ein KMU kann damit die Leistungen einer wissenschaftlichen Forschungsreinrichtung bezahlen. Ergebnisse aus den förderbaren Leistungen wie Ideenstudien und Konzeptentwicklungen, Arbeiten im Bereich Innovationsmanagement bis hin zu Vorbereitungsarbeiten für F&E-Vorhaben können dann geschickt in den Antrag zu Impact Innovation einfließen. Vor allem die Abklärung in den Bereichen Problemanalyse (inkl. Empirie), Design eines Innovationsprozesses und Identifikation von Akteuren und Prozesse zum Aufbau eines Impact Assessment.

Lesen Sie dazu ein paar aktuelle Beispiele - es sind spannende Projekte!

Was wird gefördert?

Impact Innovation fördert den Einsatz von Innovationsmethoden für die Lösung eines Problems. Zentral ist dabei ein Prozess, in dem ein breiter Personenkreis eingebunden wird, um neue Ideen zu finden und eine wirkungsvolle Lösung zu entwickeln. Das Ergebnis können Dienstleistungen, Produkte oder Prozesse sein, die einen Mehrwert für die Zielgruppe bieten.

Wichtig ist, dass Sie in einer frühen Phase Ihres Vorhabens sind, also das Problem zwar definieren können, aber noch keine Lösungen dafür entwickelt haben. 

Alle Themen und alle Branchen können von Impact Innovation gefördert werden – es gibt keine Einschränkungen. Eigene Forschungs- oder Innovationserfahrung muss nicht vorhanden sein – die Einbindung einer Innovationsexpertin/eines Innovationsexperten wird gefördert!

Konkret fördert Impact Innovation:

  • Intensive Problemanalyse

  • Ideenfindung und Ideenauswahl

  • Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure

  • Einbindung externer Expertinnen und Experten in Innovationsmethoden

  • Kosten für die Konzeption und Entwicklung von Lösungen

 

 Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte zum Innovationsprozess - von der Problemidentifikation, über die Problemanalyse bis zu Entwicklung von Produkt und Services und der Vermarktung. 

 

Grafik: Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte zum Innovationsprozess - von der Problemidentifikation, über die Problemanalyse bis zu Entwicklung von Produkt und Services und der Vermarktung. 

Wer wird gefördert?

Das Programm steht Organisationen aus allen Branchen offen, wie zum Beispiel

  • Startups und Unternehmen in Gründung
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht
  • Natürliche Personen und Einzelunternehmer:innen
  • Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

und sofern sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft werden können.

Großunternehmen können dann Projekte einreichen, wenn diese einer Soziale Innovation nachgehen (in diesem Fall handelt es sich um eine de-minimis-Beihilfe). Das Ziel eines sozialen Projekts ist explizit, ein soziales bzw. gesellschaftliches Problem zu lösen.

Auch Vereine und gemeinnützige Organisationen müssen einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, oder ihr Projekt muss eine solche wirtschaftliche Tätigkeit vorbereiten. Das bedeutet, dass die Dienstleistungen oder Produkte auf einem bestimmten Markt angeboten werden – ganz unabhängig davon, ob das für ein Entgelt oder unentgeltlich geschieht.

Welche Themenschwerpunkte hat die Ausschreibung?

Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Unternehmen laufend einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.

Für folgende Schwerpunkte des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stehen Mittel aus dem Klima-und Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Verfügung:

Energiewende

Innovative Lösungen sind gefragt, um eine nachhaltige Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie eine umfassende Nutzung erneuerbarer Energieträger zu erreichen. Die Energiewende verlangt umfassende Entwicklungen im Bereich von Gebäuden und urbanen Systemen, bei Energiesystemen und -netzen und in der Dekarbonisierung der Industrie.

Kreislaufwirtschaft

Die Transformation zu einer effizienten, kreislauforientieren und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft bedarf neuer technologischer Ansätze und innovativer Geschäftsmodelle sowie der engen Zusammenarbeit von Lösungsanbietern, Unternehmen, Infrastrukturbetreibern und Bedarfsträgern. Oberstes Ziel sind Ressourceneffizienz und die Transformation hin zu einer fossilfreien und kreislauforientierten Gesellschaft.

Mobilitätswende

Um ein nachhaltiges, klimaneutrales und inklusives Mobilitäts- und Transportsystem zu erreichen, sind Innovationen in den raumbasierten Missionsfeldern Städte und Regionen und in den technologiebasierten Missionsfeldern Digitalisierung und Technologie gefragt.

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Bais zu € 150.000,- Gesamtkosten des Projektes sind möglich. Die Förderung beläuft sich auf 50 % der anerkennbaren Kosten (max. € 75.000,-).

Welche Einreichkriterien und -fristen gelten?

Der Einsatz von Innovationsmethoden und die Einbindung von Akteurinnen und Akteuren sind bei Impact Innovation zentral. Alle Details finden Sie im Leitfaden zu Impact Innovation.

Einreichen geht ganz leicht, laufend ohne Deadline und online im eCall.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen als Download zur Verfügung. Die durchgehende Oline-Antragstellung (inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) ist direkt im eCall zu erfassen.

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.

Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
 
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.
 
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch den Beirat Basisprogramme.

Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?

Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungsnehmende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:

  1. Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
  2. Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
  3. Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende

Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.

Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (zB Förderungsvertrag, Berichts-Vorlagen zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar. 

Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung?

Der Ratenplan wird an die Projekte angepasst, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Einreichung im Innovationsprozess (siehe Leitfaden zu Impact Innovation, Kapitel 6.3) und wird durch die FFG festgelegt. In der Regel werden drei Raten ausbezahlt.

Wie gelange ich an weitere Informationen?

Nützen Sie die Ausschreibungsunterlagen im Download-Bereich, das eCall-Tutorial und konkrete Beratungsinformationen (zB zur eCall-Registrierung als Unternehmen in Gründung, zum Formalcheck der Jahresdaten etc.).

Sie interessieren sich für andere Förderungsmöglichkeiten der FFG? Sie haben Fragen zum eCall? Bitte wenden Sie sich an das Förderservice unter +43 (0) 57755-0, wir beraten Sie gerne.

Nützen Sie auch unsere laufend aktuellen FAQ.

Kontakt

Karin RUZAK
Karin RUZAK
Förderberatung

T 0043577551507
Doris SCHMIDT
Doris SCHMIDT
Förderberatung

T 0043577551511
Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
Förderberatung

T 0043577551518
Sarah GANSS
Sarah GANSS
Förderberatung

T 0043577551517

Ausschreibungsunterlagen

Antragsformular (online)

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Kostenerfassung sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial.

Leitfaden

Kostenleitfaden

Richtlinie

Archiv-Versionen

Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.