JPND – Joint transnational call for proposals 2020

Novel imaging and brain stimulation methods and technologies related to Neurodegenerative Diseases
Ausschreibung offen von 08.01.2020 12:00 bis 02.07.2020 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
JPND startet diese gemeinsame transnationale Ausschreibung „Novel imaging and brain stimulation methods and technologies related to Neurodegenerative Diseases" um innovative, multidisziplinäre und multinationale Forschungsprojekte zu fördern, die die Entwicklung und den Einsatz von bildgebenden Technologien und Technologien zur Hirnstimulation zum besseren Verständnis, zur Diagnose oder Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen vorantreiben sollen. Insgesamt stehen für österreichische TeilnehmerInnen 325.000,- Euro Förderbudget zur Verfügung.

Nationale Einreichung

Wir empfehlen österreichischen InteressentInnen, vor Antragstellung jedenfalls die nationale Kontaktstelle der FFG zu kontaktieren!

Österreichische AntragstellerInnen (sowohl Koordinatoren als auch Partner) müssen zusätzlich zur transnationalen Einreichung auch national im eCall der FFG einreichen. Dies gilt sowohl für die Einreichung des Kurzantrags (Stufe 1) als auch des Vollantrags (Stufe 2)!

  • Der nationale Antrag besteht in Stufe 1 und Stufe 2 aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten aller österreichischen Projektpartner, dem eingereichten transnationalen Antrag inkl. Kostenplan (pdf), dem Online-Kostenplan für alle österreichischen Projektpartner, einer detaillierten Beschreibung der österreichischen Projektaktivitäten (Proposal – National Annex) und etwaigen Anhängen.

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z. B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).

Im eCall sind alle österreichischen AntragstellerInnen (sowohl Koordinatoren als auch Partner) anzulegen; nicht-österreichische AntragstellerInnen des transnationalen Konsortiums sind nicht anzulegen.

Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt durch ein internationales Peer Review Panel. Die nationalen Anträge im eCall werden NICHT gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.

Ausschreibungsthemen

Die Anträge müssen sich auf eine oder mehrere der folgenden neurodegenerativen Erkrankungen konzentrieren:

  • Alzheimer’s disease and other dementias
  • Parkinson’s disease and PD‐related disorders
  • Prion diseases
  • Motor neuron diseases
  • Huntington’s disease
  • Spinocerebellar ataxia (SCA)
  • Spinal muscular atrophy (SMA)

Darüber hinaus müssen sich Anträge auf einen oder beide der nachstehend aufgeführten Forschungsbereiche beziehen:

  • Imaging technologies
  • Brain stimulation techniques

Details zu den Ausschreibungsthemen finden sie im Call Text bzw. den Procedures for the Call.

Eckpunkte der Ausschreibung

  • Nationales Ausschreibungsvolumen: 325.000,- Euro
  • Ausschreibungsvolumen insgesamt: rd. 18 Mio.
  • Projektdauer: maximal 3 Jahre

Jedes transnationale Projektkonsortium muss aus mindestens 3 und maximal 6 förderungswürdigen Partnern aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern zusammengesetzt sein. Dabei dürfen maximal 2 Partner pro Konsortium aus demselben Land stammen.

Genaue Details zum Inhalt des Calls und zu den Einreichkriterien finden Sie auf der Call Webseite bzw. in den Call Dokumenten.

Alle österreichischen AntragstellerInnen müssen den Vorgaben der Call Dokumente folgen.

Zusätzlich zur verpflichtenden transnationalen Einreichung über das elektronische Einreichsystem des Joint Call Sekretariats müssen alle österreichischen AntragstellerInnen (sowohl in der Rolle des Koordinators als auch in der des Partners; Stufe 1 und Stufe 2) auch national im eCall der FFG einreichen.

Verfügbares Förderinstrument für österreichische Projektpartner

Österreich fördert im Rahmen dieser Ausschreibung ausschließlich Projekte der orientierten Grundlagenforschung:

Die Definition zur orientierten Grundlagenforschung finden Sie im Instrumentenleitfaden im Kapitel 6 „Anhang“.

Im Zuge der Antragslegung müssen österreichische ProjektpartnerInnen im „Proposal – National Annex“ klar darstellen, weshalb ihr geplanter Projektinhalt der orientierten Grundlagenforschung entspricht.

Bitte beachten Sie

  • Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen)
    • Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • In Projekten der orientierten Grundlagenforschung werden keine Unternehmen durch Österreich gefördert
  • Förderungswerber müssen bei Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich haben

Für die Förderung österreichischer Projektpartner gelten - neben den transnationalen Call-Bedingungen - die Regelungen des "Specific Information Sheet AT" sowie die Regelungen des Instrumentenleitfadens „Projekte der orientierten Grundlagenforschung – Transnationale Ausschreibungen“ und des Kostenleitfadens 2.1.

Abweichend von den Regelungen im Instrumentenleitfaden gilt für diesen Call:

  • Max. Förderhöhe pro Projekt 325.000,- Euro (für alle österreichischen Projektpartner)
  • Die FFG-Berichtsperioden werden an die transnationalen Berichtsperioden angepasst

Förderbare Kostenkategorien

  • Personalkosten
  • Kosten für Anlagennutzung
  • Sach- und Materialkosten
  • Drittkosten
  • Reisekosten

Gemeinkosten werden pauschal mit 25% auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen.

Die Basis zur Kostenanerkennung für österreichische Projektpartner bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 2.1).

Rechtsgrundlagen für österreichische Projektpartner

Als Rechtsgrundlage kommt die Sonderrichtlinie MissionERA des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (GZ.: BMBWF-360.086/0018-V/5b/2019) mit Geltung ab 14.10.2019 zur Anwendung.

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Einreichfristen transnational

Ende der transnationalen Einreichfrist Kurzantrag: 3. März 2020 (15:00 CET)
Erfolgreiche Konsortien der 1. Ausschreibungsphase werden zeitgerecht vom Joint Call Sekretariat eingeladen, einen Vollantrag einzureichen.

Ende der transnationalen Einreichfrist Vollantrag: 30. Juni 2020 (15:00 CEST)

Einreichfristen national

Ende der nationalen Einreichfrist Kurzantrag: 5. März 2020 (12:00 CET) via eCall der FFG (2 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist)

Ende der nationalen Einreichfrist Vollantrag: 2. Juli 2020 (12:00 CEST) via eCall der FFG (2 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).

Checkliste für die nationale Formalprüfung

Bei der nationalen Formalprüfung (Kurzantrag und Vollantrag) wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft.

Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt.

Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z. B. mindestens 3 und maximal 6 förderungswürdige Partner aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern.

Kriterium Prüfinhalt Mangel behebbar Konsequenz
Der/die FörderungswerberIn ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektpartner sind teilnahmeberechtigt. Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Vollständigkeit des Antrags
  • Projektbeschreibung: Inhaltlicher nationaler Antrag (Proposal - National Annex; Upload als .pdf-Dokument)
  • Die Vorlage der Projektbeschreibung ist vollständig auszufüllen, eine Abänderung oder Ergänzung von Kapiteln wie auch einzelner Überschriften ist nicht zulässig!
nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Vollständigkeit des Antrags Anhänge:

  • transnationaler Antrag inkl. Kostenplan, pdf (Joint Proposal)
ja Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung
Laufzeit max. 36 Monate nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Sprache Englisch od. Deutsch (gilt für den nationalen Antrag) nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung
Höhe der Förderung Gesamtförderungsbeitrag des Anteils der österr. Partner (max. 325.000 EUR/Projekt) nicht überschritten nein Ablehnung im Zuge der Formalprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Daten wie Partner, Kosten, beantragte Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!

Kontakt

DI Susanne MEISSNER-DRAGOSITS
DI Susanne MEISSNER-DRAGOSITS
Förderberatung

T 0043577554406

M 004366488641809