Spin-off Fellowship – FAQs zur Einreichung

Die Fragenbeantwortung wird zu allgemeinen Informationszwecken zur Verfügung gestellt und darf nicht als vollständig oder für jede Situation anwendbar angesehen werden. Sie stellt die Meinung und Auslegung der FFG dar und hat keine rechtliche Bindung. Letzte Änderung am 13.06.2022.

Inhaltsverzeichnis

Antragstellung & Auswahlverfahren

1. Wie ist der Antrag zu stellen?
2. In welcher Sprache kann der Antrag geschrieben werden?
3. Was kann ich im Zuge der Antragstellung noch berücksichtigen, um das Bewertungsgremium von meiner Idee zu überzeugen?
4. Wie läuft das Auswahlverfahren genau ab?
5. Wie läuft ein Hearing ab und in welcher Sprache ist dieses zu absolvieren?
6. Wer kann Host sein und was sind seine/ihre Aufgaben?
7. Ist das Motivationsschreiben des Host pro Fellowship-Antrag oder pro Fellow zu verfassen?
8. Müssen die Fellows VOR Projektbeginn an der Hochschule/Forschungseinrichtung angestellt sein?
9. Müssen die Fellows für die Durchführung des Projekts an der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung angestellt sein?
10. Kann ein abgelehnter Antrag bei der nächsten Einreichfrist wieder eingereicht werden?
11. Was ist unter „mitarbeitendem Personal“ zu verstehen?
12. Wird es als „mitarbeitendes Personal“ angesehen, wenn in einem Fellowship …
12.1. ... ein:e Mitarbeiter:in, der/die bei der Organisation zu 100% am Projekt angestellt ist, aber nicht mitgründen will?
12.2. .. ein:e Mitarbeiter:in nur geringfügig bzw. Teilzeit z. B. für Software Entwicklung angestellt wird?
12.3. Darf eine Person, die aus Globalbudgetmitteln finanziert wird, mitarbeiten? Darf diese Person in der Kalkulation abgerechnet werden?

Allgemeine Fragen

1. Ist der Wohnsitz eines Fellows für die Antragstellung relevant (d.h. muss dieser, und wenn ja, ab wann, in Österreich liegen)?
2. Darf man neben dem Fellowship auch einer Nebenbeschäftigung bzw. einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen?
3. Wie ist die Erfolgschance von Life Science-Projekten im Kontext der kurzen Laufzeit von 18 Monaten zu beurteilen? Macht es überhaupt Sinn, ein Spin-off Fellowship zu beantragen, wenn es sich um ein Life Science-Projekt handelt?

Intellectual Property (IP)-Verwertungsvereinbarung

1. Muss es sich bei der Verwertungsvereinbarung tatsächlich um einen Vertrag handeln oder reicht eine unverbindliche Absichtserklärung (LOI) zum Zeitpunkt der Antragstellung aus?
2. Ist die IP-Vereinbarung rechtsverbindlich?
3. Um welches geistige Eigentum muss es sich handeln?
4. Welche Aspekte müssen in der IP-Verwertungsvereinbarung behandelt werden?
5. Wie lässt sich das Eigentum einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung an geistigem Eigentum nachweisen, wenn es sich nicht um Erfindungen oder Software handelt?
6. Da eine Voraussetzung für ein Fellowship darin besteht, dass das Eigentum am IP im Eigentum der Hochschule/Forschungseinrichtung steht, kann die „Verwertungsvereinbarung“ nur eine Lizenz sein – ist das richtig?
7. Darf die Hochschule/Forschungseinrichtung die Verwertungsrechte ohne Gegenleistung dem Fellow überlassen?

Kosten

1. Welche Kostenarten sind förderbar?
2. Welche Kostenarten sind NICHT förderbar?
3. Wo finde ich Informationen zur Kostenabrechnung?
4. Kann ein Gemeinkostenzuschlag (Overheads) beim Fellowship geltend gemacht werden?
5. Ab wann kann der Fellow Kosten geltend machen?
6. Wie sind Personalkosten zu budgetieren?
7. Sind Projektmanagementkosten förderbar?
8. Kann ein Fellow Leistungen einer anderen Hochschule/Forschungseinrichtung zukaufen?
9. Kann ein Fellow von anderen Instituten/Organisationseinheiten der Host-Organisation Leistungen zukaufen?
10. Wann müssen Vergleichsangebote eingeholt werden?
11. Ist es ausreichend, wenn man gut begründet, warum es nur einen Anbieter für eine gewisse Leistung gibt?
12. Sind Kosten für Website, PR-Aktivitäten oder Dissemination förderbar?
13. Können Kosten für Folder, Roll-ups und z. B. die externe Unterstützung bei der Erstellung von Grafiken durch das Spin-off Fellowship Programm gefördert werden?
14. Sind Kosten für Marktrecherchen förderbar?
15. Können Maschinenstunden verrechnet werden?
16. Kann Infrastruktur im Rahmen des Fellowships angeschafft werden?
17. Sind Patentanwaltskosten förderbar?
18. Können Kosten für Patentanmeldungen oder andere Schutzrechte geltend gemacht werden?
19. Sind Kosten schon bestehender Patente förderbar, z. B. Weiterführung PCT-Anmeldung (Patent Cooperation Treaty)?
20. In welcher Kostenkategorie sind Kosten rund um eine Patentanmeldung einzuordnen bzw. abzurechnen?
21. Sind Patentrecherchekosten förderbar?
22. Können Kosten für den/die Mentor:in/Host geltend gemacht werden?
23. Können Kosten für Zertifizierungen geltend gemacht werden?
24. Können/dürfen die Fellows – aufbauend auf der Projektidee vom Fellowship-Vorhaben – während der Projektlaufzeit auch andere Förderungsanträge, z. B. bei Horizon Europe, einreichen?

Abgrenzung zu anderen Förderungen

1. Kann die Fellowship-Förderung mit der WTZ-Patentförderung der aws kombiniert werden?
2. Wie erfolgt die Abgrenzung zur Prototypenförderung für Unis und FHs der aws?
3. Wie erfolgt ein Übergang zur PreSeed- und Seed-Förderung der aws?
4. Wie erfolgt der Übergang zum AplusB Scale-up Programm der aws?

 

ANTRAGSTELLUNG & AUSWAHLVERFAHREN

1. Wie ist der Antrag zu stellen?

Die Einreichung ist ausschließlich elektronisch via eCall möglich. Als Teile des elektronischen Antrags sind Anhänge über die eCall-Upload-Funktion hochzuladen (zu den verpflichtenden Anhängen siehe Ausschreibungsleitfaden Punkt 5.2.). Die inhaltliche Projektbeschreibung und Kosten werden direkt online eingegeben.

2. In welcher Sprache kann der Antrag geschrieben werden?

Das Förderungsansuchen ist in Deutsch oder Englisch zu verfassen.

3. Was kann ich im Zuge der Antragstellung noch berücksichtigen, um das Bewertungsgremium von meiner Idee zu überzeugen?

Empfehlenswert ist ein eigenes Arbeitspaket, in dem alle Aktivitäten in Bezug auf das Business Development dargestellt, aber nicht mit Kosten hinterlegt werden. So können in der inhaltlichen Beschreibung des Arbeitspaketes alle Aktivitäten dargestellt werden, die parallel zum Projekt von den Fellows abgearbeitet werden, jedoch keine förderbaren Kosten sind.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, Projektmanagement-Tätigkeiten und Weiterbildungsaktivitäten (Richtwert sind 80h pro Fellow) in einem eigenen Arbeitspaket darzustellen.

4. Wie läuft das Auswahlverfahren genau ab?

Das Förderungsansuchen wird in einem ersten Schritt von 2 externen Fachgutachter:innen auf seine wissenschaftliche und inhaltliche Qualität hin bewertet. Im Anschluss erfolgt eine schriftliche Vorbewertung der Förderungsansuchen durch das Bewertungsgremium (BWG), bestehend aus nationalen und internationalen Expert:innen. Auf dieser Basis werden die Förderungsansuchen einem vorläufigen Ranking zugeführt. Dieses kann bei einer hohen Anzahl von Förderungsansuchen zu einer Vorselektion für die Einladung zum Hearing führen. Das Hearing umfasst eine Kurzpräsentation durch den/die Fellows und eine Fragerunde durch das BWG. 

5. Wie läuft ein Hearing ab und in welcher Sprache ist dieses zu absolvieren?

Das Hearing setzt sich aus einer Kurzpräsentation durch die Fellows und einer Fragerunde durch die Mitglieder des Bewertungsgremiums zusammen. Für die Vorbereitung des Hearings erhalten die Fellows Vorgaben zur Präsentation. Der Pitch ist keine reine Präsentation für Investoren, das Bewertungsgremium muss auch den F&E-Anteil sowie die Herausforderungen im Projekt erkennen können. Die Folien sollten sich daher mehr auf die Fakten-Seite als auf die emotionale Seite konzentrieren.

Folgende Themen sollten im Hearing adressiert werden: Was ist bis jetzt passiert? Was soll mit der Förderung durch das Fellowship abgedeckt werden? Wie sieht die weitere Planung über die Gründung hinaus aus? Werden das Risiko und der Finanzierungsbedarf realistisch eingeschätzt?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums wird auf Deutsch abgehalten, es besteht aber die Möglichkeit, dass das Hearing auch auf Englisch erfolgen kann.

6. Wer kann Host sein und was sind seine/ihre Aufgaben?

Unter einem Host wird eine Betreuungsperson (z. B. Instituts- oder Departmentleitung) verstanden, welche hierarchisch über dem Fellow steht. Der Host unterstützt das Projekt und stellt einen vollständigen Arbeitsplatz und übliche Labor- und/oder Werkstättenausstattung zur Verfügung. Diese Leistungen sind jedoch als Eigenanteil der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung zu werten und können nicht über das Projekt abgerechnet werden!

7. Ist das Motivationsschreiben des Host pro Fellowship-Antrag oder pro Fellow zu verfassen?

Das Motivationsschreiben des Host ist für einen Antrag zu erstellen. Wenn es sich um ein Team handelt, muss im Motivationsschreiben auf das Team eingegangen werden.

Bitte beachten Sie dazu die Vorlage mit Leitfragen im Downloadcenter der jeweiligen offenen Ausschreibung. 

8. Müssen die Fellows VOR Projektbeginn an der Hochschule/Forschungseinrichtung angestellt sein?

Nein.

9. Müssen die Fellows für die Durchführung des Projekts an der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung angestellt sein?

Ja, die Fellows müssen über die gesamte Laufzeit des Projekts an der antragsberechtigten Organisation angestellt sein. Die Fellows müssen sich zu 100 % auf die Projekttätigkeit konzentrieren und dürfen während der Projektlaufzeit weder eine Lehrtätigkeit ausüben noch Publikationstätigkeiten oder anderen Forschungsaufgaben nachgehen. Das Fellowship ist auch kein Stipendium für eine Master- oder PhD-Arbeit.

10. Kann ein abgelehnter Antrag bei der nächsten Einreichfrist wieder eingereicht werden?

Ja, eine Wiedereinreichung ist möglich. Im eCall kann eine entsprechende Kennzeichnung eingegeben werden. Es wird empfohlen, ein Ablehnungsgespräch mit dem Programm-Management zu führen.

11. Was ist unter „mitarbeitendem Personal“ zu verstehen?

In erster Linie sind die Personalkosten für die Fellows, also jene Personen, die eine Unternehmensgründung anstreben, gedacht. Es kann jedoch auf Basis der Projektgegebenheiten notwendig sein, dass z. B. eine Technikerin für ihr Projekt Leistungen eines Mediziners benötigt. Wenn diese Leistungen hausintern verfügbar sind, können diese über die Personalkosten verrechnet werden, wenn extern, können diese Leistungen über Drittkosten verrechnet werden. Es können auch mitarbeitende Personen (ev. künftige Mitarbeiter:innen) extra für die Laufzeit des Fellowships an der Organisation zusätzlich angestellt werden, mit dem Fokus auf dem Produktentwicklungsprozess. Es können Personal-/Infrastrukturleistungen (z. B. Durchführung von Routineanalysen, Bedienung von Spezialmaschinen oder –anlagen), die nur zentral zur Verfügung stehen, intern verrechnet werden. Es sollten wesentliche bzw. substanzielle Beiträge zum Fellowship sein.

12. Wird es als „mitarbeitendes Personal“ angesehen, wenn in einem Fellowship …

12.1. ... ein:e Mitarbeiter:in, der/die bei der Organisation zu 100% am Projekt angestellt ist, aber nicht mitgründen will?

Ja, das ist möglich, muss im Antrag aber plausibel dargestellt werden.

12.2. ... ein:e Mitarbeiter:in nur geringfügig bzw. Teilzeit z. B. für Software Entwicklung angestellt wird?

Ja, das ist möglich, muss im Antrag aber plausibel dargestellt werden.

12.3. Darf eine Person, die aus Globalbudgetmitteln finanziert wird, mitarbeiten? Darf diese Person in der Kalkulation abgerechnet werden?

Ja, mit Ausnahme der Kosten für den Host. Der Host, organisationsinternes Coaching, wirtschaftliches und fachliches Mentoring sind Eigenleistungen der Organisationen und dürfen daher nicht abgerechnet werden

 

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ALLGEMEINE FRAGEN

1. Ist der Wohnsitz eines Fellows für die Antragstellung relevant (d.h. muss dieser, und wenn ja, ab wann, in Österreich liegen)?

Der Wohnsitz des Fellows zum Zeitpunkt der Antragstellung (den Antrag stellt die österreichische Forschungseinrichtung) ist kein formales Ausschlusskriterium. Wichtig ist, dass mit dem Vorhaben die Chance erhöht wird, dass die Ergebnisse dieser Förderung zur Gründung eines FTI-orientierten Unternehmens am Standort Österreich führen – siehe dazu auch Punkt 3. des Ausschreibungsleitfadens. 

2. Darf man neben dem Fellowship auch einer Nebenbeschäftigung bzw. einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen?

Jede Art der Nebenbeschäftigung (insbes. der selbstständigen Erwerbstätigkeit) darf den Zielsetzungen des Spin-off Fellowship-Programms nicht im Wege stehen und ist im Einzelfall zu prüfen. Es obliegt der Entscheidung des Bewertungsgremiums, ob damit die Programmziele erreicht werden können.

3. Wie ist die Erfolgschance von Life Science-Projekten im Kontext der kurzen Laufzeit von 18 Monaten zu beurteilen? Macht es überhaupt Sinn, ein Spin-off Fellowship zu beantragen, wenn es sich um ein Life Science-Projekt handelt?

Grundsätzlich ist das Thema Life Science und ein frühes Stadium kein Hindernis für eine Einreichung beim Spin-off Fellowship. Jedes Projekt ist individuell zu betrachten und zu entscheiden. Da auch die Gründerpersönlichkeiten eine wesentliche Rolle spielen, ist hier keine allgemeine Aussage möglich.

Aus Sicht des Bewertungsgremiums ist jedenfalls eine nachvollziehbare langfristige Planung des Vorhabens sehr wesentlich. Daher legt das Bewertungsgremium insbesondere in solchen Projekten sehr viel Wert auf folgende Punkte: 

  • eine nachvollziehbare Analyse der Patentsituation und eine weiterführende Patentstrategie,
  • eine klare Darstellung des Entwicklungsstandes (Reifegraddarstellung) und der weiteren Entwicklungsstrategie,
  • ein ausreichendes Konzept für den künftigen hohen Finanzierungsbedarf.
  • Im Optimalfall hat der Host, jemand aus dem Team oder der/die wirtschaftliche Mentor:in schon einmal in dem Bereich gegründet.

 

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INTELLECTUAL PROPERTY (IP)-VERWERTUNGSVEREINBARUNG

1. Muss es sich bei der Verwertungsvereinbarung tatsächlich um einen Vertrag handeln oder reicht eine unverbindliche Absichtserklärung (LOI) zum Zeitpunkt der Antragstellung aus?

Die dem Antrag beizulegende IP-Verwertungsvereinbarung hat einen verbindlichen Charakter im Sinne eines Term-Sheets aufzuweisen und hat sich an der - falls vorhandenen - IP-Verwertungsstrategie der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung zu orientieren. Das Verwertungsinteresse antragstellenden Organisation muss ablesbar sein. Das Term-Sheet soll eine Sicherheit für die Fellows darstellen, damit im Falle einer Gründung die grundsätzlichen Konditionen und Bedingungen bereits bekannt sind. Der tatsächliche Verwertungsvertrag kann erst bei Spin-off-Gründung unterschrieben werden, hat sich aber an den im Term-Sheet definierten Rahmen zu halten, außer es liegen gravierende Gründe vor, die eine Anpassung zwingend erforderlich machen. 

2. Ist die IP-Vereinbarung rechtsverbindlich?

Nein, jedoch soll die IP-Vereinbarung eine Richtschnur für die folgenden Verhandlungen zur Übertragung/Lizenzierung des IP darstellen. 

3. Um welches geistige Eigentum muss es sich handeln?

Zumeist handelt es sich um Frühphasentechnologien sowie auch reife Technologien, für die man aus guten Gründen eine wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit erwarten kann, die aber in der vorliegenden Form bisher weder lizenziert noch in einem wirtschaftlichen Kontext zur Erstellung oder als Komponenten von Gütern und Leistungen eingesetzt wurden.

Entwicklungen aus den Bereichen EEK (Entwicklung und Erschließung der Künste) und GSK (Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften) sind Konzepte, Maßnahmen, Techniken, Praktiken oder Prozesse, für die man aus guten Gründen eine wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit erwarten kann, die aber in der vorliegenden Form bisher weder lizenziert noch in einem wirtschaftlichen Kontext zur Erstellung oder als Komponenten von Gütern und Leistungen eingesetzt wurden.

4. Welche Aspekte müssen in der IP-Verwertungsvereinbarung behandelt werden?

Grundlage der IP-Verwertungsvereinbarung ist all jenes IP, das für die Umsetzung einer nachgelagerten Gründung eines Spin-offs notwendig ist, und umfasst somit sowohl Background als auch Foreground des IP. Des Weiteren muss in der IP-Verwertungsvereinbarung nachvollziehbar dargestellt werden, dass die Forschungsergebnisse bzw. das Know-how an dieser Hochschule bzw. Forschungseinrichtung entstanden sind (wissenschaftliche Arbeiten, Ergebnisse aus Vorprojekten etc.). Das Verwertungsinteresse der Organisation selbst muss dargestellt werden. Daher müssen die Konditionen für neu entstandenes Wissen und die künftige Verwertung durch ein Spin-off skizziert werden.

5. Wie lässt sich das Eigentum einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung an geistigem Eigentum nachweisen, wenn es sich nicht um Erfindungen oder Software handelt?

Es muss in der IP-Verwertungsvereinbarung nachvollziehbar dargestellt werden, dass Wissen, Know-how bzw. Forschungsergebnisse an dieser Forschungseinrichtung entstanden sind (wissenschaftliche Arbeiten, Ergebnisse aus Vorprojekten etc.). Das Verwertungsinteresse der Organisation selbst muss dargestellt werden. Weiters müssen die Konditionen für die künftige Verwertung durch ein Spin-off skizziert werden. Eine diesbezügliche Aufgriffserklärung der jeweiligen Hochschule bzw. Forschungseinrichtung muss vorliegen, in welcher die entsprechenden Inhalte abgebildet sind.

6. Da eine Voraussetzung für ein Fellowship darin besteht, dass das Eigentum am IP im Eigentum der Hochschule/Forschungseinrichtung steht, kann die „Verwertungsvereinbarung“ nur eine Lizenz sein – ist das richtig?

Im Zentrum steht die wirtschaftliche Verwertung zu marktüblichen Konditionen (z. B. Lizenzvertrag, Kaufvertrag/entgeltliche Übertragung, Beteiligung etc.), wobei im Rahmen der IP-Verwertungsvereinbarung die Vorgangsweise und die Konditionen festgelegt werden, aber noch nicht die tatsächliche Vereinbarung abgeschlossen wird.

7. Darf die Hochschule/Forschungseinrichtung die Verwertungsrechte ohne Gegenleistung dem Fellow überlassen? 

Nein, das IP muss aus beihilfenrechtlichen Gründen zu marktkonformen Konditionen übertragen werden. 

 

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KOSTEN

1. Welche Kostenarten sind förderbar?

  • Personalkosten (Fellows, mitarbeitendes Personal)
  • Sachkosten (beispielsweise Verbrauchsmaterial)
  • Kosten für Anlagennutzung (beispielsweise Maschinenstunden)
  • Drittkosten (beispielsweise Weiterbildungen, Patentanwälte)
  • Reisekosten

2. Welche Kostenarten sind NICHT förderbar?

  • beispielsweise Kosten für Repräsentation, Bewirtung, Businessplanerstellung, Marketing, Vertrieb und Patenterhaltung 
  • Die endgültige Höhe der anerkennbaren Gesamtprojektkosten sowie der Förderung werden erst nach Abschluss des Vorhabens im Zuge der Rechnungsprüfung ermittelt.

3. Wo finde ich Informationen zur Kostenabrechnung?

Allgemeine Informationen zur Kostenabrechnung finden Sie auf der FFG-Website "Kostenanerkennung in FFG-Projekten". Dort finden Sie auch FAQ zu einzelnen Kostenpositionen und einen Kurzfilm zum Thema Projektabrechnung

4. Kann ein Gemeinkostenzuschlag (Overheads) beim Fellowship geltend gemacht werden?

Nein. Die Gemeinkosten sind die Eigenleistung der Hochschule/Forschungseinrichtung.

5. Ab wann kann der Fellow Kosten geltend machen?

Kosten können ab dem frühestmöglichen Startzeitpunkt gem. Ausschreibungsleitfaden geltend gemacht werden.

6. Wie sind Personalkosten zu budgetieren?

Personalkosten sind nach dem FFG-Kostenleitfaden in der Version 2.1 zu budgetieren.

7. Sind Projektmanagementkosten förderbar?

Generell sind Kosten für Projektmanagement förderbare Kosten. Nicht förderbar sind Kosten, die entstehen, wenn die Fellows beispielsweise durch die TTOs (Technologietransferstellen) oder andere Einheiten der Hochschule/Forschungseinrichtung - beispielsweise bei der Erstellung der Berichte oder bei der Abrechnung des Projekts - unterstützt werden.

8. Kann ein Fellow Leistungen einer anderen Hochschule/Forschungseinrichtung zukaufen?

Ja, der Zukauf von Drittleistungen ist grundsätzlich möglich und unter Drittkosten abzurechnen.

9. Kann ein Fellow von anderen Instituten/Organisationseinheiten der Host-Organisation Leistungen zukaufen?

Nein, ein Zukauf solcher Leistungen ist nicht möglich, sondern muss wie andere projektbezogene Kosten in der jeweiligen Kostenkategorie abgerechnet werden (das sind  im Regelfall Personal- und/oder Sachkosten, ggf. Anlagennutzung).

10. Wann müssen Vergleichsangebote eingeholt werden?

Vergleichsangebote müssen nicht zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Generell gelten die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17/2006. Vorgaben der organisationsinternen Beschaffungsstellen sind hausintern abzuklären.

11. Ist es ausreichend, wenn man gut begründet, warum es nur einen Anbieter für eine gewisse Leistung gibt?

Da im Programm Spin-off Fellowship eine 100%-Förderung gewährt wird und die Trägerorganisation somit keinen Eigenanteil finanzieren muss, sollte im Antrag jedenfalls eine gute inhaltliche Begründung für die Auswahl von Drittleistern erfolgen. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung schon wissen, wer der Drittleister sein wird, soll neben der inhaltlichen Begründung (in der Kostenplanung im eCall) auch ein aussagekräftiges Angebot vorliegen und bei den Kosten im eCall hochgeladen werden. 

12. Sind Kosten für Website, PR-Aktivitäten oder Dissemination förderbar?

Marketingkosten, PR-Aktivitäten und die Kosten für die Erstellung bzw. das Betreiben einer Website sind im Rahmen des Fellowships nicht förderbar.

Die Dissemination (Präsentation bei Konferenzen und Messen zur Abklärung des Kundenfeedbacks), kann in einem gewissen Ausmaß und gut begründet gefördert werden.

13. Können Kosten für Folder, Roll-ups und z. B. die externe Unterstützung bei der Erstellung von Grafiken durch das Spin-off Fellowship Programm gefördert werden?

Generell sind Marketingkosten keine förderbaren Kosten. Marketing-Materialien, die für das zu gründende Spin-off erstellt werden, sind ebenfalls keine förderbaren Kosten (Firmenfolder, Firmenlogo, Visitenkarten, etc.).

Handelt es sich jedoch um Unterlagen, die die Forschungsergebnisse beinhalten und genutzt werden, um potentiellen Nutzer:innen die Technologie näher zu bringen (z. B. im Rahmen von Messen), ist dies möglich. 

Dabei muss allerdings folgendes beachtet werden:

  • In den Unterlagen wird primär die Technologie dargestellt (bitte mögliche Verletzungen der Schutzstrategien beachten).
  • Es muss klar erkenntlich sein, dass es sich dabei um ein F&E-Projekt der jeweiligen Forschungseinrichtung handelt.
  • Es muss ein Hinweis angeführt werden, dass es sich dabei um ein gefördertes Projekt der FFG/BMBWF im Rahmen des Spin-off Fellowship Programms handelt. 

Werden diese Punkte erfüllt, können die Kosten von Seiten der FFG anerkannt werden. Im Rahmen der Endberichtsprüfung wird die Einhaltung dieser Vorgaben überprüft.

14. Sind Kosten für Marktrecherchen förderbar?

Nein, Kosten für Marktrecherchen sind nicht förderbar. Es sind nur Kosten mit direktem F&E-Bezug förderbar.

15. Können Maschinenstunden verrechnet werden?

Ja, nähere Informationen finden Sie im Kostenleitfaden 2.1 der FFG und den FAQ zum Kostenleitfaden.

16. Kann Infrastruktur im Rahmen des Fellowships angeschafft werden?

Im Rahmen des Spin-off Fellowships kann keine Infrastruktur angeschafft werden. Der Arbeitsplatz und die dazugehörige, übliche Labor- oder Werkstättenausstattung des Fellows sind vom Host zur Verfügung zu stellen. Sollten spezielle und kostenpflichtige Anlagen mitbenutzt werden, dann können Kosten für die Nutzung dieser F&E-relevanten Anlagen über das Fellowship abgerechnet werden.

17. Sind Patentanwaltskosten förderbar?

Patentanwaltskosten sind dann förderbar, wenn es um Ergebnisse geht, die direkt aus dem Fellowship entstanden sind, diese wären unter den Drittkosten anzuführen.

18. Können Kosten für Patentanmeldungen oder andere Schutzrechte geltend gemacht werden?

Ja, allerdings nur für neu anzumeldendes IP (beispielsweise eine prioritätsbegründende Patentanmeldung).

19. Sind Kosten schon bestehender Patente förderbar, z. B. Weiterführung PCT-Anmeldung (Patent Cooperation Treaty)?

Nein, Patenterhaltungskosten sind grundsätzlich nicht förderbar. Patentanmeldekosten sind förderbar, wenn das Patent während der Laufzeit eingereicht wird und wesentliche Teile der Entwicklung im Rahmen des Spin-off Fellowships entstanden sind.

20. In welcher Kostenkategorie sind Kosten rund um eine Patentanmeldung einzuordnen bzw. abzurechnen?

Die Kosten sind unter den Drittkosten einzufügen.

21. Sind Patentrecherchekosten förderbar?

Ja, sind förderbar.

22. Können Kosten für den/die Mentor:in/Host geltend gemacht werden?

Mentor:innen und Host arbeiten unentgeltlich und können somit auch keine Kosten geltend machen. Handelt es sich um zugekaufte Coachingleistungen, können diese unter Drittkosten abgerechnet werden, sofern ein direkter F&E-Bezug zum Projekt dargestellt werden kann.

23. Können Kosten für Zertifizierungen geltend gemacht werden?

Nein, da diese Kosten keinen F&E-Bezug haben und schon der Verwertung und Vermarktung zuzuordnen sind. 

24. Können/dürfen die Fellows – aufbauend auf der Projektidee vom Fellowship-Vorhaben – während der Projektlaufzeit auch andere Förderungsanträge, z. B. bei Horizon Europe, einreichen?

Grundsätzlich können Kosten für das Schreiben von Förderungsanträgen oder der Aufwand für die Einreichung bei Wettbewerben, Preisverleihungen o.ä. NICHT als förderbare Kosten anerkannt werden. Darüber hinaus darf es NICHT zu einer Doppelförderung kommen.

 

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ABGRENZUNG ZU ANDEREN FÖRDERUNGEN

1. Kann die Fellowship-Förderung mit der WTZ-Patentförderung der aws kombiniert werden?

Eine Kombination ist nicht möglich. Es hat eine klare Abgrenzung der Förderungen zu erfolgen.

2. Wie erfolgt die Abgrenzung zur Prototypenförderung für Unis und FHs der aws?

Kosten, die über die Prototypenförderung der aws gefördert werden, können im Rahmen der Fellowship-Förderung nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt auch vice versa.

3. Wie erfolgt ein Übergang zur PreSeed- und Seed-Förderung der aws?

Die Beantragung einer solchen Förderung kann während der Laufzeit des Fellowships (max. 6 Monate vor Ablauf des Fellowships) erfolgen. Die Kostenanerkennung für eine Pre-Seed oder Seed-Förderung der aws kann erst nach Beendigung des Fellowships erfolgen. Arbeiten zur Antragserstellung und Einreichung bei diesen Programmen sind jedenfalls keine förderbaren Kosten im Fellowship-Programm.

4. Wie erfolgt der Übergang zum AplusB Scale-up Programm der aws?

Sobald hier eine Förderzusage bzw. Aufnahme in das Programm vorliegt, ist das Fellowship zu beenden bzw. kann eine diesbezügliche Förderung erst nachgelagert zum Fellowship erfolgen. Arbeiten zur Antragserstellung und Einreichung bei diesen Programmen sind keine förderbaren Kosten im Fellowship-Programm.

 

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Kontakt

Mag. Markus PRÖLL-SCHOBEL
Mag. Markus PRÖLL-SCHOBEL
Programmleitung
T 0043577552407
Mag. (FH) Barbara LOHWASSER
Mag. (FH) Barbara LOHWASSER
stv. Programmleitung
T 0043577552201
Mag. Astrid STAKNE
Mag. Astrid STAKNE
Programm-Management
T 0043577552406

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