Aktuelle Fragen? - Unsere Antworten im Überblick

Hier haben wir wichtige Fragen aus den vergangenen Wochen und unsere kurzen, grundsätzlichen Antworten dazu gesammelt. Sie dienen zu Ihrem ersten Überblick.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht jede Antwort pauschal gilt. Bei Detailfragen setzen Sie sich bitte mit Ihren persönlichen FFG-BetreuerInnen in Verbindung und/oder senden Sie uns eine eCall-Nachricht. So ist Ihr Ansuchen auch gleich dokumentiert.

 

Wann wird die Auszahlung meiner Förderrate erfolgen? Gibt es hier Verzögerungen?

Wir fokussieren auf eine rasche Bearbeitung, um Ihre Liquidität zu unterstützen. Unsere Prozesse sind digitalisiert, wir bezahlen also anstehende Förderraten rasch aus. 

 

Ist es möglich, meine Darlehensrückzahlung zu stunden? Wie mache ich das?

Bitte schreiben Sie über das eCall Portal eine Nachricht an Ihre/n Projektbetreuer/in. Wir bearbeiten Ihr Ansuchen um Fristerstreckung, um Stundung von Darlehensrückzahlungen, etc. mit größter Flexibilität.

 

Ich kann meinen Bericht nicht fristgerecht einreichen, was tun?

Wir bearbeiten Ihr Ansuchen um Fristerstreckung rasch und sind flexibel. Bitte schicken Sie eine eCall-Nachricht an Ihre/n ProjektbetreuerIn.

 

Mein Projekt soll bald starten, das geht nun nicht - was tun? Mein Projekt läuft schon, es kommt aber zu Verzögerungen – kann ich mein Projekt verlängern?

Bitte melden Sie sich per eCall Nachricht bei Ihrem Projektbetreuer oder Ihrer Projektbetreuerin. Wir bearbeiten auch Ihren Wunsch auf Verlängerung mit größtmöglicher Flexibilität.
 

Mein Projekt ist jetzt nicht mehr in der ursprünglich geplanten Form durchführbar - was soll ich tun?

Auch hier agieren wir mit größtmöglicher Flexibilität. Bitte melden Sie sich diesbezüglich per eCall bei Ihrer Projektbetreuung.
 

Gewisse Leistungen können in meinem Projekt nun erst später stattfinden – wie soll ich das in der Abrechnung berücksichtigen?

Bitte rechnen Sie Leistungen in jener Periode ab, in der sie erbracht wurden, auch wenn dies ursprünglich anders geplant war. Bei Änderungen im Projekt geben Sie bitte Ihrem Projektbetreuer/Ihrer Projektbetreuerin per eCall Bescheid. Wenn Sie von zu Hause aus weiterarbeiten, können Sie diese Stunden als Personalkosten ansetzen. Sollte es jedoch nicht möglich sein, das Projekt bis zum Ende der geplanten Laufzeit abzuschließen, können Sie eine Laufzeitverlängerung von bis zu einem Jahr zu beantragen. Stellen Sie dazu formlos einen Antrag mit kurzer Begründung über eine eCall-Nachricht.

 

In meinem Projekt mussten angesetzte Reisen storniert werden - kann ich diese verrechnen?

Ja. Sie können die Kosten, die auf Grund von Stornierungen im Zuge der CoviD-Maßnahmen angefallen sind und für die es keine Refundierung gab, abrechnen.

 

Wie gehe ich als Unternehmen mit Kurzarbeit in meinem Betrieb um? Ändert sich die Berechnung des Stundensatzes (Stundenteiler?) für ProjektmitarbeiterInnen? Wie kann ich bereits geförderte Kurzarbeit (z.B. durch das AMS) im Rahmen des geförderten Projektes verrechnen?

Ja, wir bitten Sie, den Stundenteiler an das Beschäftigungsausmaß für die Kurzarbeit anzupassen. Die im Projekt geleisteten Stunden (Stundenaufzeichnungen) können als Personalkosten angesetzt werden.

Als Bemessungsgrundlage für die Stundensatzberechnung ziehen Sie das Monatsgehalt abzüglich z.B. AMS-Förderung heran.

 

Kann ich in der derzeitigen Situation ein neues Projekt einreichen?

Ja, natürlich. Wir sind für Ihre Beratung und Unterstützung bei Ihren Projekten gerne via E-Mail und Telefon erreichbar. Förderentscheidungen erfolgen plangemäß und rasch.

 

Corona-Emergency-Call 2020: Welche Projekte wurden gefördert?

Im Auftrag der Bundesregierung hat die FFG im Jahr 2020 die Sofortmaßnahme zur Bekämpfung des Coronavirus "Corona Emergency Call" in drei Phasen abgewickelt. BMDW und BMK stellten dafür insgesamt 26 Millionen Euro zur Verfügung. Hier stehen alle Informationen zur Verfügung.

 

 

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